…4 EStG 1988 Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen somit alle Vermögensvermehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung darstellen. Unerheblich ist es, ob der Überlassung von Kapital ein Darlehensvertrag oder ein anderer Titel zu…
…mit Strom und Wasser verpflichten. Als Entgelt für diese Leistung erhält der Vertragspartner einen entsprechenden Anteil am Erlös aus den Verkäufen der Heißgetränke. Jedenfalls verkaufen die Vertragspartner nicht die fertigen Heißgetränke an die Kunden. Wie aus den an die Bank J. gelegten Rechnungen zu entnehmen…
…des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 weit gefasst ist und die laufenden Kapitalerträge aus Fremdkapitalinstrumenten erfasst werden. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören demnach alle Vermögensvermehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung darstellen (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Band…
…die Jahreslohnkonten der Ehegattin AB für die Jahre 2010 und 2011 vorgelegt. Daraus ist ersichtlich (vgl. insbesondere die Detailausdrucke), dass die von der Ehegattin geleisteten Sonn-/Feiertagsdienste und Mehr stunden sowie die darauf entfallenden Entgelte ab Juli 2010 (somit ab dem Zeitpunkt der Änderung in…
…4 EStG 1988 Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen somit alle Vermögensvermehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung darstellen. Unerheblich ist es, ob der Überlassung von Kapital ein Darlehensvertrag oder ein anderer Titel zu…
…4 EStG 1988 Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen somit alle Vermögensvermehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung darstellen. Unerheblich ist es, ob der Überlassung von Kapital ein Darlehensvertrag oder ein anderer Titel zu…
…4 EStG 1988 Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen somit alle Vermögensvermehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung darstellen. Unerheblich ist es, ob der Überlassung von Kapital ein Darlehensvertrag oder ein anderer Titel zu…
…4 EStG 1988 Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen somit alle Vermögensvermehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung darstellen. Unerheblich ist es, ob der Überlassung von Kapital ein Darlehensvertrag oder ein anderer Titel zu…
…4 EStG 1988 Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen somit alle Vermögensvermehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung darstellen. Unerheblich ist es, ob der Überlassung von Kapital ein Darlehensvertrag oder ein anderer Titel zu…
…den Differenzgeschäften Ausgaben bzw. Verluste von 68.918,38 € (2012) und 75.663,91 € (2013) zuzuordnen. Jene Aufwendungen, die für die Leistungsbereitschaft seiner Wirtschaftstreuhandkanzlei notwendig seien, beruhten auf einer gesetzlichen Verpflichtung. Der Betrieb sei in keiner Phase eingestellt worden, in den Jahren 2014…
…ist die Auflösung der Dienstverhältnisse. Die Höhe der Abfertigung bemisst sich nach § 23 Abs. 1 AngG nach dem für den letzten Monat gebührenden Entgelt. Darunter versteht man jenen Verdienst des Arbeitnehmers, der sich aus den regelmäßig monatlich wiederkehrenden Bezügen zuzüglich des aliquoten Anteils an Renumerationen…
…als Leistungsbereitschaft versteht, da die Leistungsbereitschaft bereits als Ausführung der Leistung angesehen wird (vgl Ruppe/Achatz, UStG 19945, § 1 Tz 25 unter Hinweis auf die Judikatur des VwGH und des EuGH). Wird für mehrere Leistungen ein einheitliches Entgelt (Pauschalentgelt) verrechnet, so ist das Entgelt auf…
…seiner Funktion als deren Geschäftsführer tätig gewesen sei. Herr Mag. ***3*** habe Honorare ausschließlich für tatsächlich erbrachte Steuerberatungsleistungen auf Basis eines festgelegten Stundensatzes bezogen. Bei urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit habe er keine Entgelte bezogen. Eine Eingliederung des Herrn Mag. ***3*** in den geschäftlichen Organismus der…
…als deren Geschäftsführer tätig sei. Herr Mag. A habe Honorare ausschließlich für tatsächlich erbrachte Steuerberatungsleistungen auf Basis eines festgelegten Stundensatzes bezogen. Bei urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit habe er keine Entgelte bezogen. Eine Eingliederung des Herrn Mag. A in den geschäftlichen Organismus der XY-Steuerberatung-GmbH…
…(1) Übersteigt die Abstellzeit fünfzehn Minuten, ist für die elektronischen Parkscheine ein Entgelt zu entrichten. Dieses wird durch die Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird (Parkometerabgabeverordnung), festgesetzt. (2) Zur Entrichtung des…
…gestellt. Die Preise für die Dienstleistungen der Mieterinnen können allein schon wegen der höchstpersönlichen und unterschiedlichen Art der möglichen Leistungen nicht pauschal der Vermieterin zugerechnet werden. Diese hängen einzig und allein vom Willen, dem Umfang und der Art und Qualität sowie der Leistungsbereitschaft der jeweiligen…
…Frachtführer oder Verfrachter. 26. Nach Art 1 Abs 1 UStG 1994 unterliegt der Umsatzsteuer auch der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt. Voraussetzung für einen innergemeinschaftlichen Erwerb ist u.a., dass ein Gegenstand bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber) aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates…
…Zl. 9 ObA 101/03 y) vor und hat der OGH ausgesprochen, dass eine Einschränkung des Aktualitätsprinzips, wonach nur solche Entgelte in die Abfertigung einzubeziehen sind, die noch für den letzten Monat des Dienstverhältnisses aktuell sind, in bestimmten Fällen zulässig ist. Aktuelle Veränderungen des Entgeltes…
…jeweiligen Vorständen das vereinbarte Entgelt bis zum Ende der Vertragslaufzeit, sohin bis zum 30.06.2025 uneingeschränkt ohne Vorteilsanrechnung zu. Die Vorstände sind berechtigt, im Falle der Beendigung des Mandates das auf die Restlaufzeit aushaftende Honorar als Erhöhung für ihre Tätigkeit für die bisherige Vertragsdauer…
…behauptet. Vielmehr geht auch aus seiner Stellungnahme vom 18.9.2024 sein eigener Antrieb und die Motivation zur erhöhten Leistungsbereitschaft deutlich hervor. Darin zeigt er seine Beweggründe auf, die ihn zu der Umschulung im IT-Bereich motiviert haben. IT sei für ihn die "Cashcow", die…