…wäre rechtswidrig. Aus der Konzeption des § 205 BAO folgt allerdings, dass jede Nachforderung bzw. Gutschrift gegebenenfalls einen weiteren Anspruchszinsenbescheid auslöst. Damit wird einer allfälligen Abänderung der angefochtenen Einkommensteuerbescheide aus der Sicht der Anspruchsverzinsung dadurch Rechnung getragen, dass im Zuge der Entscheidung über die gegen den…
…hinsichtlich X Y GmbH & atypisch Stille sowie zur Abweisung der diesbezüglichen Anträge gemäß §§ 299 und 308 BAO stellten eine nach außen erkennbare Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruches hinsichtlich Einkommensteuer 2002 dar. Dadurch verlängerte sich die Verjährungsfrist zunächst auf neun Jahre (Ablauf Ende 2011). Der angefochtene…
…verhindern wollen. Vom Zeitpunkt der Einreichung der "einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung" im Herbst 2007 bis zum Ergehen der endgültigen Bescheide gegenüber den Erben Anfang 2012 seien somit rund viereinhalb Jahre vergangen. Die Streichung von dermaßen hohen Rückstellungsbeträgen am Ende dieses Zeitraumes sei nicht vorhersehbar gewesen…
…Abgabenkonto der Beschwerdeführerin Ende November 2009 ein Guthaben von 1,156.393,13 € auf, das bis zum Ergehen des Körperschaftsteuerbescheides Gruppe 2009 nicht zur Rückzahlung angefordert wurde. Mit Bescheid vom 26. Jänner 2011 wurde die Körperschaftsteuer für das Jahr 2009 unter Berücksichtigung der steuerlichen…
…lit c) wird der B e s c h l u s s gefasst: d) Das Beschwerdeverfahren betreffend die Körperschaftssteuerbescheide 2012 bis 2015 wird gemäß § 261 (2) iVm § 278 BAO als gegenstandslos erklärt. e) Die Beschwerde gegen die Bescheide betreffend Anspruchsverzinsung 2009 bis 2015 wird…
…einen Vorlageantrag, in dem sie die Entscheidung über die Beschwerde durch den gesamten Senat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung beantragte. Der Vorlageantrag richte sich gegen die Bescheide betreffend Körperschaftsteuer 2009 bis 2011 samt Anspruchsverzinsung, Umsatzsteuer 2009 und 2010, Haftungsbescheid betreffend Kapitalertragsteuer sowie die Wiederaufnahmebescheide. Folgendes…
…mitgeteilt worden, dass es sich bei der Tätigkeit eines Aufsichtsrats um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handle, als unerheblich erweist). Auch das Vorbringen des Bf., der gesamte Verfahrensablauf hätte bereits am 30. April 2013 erledigt werden können und die Bearbeitungszeit sei nicht in die Anspruchsverzinsung aufzunehmen, erweist…
…eingereicht wurde (bis Ende 2014 gewährte das FA Fristverlängerungen). In den Jahren davor war die Bf zur Einreichung von Abgabenerklärungen regelmäßig nicht verpflichtet gewesen. Die (erste verpflichtend einzureichende) ESt-Erklärung 2012 - und später auch jene für 2014 - waren zwar unter Verletzung der bestehenden Erklärungspflichten vier…
…hat. Die im vorliegenden Fall vorgetragenen Umstände übersteigen nicht das normale Ergebnis der allgemeinen Rechtslage; sie lassen angesichts der Funktion der Anspruchsverzinsung eine anormale Belastungswirkung oder einen atypischen Vermögenseingriff im Sinne eines vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnisses nicht erkennen (vgl zB VwGH 24.9.2008…
…der Festsetzung der Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2017 ff mit 1.750,00 Euro durch Bescheid vom 16. März 2017 (vgl. Abschnitt 7) und für 2018 ff mit 1.750,00 Euro durch Bescheid vom 21. Februar 2018 (vgl. Abschnitt 8/5) sowie des Systems der Anspruchsverzinsung…
…Privatvermögen besteuert hat, stelle ich die Anträge, den angefochtenen Bescheid vom 9. April 2019 - Einkommensteuer und Anspruchsverzinsung 2016 - ohne die Besteuerung der Ansprüche aus Hinterbliebenenversorgung festzusetzen und weiters gemäß § 274 Abs. 1 Z 1 BAO eine mündliche Verhandlung über die Beschwerde anzusetzen. Mit freundlichen Grüßen…
…den Räumlichkeiten der A verwendet werden und waren mit einer E-Mail-Adresse verknüpft. Herr K hat meistens "sein" Tablet (ipad) verwendet. Insgesamt wurden allerdings die fünf Tablets (ipads) von verschiedenen Gutachtern (zB diverse Studenten bis Ende Juni 2016) verwendet. Das Tablet mit der E…
…über die Behauptungsebene nicht hinausgehenden Vorbringen steht der Aktenvermerk des Finanzamtes gegenüber, wonach die Bf. telefonisch mitgeteilt habe, dass sich die Vermietungstätigkeit finanziell nicht lohnt und sie deshalb die Vermietung einstellt. Hatte die Bf. Ende 2013 die letzten Mieteinnahmen erzielt und brachte sie 2 ½…
…einzubringen, nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist. Die Fälligkeit der Abgabe war im Zeitpunkt der Gutschrift, das war aufgrund des Antrages vom 20. Juni 2006 jedenfalls das Jahr 2006. Somit wäre Verjährung spätestens Ende 2011 eingetreten. Gemäß § 238 Abs. 2…
…einer dem beruflichen Erfolg des Mieters entsprechenden luxuriösen Unterkunft. Dass die hier vorliegende Renditemiete - isoliert betrachtet - innerhalb der vom VwGH aufgestellten Bandbreite liegt, ist letztlich für das erkennende Gericht nicht ausschlaggebend. Zwar kann der perzentuelle Ansatz am unteren Ende der Skala letztlich damit begründet werden…
…die Abgabenbehörde den Zufluss bzw, die Realisierung von Privatvermögen besteuert hat stelle ich den Antrag, die angefochtenen Bescheide vom 9. April 2019 - Einkommensteuer und Anspruchsverzinsung 2016 - ersatzlos aufzuheben. Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Einhebung gem. § 212a BAO hinsichtlich…
…für einkommensteuerpflichtige Menschen. Am Ende des Tages sind hier übrigens € 200,00 Einkommensteuernachzahlung rausgekommen. Das heisst, die € 40,83 sind immerhin noch mehr als 20% Verzinsung dieser € 200,00; das will ich noch dazu sagen. Der ganze Bescheid war überschätzt, dann ist…
…2017 und 2018 anzurechnen. Selbstverständlich wird die positive Anspruchsverzinsung ab dem jeweiligen Fälligkeitstag bis zur endgültigen Gutbringung auf dem Abgabenkonto beantragt und die compensando Verrechnung mit allen Vorschreibungen die auf Grund der vorläufigen Erklärungen getätigt wurden bis zur endgültigen Entscheidung über die anhängigen Beschwerden. Es…
…gemachte und von der Beschwerdeführerin auch bereits bezahlte Einkommensteuer 2009 Ende des Jahres 2010 dahingehend abgeändert, dass die Beschwerdeführerin keine Einkommensteuer für das Jahr 2009 (und Folgejahre) zu bezahlen hat. Das Finanzamt Y ist dabei zu Unrecht davon ausgegangen, dass das Einkommen der Beschwerdeführerin aus…
…Berücksichtigung von Anspruchszinsen grundsätzlich abgelehnt: Die Anspruchsverzinsung sei zusätzlich und nicht anstelle des Verspätungszuschlages eingeführt worden. Die Bestimmung des § 135 BAO bleibe von § 205 BAO unberührt. Zwar würden VfGH und auch der VwGH die Ansicht vertreten, dass der Verspätungszuschlag teilweise auch die Funktion von Verzugszinsen…