…Würden nämlich Schadensereignisse, die in einem Forstbetrieb typischerweise anfallen, eine die höhere Gewalt ausschließende Betriebsgefahr darstellen, wäre dies auch bei allen nach der Rechtsprechung unstrittigen Elementarereignissen (z.B. Lawinenabgang) der Fall. Eine ausufernde Interpretation des Begriffsmerkmales "typische Betriebsgefahr" sei aus diesem Grunde abzulehnen. Die Regelmäßigkeit…
…verursachten Vermögensschaden und der durch den Hälftesteuersatz für die Einkünfte aus Kalamitätsnutzung gewährten Steuerersparnis ist nicht gegeben. Elementarereignisse können zu einem hohen Vermögensschaden im Wald mit geringen Einkünften aus Schadholznutzung führen und umgekehrt (z.B. Waldbrand vs Eichenmistelbefall). Buchführungspflichtige Forstbetriebe (Nachhaltigkeitsbetriebe) verfügen aus forst- und…
…seien, verhindert. Im Übrigen komme es bei "besonderen Notlagen" (wie Brand, Elementarereignissen oder vergleichbaren Notsituationen) auf die Höhe des Einkommens oder des Vermögens nicht an. Die Hilfsbedürftigkeit ergäbe sich in solchen Fällen ausschließlich aus der Natur des Katastrophenereignisses (Baldauf in SWK 27/2011, S 671…
…dies zutiefst. Zu seiner Entlastung kann er nur vorbringen, dass er sich in einer solchen finanziellen Notlage befand, dass ihm eine rechtzeitige Begleichung seiner Steuerschuld schlicht nicht möglich war. Der Antragsteller war aufgrund eines völlig unverschuldeten Elementarereignisses, einer Hangrutschung, gezwungen, sein Eigenheim zu verlassen. Die…
…aus, dass ein Brand nicht mit Elementarereignissen vergleichbar sei und daher keinen Katastrophenschaden darstelle. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 13.02.2015 dem ausführliche Unterlagen zur Brandkatastrophe angeschlossen sind. Wörtlich ist unter anderem ausgeführt: Der Bf habe sich nach einer Bedenkzeit dazu entschlossen, das…
…65. Hierin wird vom VwGH unter anderem ausgeführt: ,Anders ist es dagegen bei Waldnutzungen infolge höherer Gewalt, bei welchen die Außerordentlichkeit nicht in dem außergewöhnlichen Ausmaß, sondern in dem außerordentlichen Ereignis gelegen ist. Denn dass ein Wald durch Elementarereignisse wie Schneebruch, Windwurf, Brand, usw. betroffen…
…In diesen langen Produktionszeiträumen sammeln sich durch den natürlichen Zuwachs hohe stille Reserven im stehenden Holz an. Bei der Waldnutzung infolge höherer Gewalt werde durch ein Elementarereignis planwidrig eine Holznutzung erzwungen und dadurch zwangsläufig und schlagartig stille Reserven aufgedeckt. Die Katastrophe unterbreche den geordneten Betriebsablauf…
…Abwasserbeseitigung u. dgl.) ergänzt wird und d) keine wesentlichen Veränderungen oder Nutzungseinschränkungen der angrenzenden unbebauten Flächen eintreten.Bei der Nutzungsänderung bestehender Gebäude für zukünftige Wohnzwecke gelten die in Z 2 erster und zweiter Satz festgelegten Obergrenzen nicht. Abs. 4: Durch Elementarereignisse (Brand, Blitzschlag u. dgl…
…u.a. Elementarereignisse.) Mistelkalamität in % z. Gesamtkalamität | 5.634,70 92,6% | 7.170,96 98,6% | 6.920,92 93,6% | 5.850,70 94,7% | 7.257,52 96,3% | 6.050,21 94,3% | 5…
…Die nach der Z 13 MRG vereinbarten Kündigungsgründe sind im Vertrag unter § 15 aufgezählt. Der Eintritt des Auflösungsgrundes im Falle eines Elementarereignisses oder ein behördlicher Eingriff, der der Bestandgeberin zurechenbar ist (zB nach einem Brand), ist grundsätzlich als nicht wahrscheinlich einzustufen. Alle anderen vereinbarten Kündigungsgründe…
…einer Anfrage hinsichtlich von Stürmen im fraglichen Zeitraum und am betreffend Ort schon möglich wäre, weil die ZAMG in Ried im Innkreis über eine Messstation verfüge und solche Elementarereignisse aufgezeichnet sind. Dazu müßte ich eine Anfrage per E-Mail stellen und vor Bearbeitung 125 bezahlen…
…Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung u.ä. ermöglicht, aber eben nicht gegen ein Elementarereignis (wie den ggstdl. Starkregen), das ohne menschliches Zutun eintritt (vgl. BFG 7.4.2016, RV/7100686/2014). § 364b ABGB richtet sich gegen das Vertiefen des eigenen Grundstückes, wodurch der Boden…
… 34 Abs. 6 EStG aufgetreten ist und einen Schaden verursacht hat. Von untergeordneter Bedeutung ist der Substanzschaden, der durch das Elementarereignis, auf den für eine landwirtschaftliche Nutzung weitgehend ungeeigneten Berghang, eingetreten ist. Der maßgebende – hier steuerrechtlich geltend gemachte Schaden – besteht in den Ausgaben für die…
…der Bestandgeber zur Wiederherstellung nicht verpflichtet, doch ist auch kein Miet- oder Pachtzins zu entrichten) ausdrücklich genannten Elementarereignissen gehört die "Seuche", und COVID19 ist ein solcher Fall. Aus dem Elementarereignis resultierende hoheitliche Eingriffe wie Betretungsverbote für bestimmte Geschäftslokale hatten zur Folge, dass diese Objekte "gar…
…Kriegsgebieten. Lt Renner/Strimitzer/Vock (Körperschaftsteuer Kommentar, Rz 327 zu § 5 KStG) ergäbe sich die Hilfsbedürftigkeit bei Opfern von Elementarereignissen iSv höherer Gewalt ausschließlich aus der Natur des Ereignisses und verursache Hilfsbedürftigkeit, unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Betroffenen. - Betreuung von Kranken, Behinderten, Flüchtlingen…
…Der Servitutsstreifen liegt innerhalb dieses Arbeitsstreifens. Dieser Arbeitsstreifen wird auch künftig der OMV Gas zur Verfügung gestellt, wenn dies wegen Elementarereignissen oder wegen Großreparaturen für beschränkte Dauer unbedingt notwendig und örtlich möglich ist. Die Bestimmungen von Artikel Vlll. gelten sinngemäß. Zum Entgelt wird ausgeführt: Die…
…Der Servitutsstreifen liegt innerhalb dieses Arbeitsstreifens. Dieser Arbeitsstreifen wird auch künftig der OMV Gas zur Verfügung gestellt, wenn dies wegen Elementarereignissen oder wegen Großreparaturen für beschränkte Dauer unbedingt notwendig und örtlich möglich ist. Die Bestimmungen von Artikel VIII. gelten sinngemäß. Zum Entgelt wird ausgeführt: Die…
…steuerliche Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden gemäß § 34 Abs. 6 EStG (also ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes) kommt nur nach Naturkatastrophen in Betracht, was im Sinne eines Elementarereignisses, das auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, zu verstehen ist (VwGH 9.11.2004, 2000/15/0153)…