…Richtlinie (2011/96/EU) dar. Die im vorliegenden Fall anwendbare Z 2 des § 94 bestimme, dass keine KESt abzuziehen sei: ……unter folgenden Voraussetzungen bei den Kapitalerträgen von Körperschaften im Sinne des § 1 Abs 2 KStG: - Es handelt sich um Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige…
…Auch eine bedingte Befreiung wie sie derzeit in § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG für EU- und EWR-Dividenden vorgesehen ist, entspräche den Vorgaben des Art. 63 AEUV. In seiner Entscheidung 2011/15/0070 vom 25.10.2011 hat der VwGH dazu ausgesprochen…
…Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt 1.1. Fremdwährungsverluste iZm Dividendenausschüttung Die beschwerdeführende GM GmbH hielt im Streitjahr 90% der Anteile an der ungarischen ***B Kft***. Die beschwerdeführende GM GmbH und die ***B Kft*** hatten den selben Bilanzstichtag. Die im Streitjahr ausgeschütteten Beteiligungserträge wurden gemäß…
…Zinserträge, keine sonstigen Kapital erträge wie Dividenden oder realisierte Kursgewinne, und sie gilt nur für natürliche Personen. Durch die Richtlinie sollen jenseits der Grenze kassierte Zinserträge wirkungsvoll erfasst und effektiv im Wohnsitzstaat des Anlegers besteuert werden. Bei näherer Betrachtung dieser EU-Zinsrichtlinie heißt das, dass…
…weil bei ersterer kein Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen werde bzw eine Anrechnung oder Erstattung der Kapitalertragsteuer erfolge; damit liege eine EU-Widrigkeit, konkret ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vor. Schließlich würden auch die einzelnen ausländischen Beteiligungserträge/Dividenden je nach Herkunftsland ungleich behandelt, nachdem bei jenen aus Norwegen…
…waren, von ihm in Österreich aber nicht erklärt und damit auch nicht versteuert worden sind. ... Bei den Gutschriften der Zinsen- und Dividendenerträge wurden von der Schweizer Zahlstelle 35 % Verrechnungssteuer einbehalten und nur 65 % als Ertrag gutgeschrieben. Wenn nunmehr im Rahmen der Selbstanzeige die Erträge brutto…
…Wenn es daher aus der Sicht des Bf. nicht gegen die Denkgesetze verstößt, wenn er annimmt, dass Zinsen und Dividenden aus Schweizer Wertpapieren, die über eine Schweizer Bank ausbezahlt werden, von denen eine Schweizer Steuer einbehalten wird, in der Schweiz und nicht in Österreich steuerpflichtig…
…war wiederum zu entgegnen, dass sich beim Bf. die nachträglich erklärten CH-Einkünfte für die Streitjahre aus Zinsenerträgen aus CH-Anleihen und Dividendenerträgen von CH-AGs zusammengesetzt hatten, für die das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates (nicht nur) in den Streitjahren bestanden hatte. Da der anfangs beruflich…
…Österreich beteiligt. Am 9.5.2008 erfolgte eine, auf Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses der H. AG vom Mai 2008 basierende, Dividendenausschüttung in Höhe von € 50.000.000,00. Der Anteil der S. an der Ausschüttung betrug € 4.545.459,23, das entsprach 9,09%…
…in Zusammenhang mit der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie war des Weiteren auch, dass die Europäische Union mit Drittstaaten, wie zB der Schweiz, Abkommen zum Informationsaustausch oder Quellensteuerabzug abgeschlossen hatte. Von Österreich wurden mit der Schweiz zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer; DBA Erbschaftssteuer - abgeschlossen. Seither durften Dividenden…
…Groeben/Schwarze, EU-Vertrag, 6. Auflage 2003, Art 48 EGV Rn 2; Zimmer/Raab, Non Profit Law Yearbook 2004, 111; im Grundsatz zustimmend auch Richter/Wachter/Hoffmann (Fn 4), § 10 Rn 50). - Nach Loukota, Dividendenbesteuerung bei beschränkter Körperschaftsteuerpflicht, verbleibende Diskriminierungen im Lichte der EG/EWR…
…1. der Gesamtbruttobetrag der Zinsen, der Gesamtbruttobetrag der Dividenden und der Gesamtbruttobetrag anderer Einkünfte, die mittels der auf dem Konto vorhandenen Vermögenswerte erzielt und jeweils auf das Konto (oder in Bezug auf das Konto) im Laufe des Kalenderjahrs eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden, sowie…
…April 2018 stellte die Beschwerdeführerin Ltd 1 einen Antrag gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 und der Mutter-Tochter-Richtlinie (2011/96/EU) auf Rückzahlung der österreichischen Kapitalertragsteuer für in den Jahren 2012 bis 2017 zugeflossene Dividenden, wobei sie die Rückerstattung für folgende Kapitalertragssteuerbeträge begehrte: …
…weil bei ersterer kein Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen werde bzw eine Anrechnung oder Erstattung der Kapitalertragsteuer erfolge; damit liege eine EU-Widrigkeit, konkret ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vor. Schließlich würden auch die einzelnen ausländischen Beteiligungserträge/Dividenden je nach Herkunftsland ungleich behandelt, nachdem bei jenen aus Norwegen…
…sich über eine EU-Gesellschaft an der Division "Construction" der Gruppe des Herrn A zu beteiligen (Vorhaltsbeantwortung vom 02.05.2019). Eine "Zwischenschaltung" zur Anwendung der MTR könne nicht unterstellt werden, weil die Ltd. 2 seit ihrer Errichtung keine Dividende an ihre Gesellschafter ausgeschüttet habe…
…in der EU nicht missbräuchlich eingesetzten Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen werden können). In wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist die Ausschüttung offensichtlich der Cayman Gesellschaft bzw. den dahinterstehenden Anteilsinhabern eines australischen Pensionsfonds zuzurechnen. Es spricht daher alles dafür, dass im Sinne des Directive Shopping, die ausgeschüttete Dividende nicht…
…der Ltd. 2 im Endeffekt von ihm, Herrn X und Herrn Y, EU-Bürgern mit österreichischem bzw. deutschem Ausweisdokument, beherrscht würden und ihnen 12,5% der an die Bf. ausbezahlten AT1-SE-Dividenden zuständen, könne nicht nachvollzogen werden. Dem stünde aber die Abschirmwirkung (Bf. zu…
…Die Gewährleistung einer professionellen Verwaltung durch leichtere Umsetzung von Beteiligungserwerben, leichtere Erlangung von Genehmigungen und die leichtere Erlangung von Finanzierungen im EU-Raum hielt der VwGH im Verfahren betreffend KESt 2008 für keinen relevanten außersteuerlichen Grund. Der behaupteten Professionalisierung und Optimierung der Organisation durch (Sub…
…ob nach § 8b Abs. 2 KStG befreite Veräußerungsgewinne oder nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfreie Dividenden tatsächlich angefallen sind oder noch anfallen können. § 8b Abs. 3 S. 3 KStG ist weiterhin auch bei ausländischen Beteiligungen anwendbar (BFH I R 79/09 v. 13.10.10…
…13; EU:C:2015:612 vom EuGH ausgesprochene Unvereinbarkeit mit dem EU Primärrecht blieb in diesem Punkt weiterhin bestehen. Hinsichtlich der Begünstigten, die in Deutschland ansässig sind, kommt Österreich aufgrund des DBA mit Deutschland nach Artikel 10 dieses Abkommens (Dividenden) ein beschränktes Quellenbesteuerungsrecht zu. Dies…