…gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 13.2.2019, mit welchem Familienbeihilfe(€ 1.651,00) und Kinderabsetzbetrag (€ 584,00) für den im Mai 1995 geborenen ***5*** ***6*** ***2*** für den Zeitraum Jänner 2018 bis…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…der Kindesmutter nicht verheiratet. Am 30.9.2019 wurde an den Bf. eine Erklärung betr. Einkommen für das 2014 gem. § 23 KBGG versendet und darin folgende Daten bereits vorausgefüllt zur Überprüfung durch den Bf. mitgeteilt: Ausbezahlter Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld: 2.636,10 €, Einkünfte des…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…Kinder) versorgt werden müssen. Maßgebend für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ist in erster Linie seine wirtschaftliche Lage, wobei sein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen die Summe aller ihm tatsächlich zufließenden Mittel, also sämtliche tatsächlich erzielten Einkünfte - welcher Art immer - ist. Die Einkünfte können in Geld…
…Verhältnisse, die Ansässigkeit in Österreich und die Höhe der inländischen Einkünfte bestätigen, um in Deutschland als unbeschränkt einkommen-steuerpflichtig behandelt werden zu können. Die deutschen Steuerbescheide legte sie jedoch nicht vor. Eine Meldung des deutschen Einkommens an das Finanzamt des Kindesvaters erstattete die Bf. nicht…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung…
…7) Unterhaltsleistungen auf Grund eines Ausgedinges gelten als auf Kosten des Unterhaltsleistenden erbracht, wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann…
…angeführt wird. Dieses Einkommen wurde hinsichtlich der Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit um bestimmte, nach dem Einkommensteuergesetz sonst steuerfreie Einkünfte erhöht. Diese Beträge wurden dem für die Erhebung der Abgabe grundsätzlich zuständigen Wohnsitzfinanzamt des Kindesvaters übermittelt und stellten die Grundlage für die Festsetzung der Abgabe gemäß §…
…2011, 2011/16/0055). Für die Frage des Überwiegens ist maßgeblich, welche Beträge tatsächlich zur Bestreitung der Unterhaltskosten des Kindes geleistet worden sind; hierbei sind nicht nur eigene Einkünfte des Kindes zu berücksichtigen, sondern auch zB Beiträge von dritter Seite und die Familienbeihilfe selbst (vgl…
…kein Anwendungsfall des § 6 Abs. 5 FLAG 1967, der einen Anspruch auf Familienbeihilfe begründen würde: die (teilweise) Finanzierung der Unterhaltskosten durch Dritte ändert nichts daran, dass der Unterhalt zur Gänze durch die öffentliche Hand gedeckt wird. Nur ein Kostenbeitrag durch eigene Einkünfte des Kindes oder…
…Einkünften habe es sich um das einmalig im Jahr 2010 bezogene AMS-Geld gehandelt. Von diesem Einkommen habe die Bf. noch Einkommensteuer zu bezahlen gehabt, womit sich das Realeinkommen um 3.209,00 Euro reduziere. In all den anderen Jahren sei das Einkommen des Kindesvaters…