…weil im Fall des Vorliegens von Entgeltsminderungen keine Verpflichtung der Bf. zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen oder Jahreserklärungen bestünde, da die gegenständlichen Entgeltsminderungen ausschließlich im Rahmen der Vorsteuererstattungsanträge zu melden gewesen wären. Die belangte Behörde wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet ab und führte unter…
…bisheriges Vorbringen und beantragte die Abweisung der Beschwerden. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Bf. hat es nach Ansicht der belangten Behörde offenbar unterlassen, die Entgeltsminderungen aus Roaminggebühren in entsprechenden Voranmeldungen zu erklären. Dies wurde der Bf. im angefochtenen Bescheid und der Beschwerdevorentscheidung ausdrücklich vorgehalten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Mag. (FH) Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.7.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
…im Drittland ansässiges Telekommunikationsunternehmen. Im angefochtenen Bescheid wurde für die Festsetzung der Umsatzsteuer für 7/2017 ein Verspätungszuschlag von 10% festgesetzt. Die Umsatzsteuerfestsetzung resultiert aus dem Finanzamt bekanntgegebenen Entgeltsminderungen für gewährte Rabatte auf verrechnete Telekommunikationsleistungen. In ihrer Beschwerde führte die Bf. aus, österreichische Netzbetreiber hätten…
…wurden unmittelbar abgewiesen. Mangels gewährten Vorsteuerabzug(es) kann auch keine Vorsteuerberichtigung erforderlich sein, selbst wenn sich die Höhe der Vorsteuern aufgrund von Entgeltsminderungen verringert hat. Da nur ein "in Anspruch genommener" Vorsteuerabzug gemäß § 16 Abs 1 Z 2 UStG zu korrigieren ist, hat unser Klient…
…erzielten Umsätze bildet, nicht weiter bestritten wird. Ebenso kann der angenommene Aufschlag von 30% als unbestritten angenommen werden. [Grafik] 1. Was die Berücksichtigung der Entgeltsminderungen, die in einem späteren Veranlagungsjahr stattgefunden haben, anlangt, haben diese keinen Einfluss auf die erzielten Umsätze, sondern nur auf…
…VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang In den genannten Bescheiden wurden Umsatzsteuerbeträge aus Vorsteuerminderungen für gewährte Rabatte für die die folgenden Voranmeldungszeiträume festgesetzt: [Grafik] Die Vorsteuerbeträge aus Entgeltsminderungen teilten sich auf die einzelnen leistenden Telekommunikationsunternehmen wie folgt auf: [Grafik] Für das Jahr 2016 wurde ein…
…dies, dass unser Klient das Vorliegen der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug - insb. durch Vorlage der Eingangsrechnungen - nachweisen muss, was unstrittig geschehen ist. Ist das Vorliegen von Entgeltsminderungen strittig, so liegt es jedoch an der Abgabenbehörde, deren Existenz nachzuweisen, da sie damit einen Abgabenanspruch geltend macht…
…erhoben worden, sodass diese als verfahrensverzögernd gewertet werden können, zumal sie sich in tatsächlicher Hinweis größtenteils als unzutreffend herausgestellt haben (Auskunftsbeantwortungen der inländischen Telekommunikationsgesellschaften). Bei den Entgeltsminderungen im Jahr 2016 war der von der T. GmbH bekanntgegebene Rabatt nicht als ins Jahr 2017, sondern bereits…
…ist ein drittländisches Telekommunikationsunternehmen. In den angefochtenen Bescheiden erfolgte eine Festsetzung der Bemessungsgrundlage auf Grund des Vorsteuervolumens zuzüglich eines Gewinnaufschlages von 30%. Weiters wurden entsprechende Vorsteuerberichtigungen nach § 16 UStG 1994 auf Grund von Entgeltsminderungen (Rabatte, Discounts) vorgenommen. Der angefochtene Bescheid führt u.a. Folgendes aus:…
…Entgeltsminderungen (Rabatten, Gutschriften, discounts, etc.) bzw. aus Nachforderungen aus der veranlagten Umsatzsteuer aus geschätzten Bemessungsgrundlagen (2014 und 2015). Für 2016 wurden lediglich Vorsteuerminderungen aus Rabatten vorgeschrieben. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Bf. hat es nach Ansicht der belangten Behörde offenbar unterlassen, die Entgeltsminderungen…
…daraus in € darstellen:" Es folgt eine ziffernmäßige Darstellung. "Das Unternehmen hat es unterlassen, die aus den nachträglichen Entgeltsminderungen resultierenden umsatzsteuerlichen Auswirkungen dem Finanzamt zu erklären. Das Unternehmen hat es unterlassen, dem Finanzamt Umsätze in Österreich durch die Abgabe von Umsatzsteuerveranlagungserklärungen (U1) zu erklären." Das…
…nicht aber deren inhaltliche Unrichtigkeit. Im gegenständlichen Fall lägen die Voraussetzungen für die Verhängung von Verspätungszuschlägen deshalb nicht vor. Sollte das Finanzamt demgegenüber an einer Festsetzung der Entgeltsminderungen im Veranlagungsverfahren festhalten, so weise sie darauf hin, dass das Finanzamt im Rahmen des Ermessens auch die…
…nicht aber deren inhaltliche Unrichtigkeit. Im gegenständlichen Fall lägen die Voraussetzungen für die Verhängung von Verspätungszuschlägen deshalb nicht vor. Sollte das Finanzamt demgegenüber an einer Festsetzung der Entgeltsminderungen im Veranlagungsverfahren festhalten, so weise sie darauf hin, dass das Finanzamt im Rahmen des Ermessens auch die…
…4). Im Beschwerdefall hat es die Bf. offenkundig unterlassen, Entgeltsminderungen bzw. die damit in Zusammenhang stehende Verminderung der abziehbaren Vorsteuern zu erklären. Dieses Versäumnis ist jedoch nicht mit einem Verspätungszuschlag für die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bedroht: Ausländische Unternehmer, die wie die Bf. dem Erstattungsverfahren…
…Es ist augenscheinlich, dass derartige Schwankungen in den Umsätzen völlig realitätsfern sind und daher die Vorgehensweise, die nicht um Entgeltsminderungen reduzierten Vorleistungen als Basis für die Schätzung der Ausgangs-USt zu verwenden, verfehlt ist. Allerdings hat unser Klient nunmehr (u.a.) für das Jahr 2017…
…vereinnahmten Bruttoentgelten herausgerechnet. Wir verweisen dazu weiterführend auf die bisherigen Vorhaltsbeantwortungen. Die Vorsteuerbeträge (KZ060) sind zwischen Klient und Finanzamt unstrittig und im Rahmen der ursprünglich eingereichten VSt-Erstattungsanträge durch Eingangsrechnungen belegt worden. Bei den Entgeltsminderungen (KZ067) stimmen die von uns o.a. VSt-Beträge in…
…Eine weitere Gutschrift wurde von A. erst im Jahr 2017 ausgestellt und betrifft somit nicht den gegenständlichen Veranlagungszeitraum. Da somit im Jahr 2016 keine Entgeltsminderung iSd § 16 UStG vorliegt und dementsprechend keine Berichtigung eines VSt-Abzugs vorzunehmen ist, erweist sich der angefochtene Bescheid als rechtswidrig…
…wurde Folgendes ausgeführt: "1. Rabatte 2016: Die bisher von der belangten Behörde angenommenen Vorsteuerberichtigungen aus gewährten Entgeltsminderungen der leistenden inländischen Telekommunikationsunternehmen werden in freier Beweiswürdigung mit 4.569.846,58 € (bisher: 4.577.940,89 €) anzusetzen sein. Sollten dem Finanzamt qualifiziertere Beweismittel als…
…vereinnahmten Bruttoentgelten herausgerechnet. Wir verweisen dazu weiterführend auf die bisherigen Vorhaltsbeantwortungen. Die Vorsteuerbeträge (KZ060) sind zwischen Klient und Finanzamt unstrittig und im Rahmen der ursprünglich eingereichten VSt-Erstattungsanträge durch Eingangsrechnungen belegt worden. Bei den Entgeltsminderungen (KZ067) stimmen die von uns o.a. VSt-Beträge in…