IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. R in der Beschwerdesache B OG, St.Nr. 000/0000, Adresse, vertreten durch Mag EF, Adresse1, über die Beschwerde vom 18.4.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 20.3…
…bzw. der Einbringung einer Beschwerde ohne bestellten Verfahrenshelfer durch die Partei im Falle einer nicht gewährten Verfahrenshilfe, die volle Beschwerdefrist von einem Monat zur Verfügung zu stellen, dies unabhängig vom Einbringungszeitpunkt des Antrags auf Verfahrenshilfe (Peter Unger, Verfahrenshilfe in Abgabensachen (Teil II), taxlex 2017, 191…
Die Parteien haben im Zeitpunkt der Abfassung der Punktation bereits rechtsgeschäftlichen Bindungswillen, dh sie wollen bereits mit Abfassung der Punktation und nicht erst mit der zukünftigen Errichtung der förmlichen Urkunde gebunden sein. Die Punktation ist also unmittelbar verbindlich und gewährt - im Unterschied zum Vorvertrag - einen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Gerhild Fellner, Dr. Andreas Kickl und Mag. Tino Ricker in der Beschwerdesache der BfKG, vertreten durch WTG, gegen den Bescheid des FA Bregenz vom 13.06.2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
…Weg zugestellt (siehe OZ 5-8). Die Beschwerden (OZ 13) wurden am 25.03.2026 (also einen Tag nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem Monat) auf elektronischem Weg eingebracht. Die Beschwerdeführerin bestreitet im Vorlageantragsschreiben (OZ 16) weder den Zustellungszeitpunkt noch den Einbringungszeitpunkt. Vorgebracht wird jedoch…
…des § 264 Abs. 3 BAO durch die am 10.2.2021 und ergo dessen rechtzeitig erfolgte Einbringung des Vorlageantrags die mit 16.7.2020 datierte Beschwerde vom Einbringungszeitpunkt an, sprich sohin vom 10.2.2021 an wiederum als unerledigt gilt. In Ansehung der Tatsache, dass…
…sei. Es führe allerdings aus, dass für eine Neufestsetzung ein neuer Sachverhalt festzustellen und dieser nach der geänderten Rechtslage zu würdigen sei. Insbesondere müsse der Einbringungszeitpunkt geprüft werden, dem eine ununterbrochene monatliche Verwendung folge, und dann die Normverbrauchsabgabe sowie die Kraftfahrzeugsteuer neu festgesetzt werden. In…
…sei. Es führe allerdings aus, dass für eine Neufestsetzung ein neuer Sachverhalt festzustellen und dieser nach der geänderten Rechtslage zu würdigen sei. Insbesondere müsse der Einbringungszeitpunkt geprüft werden, dem eine ununterbrochene monatliche Verwendung folge, und dann die Normverbrauchsabgabe sowie die Kraftfahrzeugsteuer neu festgesetzt werden. In…
…1.2017 wird teilweise stattgegeben, der Haftungsbescheid Kapitalertragsteuer … wird auf EUR 0,00 geändert. Der Wert des Grund und Bodens an der Liegenschaft … wird zum Einbringungszeitpunkt in die A_GmbH am 31.12.2011 mit EUR 379.800,00 festgestellt. … Dieses Schriftstück…
…aus, dass für eine Neufestsetzung ein neuer Sachverhalt festzustellen und dieser nach der geänderten Rechtslage zu würdigen sei. Insbesondere müsse der Einbringungszeitpunkt geprüft werden dem eine ununterbrochene monatliche Verwendung folgt und dann die NoVA sowie die Steuern neu festgesetzt werden. Es wird klar ausgeführt, dass…
…1.2017 wird teilweise stattgegeben, der Haftungsbescheid Kapitalertragsteuer … wird auf EUR 0,00 geändert. Der Wert des Grund und Bodens an der Liegenschaft … wird zum Einbringungszeitpunkt in die GmbH am 31.12.2011 mit EUR 379.800,00 festgestellt. … Dieses Schriftstück enthielt…
…der Haftungsbescheid Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2012 wird auf EUR 0,-- abgeändert. Der Wert des Grund und Bodens an der Liegenschaft xyz wird zum Einbringungszeitpunkt in die AgmbH am 31.12.2011 mit EUR 379.800,-- festgestellt.“ Dieses Schriftstück enthielt am Ende eine Rechtsmittelbelehrung. Über…
…aufgrund der Wertverhältnisse der Liegenschaft und des von der X. – nach Ansicht des Bf. – ausgegebenen wertlosen Gesellschaftsanteils zum Einbringungszeitpunkt von einer unentgeltlichen Übertragung (gemischte Schenkung) und in weiterer Folge von keinem Spekulationstatbestand im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 auszugehen ist (Rechtsansicht des Bf…
…2 Z 1 UmgrStG) eine Buchwertfortführung ergibt. Aufgrund des im Einbringungszeitpunkt negativen Kapitalkontos waren somit auch die Anschaffungskosten an den Aktien negativ. Zu den sonstigen Einkünften gehören auch die Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf…
…belastet. Der Kapitalwert des Fruchtgenussrechtes betrug zum Einbringungszeitpunkt EUR 108.330,06. Punkt Zweitens Schenkungsabrede des Übergabsvertrags vom 3.***.2023 lautet: "Die Übergeberseite schenkt und übergibt hiermit den im Vertragspunkt Erstens näher bezeichneten Vertragsgegenstand als Gesellschaftereinlage zur Einbuchung als Kapitalrücklage samt allen Rechten und Pflichten…
…Stuckateure und Trockenausbauer (GISA *******). Die Bf beauftragte ***Sub16*** als Einzelunternehmer im Leistungszeitraum Jänner 2012 bis März 2013. Der von der Abgabenbehörde nicht anerkannte Fremdleistungsaufwand belief sich auf 32.814,35 €. Die zum Einbringungszeitpunkt noch offenen Bauaufträge wurden in der Folge von der Rechtsnachfolgerin, ***Sub22***…
…Es besteht kein Antragsrecht. Eine Wiedereinsetzung "in den vorigen Stand" ist schon deshalb ausgeschlossen, weil sich das Verfahren zum Einbringungszeitpunkt des Anbringens noch im gleichen Stand befunden hat wie vor dem Erörterungsgespräch gem § 269 Abs 3 BAO. Daher ist das Anbringen vom 5.5.2026…
…Es besteht kein Antragsrecht. Eine Wiedereinsetzung "in den vorigen Stand" ist schon deshalb ausgeschlossen, weil sich das Verfahren zum Einbringungszeitpunkt des Anbringens noch im gleichen Stand befunden hat wie vor dem Erörterungsgespräch gem § 269 Abs 3 BAO. Daher ist das Anbringen vom 5.5.2026…
…welche Vereinbarung hier den vom FAÖ geforderten Ansprüchen genügen könnte. FA: Die rückwirkende Widmung sei nicht zulässig, weil sie nicht dem Publizitätserfordernis zum Einbringungszeitpunkt genüge. Im Übrigen habe der Bf in den österreichischen Steuererklärungen die Dividenden in Österreich unter Anrechnung des beschränkten Quellenbesteuerungsrechts Ungarns besteuert…