…vorgelegt. Für die Entscheidung über diese Rechtsmittel ist das Bundesfinanzgericht zuständig. Die Bf. bzw. Dr. NN2 stellten auch nicht näher präzisierte Anträge betreffend Endgültigerklärung von Bescheiden, obwohl keine vorläufigen Bescheide erlassen wurden. Die Anträge wurden abgewiesen, die dagegen eingebrachten Berufungen, welche nunmehr als Beschwerden gelten…
…fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da eine Endgültigerklärung von Bescheiden, welche nicht vorläufig erlassen wurden, nicht vorgesehen ist, konnte dem Antrag nicht entsprochen werden. Im Übrigen beabsichtigte der Bf. keine Endgültigerklärung der bekämpften Bescheide…
…fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da eine Endgültigerklärung von Bescheiden, welche nicht vorläufig erlassen wurden, nicht vorgesehen ist, konnte dem Antrag nicht entsprochen werden. Im Übrigen beabsichtigte der Bf. keine Endgültigerklärung der bekämpften Bescheide…
…die Entscheidung über diese Berufungen, welche als Beschwerden gelten, ist nunmehr das Bundesfinanzgericht zuständig. Der Bf. stellte auch einen nicht näher präzisierten Antrag betreffend Endgültigerklärung von Bescheiden, obwohl keine vorläufigen Bescheide erlassen wurden. Der Antrag wurde abgewiesen, die dagegen eingebrachten Berufung, welche nunmehr als Beschwerde…
…ob die Abänderung und Endgültigerklärung von vorläufigen Bescheiden durch die belangte Behörde nach Vorlage der Beschwerde an das Verwaltungsgericht einen Verstoß gegen § 300 Abs 1 BAO darstellt. Daher war die Revision auch hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit der Endgültigerklärung durch die belangte Behörde sowie der…
…Beteiligten genehmigt, darunter auch jene des Bf. Herrn ***Bf1***. Den greifbaren Steuerakten kann entnommen werden, dass mit der Endgültigerklärung der Bescheide gem. § 188 BAO für die Zeiträume 1995 - 2000 am 05.02.2003 eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nicht stattzufinden hat. Diese Entscheidung…
…führt zu keiner anderen Beurteilung (VwGH 27. September 2012, 2009/16/0185; zu einer möglichen Verlängerungswirkung von Bescheiden unabhängig von ihrer rechtswirksamen Zustellung vgl. auch bereits VwGH 21. März 1995, 94/14/0156). Mit all den (oben angeführten) nach außen gerichteten Amtshandlungen zur Durchsetzung des…
…sagt nun der Verwaltungsgerichtshof, dass die Ungewissheit keinesfalls VOR, sondern eben regelmäßig MIT/BEI/IM ZUGE der Zustellung des vorläufigen Bescheides wegfällt. Und die Rechtsfolge von § 208 Abs 1 lit d BAO bewirkt jetzt einfach nur, dass die allgemeine Regel: "Beginn mit Ende des Jahres…
…dazu: Zur Entfernung von 25 km sei zu ergänzen, dass eine Teilfläche auch am ZZ erfolgt sei (ca. ¼ ha). RR sei zwar eine andere Gemeinde, aber befinde sich im gleichen Weinbaugebiet. Hinsichtlich der Pachtflächen sei festzuhalten, dass diese laut LwK-Bescheid an den Bf…
…2008 wurde der gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufige Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2004 vom 21.11.2007 (mit Einkünften aus Gewerbebetrieb von 85.507,10 €) aufgehoben. Durch den Bescheid vom 21.11.2007 wurde der gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufige Einkommensteuerbescheid 2004…
…1 lit. d BAO endgültige Einkommensteuerbescheide erlassen. Gleichzeitig mit den angefochtenen Einkommensteuerbescheiden wurden auch Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen erlassen, deren Berechnung der Differenzbetrag zwischen den Abgabenfestsetzungen der vorläufigen Einkommensteuerbescheide und der endgültigen Einkommensteuerbescheide für den Zeitraum 01.10.2009 bis 30.09.2013…
…dass die Art der Bewirtschaftung des gegenständlichen Mietobjektes innerhalb von 23 Jahren einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN Sturmschaden 2015 Die Daten sind aus dem Ausdruck der Einkommensteuererklärung, dem genannten Vorhalt, bekämpften Bescheid und der Beilage der Beschwerde ersichtlich. Die…
…klar erkennbar, dass es ausschließlich um die rechtliche Beurteilung der in den Vorjahren erlassenen Feststellungsbescheide und Nichtfeststellungsbescheide ging. 13. Da der in den Bescheiden über die Feststellung von Einkünften 2007 herangezogene Vorläufigkeitsgrund keine Ungewissheit im Tatsachenbereich darstellt und somit keine Ungewissheit iSd § 200 Abs. 1…
…aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen…
…sondern von späteren Entwicklungen, Ereignissen, verändernden oder gleichbleibenden Gegebenheiten abhängig zu machen. Liegen die Voraussetzungen nicht vor (Ungewissheit, Wahrscheinlichkeit wie oben ausgeführt), so besteht für eine Ermessensübung kein Raum. Der Bescheid hat endgültig zu ergehen." Der vorliegende Fall ist konkret wie folgt gelagert: Das Objekt…
… 252 Abs. 1 BAO in Form von Einwendungen gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes FAF geltend gemacht werden müssen. Das gegen den Einkommensteuerbescheid, dh abgeleiteten Bescheid gerichtete diesbezügliche Beschwerdebegehren war aber aufgrund dieser Bestimmung abzuweisen. Ungeachtet dessen ist an dieser Stelle anzumerken, dass es sich bei…
…das Nachstehende begründend aus (Vorlageantrag): "Mit Beschwerdevorentscheidung gemäß § 262 BAO vom 2.2.2018 wurde meiner Beschwerde gegen den Bescheid über die Feststellung von Einkünften vom 5.1.2018 nur teilweise stattgegeben. Da ich die Begründung für diese teilweise Abweisung als rechtlich nicht haltbar erachten…
…Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. Eine entgegen § 93 Abs 3 lit a BAO fehlende oder mangelhafte Begründung ist ebenso wie eine fehlende (mangelhafte) Rechtsmittelbelehrung zwar eine Verletzung von Verfahrensvorschriften, steht jedoch der Annahme der Bescheidqualität der Erledigung nicht entgegen (Ritz, BAO, 6…
…Dabei hat die Rechtsmittelbehörde grundsätzlich von der Sachlage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen. Daher sind Veränderungen des Sachverhaltes idR zu berücksichtigen (Ritz, BAO6 § 279 Rz 31). Da das FA im Beschwerdefall mit Bescheiden jeweils 11.10.2018 die Endgültigerklärung der vorläufigen Körperschaftsteuerbescheide 2010 bis 2012…
…ersetzen bzw hat eine Endgültigerklärung zu erfolgen. Der endgültige (endgültig erklärende) Bescheid muss nicht von derselben Behörde wie der vorläufige Bescheid erlassen werden (VwGH 23.2.1987, 85/15/0131). Bei Übergang der Zuständigkeit obliegt die Erlassung des endgültigen (endgültig erklärenden) Bescheides somit der neu…