…bleibt auch weiter Eigentümerin des Leitungsnetzes innerhalb ihres Versorgungsgebietes. Nach den obigen Ausführungen verliert sie dadurch nicht ihre umsatzsteuerliche Eigenschaft als "fiktiver Betrieb gewerblicher Art" für zwecke der Wasserversorgung. Mit der Errichtung der Wasseranschlüsse und der Vereinnahmung von Anschlussgebühren von den Endabnehmern ist die Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch CONFIDA WTH GesmbH, Klagenfurterstr. 32A, 9300 St. Veit an der Glan, über die Beschwerde vom 21.05.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom…
Herst s.r.o. war in vielen Fällen der Endabnehmer des Kraftstoffs. Diesen kaufte sie von Lieferanten, die in der Tschechischen Republik für die Zwecke der Mehrwertsteuer registriert waren. Insofern befand sich Herst am Ende der Lieferkette. In anderen Fällen verkaufte sie den Kraftstoff an…
…anlässlich einer Außenprüfung getroffenen Feststellungen betrieb der Beschwerdeführer (Bf.) im verfahrensgegenständlichen Zeitraum einen Handel mit Baustoffen als Einzelunternehmer, wobei er das Baumaterial im Großhandel in Österreich und Ungarn einkaufte und an Endabnehmer in Österreich weiterverkaufte. Dabei bediente er sich des Namens des ***1*** (ungarischer Staatsbürger)…
…Dafür, dass die ***9*** die Software gemietet oder geleast hätte gibt es in den Verträgen keine Anhaltspunkte. Wie die Verträge der ***9*** mit den Endabnehmern gestaltet sind, ist für die strittige Quellensteueranrechnung irrelevant. Die Beschwerdeführerin subsumiert die gegenständlichen Vergütungen unter den Lizenzgebührenbegriff des Art. 12…
…3, Rz 239). Die Lieferungen der Bf. an ihre Endabnehmer sind somit als in den Bestimmungsmitgliedstaaten steuerbare ruhende Lieferungen zu qualifizieren. Die Bf. wäre somit - nach den allgemeinen Regeln für Reihengeschäfte - zur Meldung und Versteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbes im Bestimmungsmitgliedstaat der Waren verpflichtet gewesen. Die…
…dort zu kommissionieren und für den Versand an die Endkunden vorzubereiten). Es habe sich aber gezeigt, dass aus diesem Vorgehen andere Probleme (zu lange Laufzeiten nach Internetbestellungen der Endabnehmer) resultierten, die letztlich dazu geführt hätten, dass die nämlichen Waren wiedereingeführt worden seien. Diese Darstellung ist…
…in P. (Bundesland Niederösterreich) an die jeweiligen Endabnehmer. In den überwiegenden Fällen wird die Glukose über Transportbeauftragung der S. an die Endabnehmer versendet (Lieferkondition DDP). Daneben gibt es Geschäftsfälle, wo die Glukose von den jeweiligen Endabnehmern im Werk in P. abgeholt wird (Lieferkondition FCA). ……
…klären, zu welchem Zeitpunkt die zweite Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, zugunsten des Endabnehmers stattgefunden hat. Falls die zweite Übertragung dieser Befähigung vor der innergemeinschaftlichen Beförderung stattfand, kann diese nicht der Erstlieferung an den Ersterwerber zugeordnet werden (vgl. EuGH…
…Bei den in der Folge festgestellten Geschäftsfällen handle es sich ausschließlich um Reihengeschäfte. Die Warenlieferung erfolge immer vom Standort der M. GmbH (Österreich) direkt an die jeweiligen Endabnehmer der Bf. im Gemeinschafts- oder Drittlandsgebiet. Es handle sich dabei um Konzernunternehmen der AB. Sowohl dem Vorlieferanten…
…O. -Produkten. Zu diesem Zweck kauft sie beispielsweise die für die Ausfuhr produzierten Güter ihrer hauptsächlich europäischen Schwestergesellschaften und verkauft diese Güter an Schwestergesellschaften oder Endabnehmer in anderen Ländern hauptsächlich in Europa. Die in einem Land hergestellten Güter, die für den lokalen Markt bestimmt sind…
…Rechts, welche in Deutschland eine pauschalierte Landwirtschaft betreibt und in den Bundesländern Tirol, Salzburg und Oberösterreich landwirtschaftliche Produkte an Endabnehmer (Nichtunternehmer) verkauft. Nach der Darstellung im Außenprüfungsbericht werden die aus der Eigenerzeugung stammenden Produkte mit eigenen bzw. gemieteten Fahrzeugen zu den Verkaufsständen in Österreich transportiert…
…dass es für ein Kaufgeschäft im Sinne des Art. 29 ZK nicht darauf ankomme, ob der Kaufpreis zwischen dem chinesischen Lieferanten und den Endabnehmern aus Italien vereinbart und bezahlt worden sei. Die Bf. beantragte die Herausgabe der Daten der österreichischen Zollverwaltung betreffend Zollwerte gleichartiger Waren…
…Bei den in der Folge festgestellten Geschäftsfällen handle es sich ausschließlich um Reihengeschäfte. Die Warenlieferung erfolge immer vom Standort der M. GmbH (Österreich) direkt an die jeweiligen Endabnehmer der Bf. im Gemeinschafts- oder Drittlandsgebiet. Es handle sich dabei um Konzernunternehmen der AB. Sowohl dem Vorlieferanten…
…im übrigen Unionsgebiet gekauft und in der Folge weiter an Konzerngesellschaften mit Sitz in Ungarn verkauft. Das Altpapier sei dabei direkt vom ersten Lieferanten - der auch den Transport organisiert habe - im jeweiligen Mitgliedsstaat an die Endabnehmer in Ungarn geliefert worden. Folglich sei ein Reihengeschäft vorgelegen…
…Damit ist aber das Erstattungsverfahren nicht anwendbar, sondern müssten die Umsätze im Rahmen eines Veranlagungsverfahrens erklärt und versteuert werden. Auch wenn die Lieferanten der BF diese Lieferungen direkt an die Endabnehmer ausführen würden, so müsste die Lieferung der BF an ihre Kunden als innerösterreichische Lieferung…
…Wie bereits oben näher ausgeführt, stellen Umsatzsteuerkarusselle eine Variante der Umsatzsteuerhinterziehung dar, bei der Waren unter Miteinbeziehung mehrerer (Schein)Firmen im Kreis laufen, bevor sie - wenn überhaupt - an einen Endabnehmer verkauft werden. Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern wirken dabei idR. zusammen. Ein Händler dieser Lieferkette…
…kein nachweisbarer Firmensitz des Lieferanten in Österreich, 2. kein Nachweis einer tatsächlichen Warenlieferung an das österreichische Unternehmen und in weiterer Folge an den Endabnehmer in Rumänien und der Ukraine, 3. kein zollamtlicher Nachweis der Warenausfuhr aus dem Gemeinschaftsgebiet in die Ukraine. Dem sei zu entgegnen…
…3 Abs. 3 UStG 1994 sei, ob die betreffenden Düngemittel durch die Endabnehmer oder einen von diesen beauftragten Dritten aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates nach Österreich befördert worden seien. Eine entsprechende Lieferung oder Leistung unterliege bereits dem Gesetzeswortlaut folgend nur der österreichischen Umsatzsteuerpflicht gemäß § 1…
…Erzeuger- und Abnehmerfirmen haben ihren Sitz in der Slowakei. Pfl. benötigt die Uid.Nr. für die zusammenfassende Meldungen und möchte Kleinunternehmer bleiben.Als Endabnehmerfirmen sind in der Baubranche zuzuordnen, der Einkauf erfolgt immer bei der Fa. F s.r.o. Als Erzeugerfirma wird die Fa…