…bis 2013 hat das Bundesfinanzgericht hinsichtlich der Jahre 2010 und 2011 mit Erkenntnis vom 25.07.2023, RV/7100581/2017, entschieden, dass der Beteiligungsveräußerungsgewinn keine steuerfreien Dividendenerträge, sondern einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn gem. § 30 Abs 1 Z 1b EStG 1988 (Nr 400/1988 geändert durch BGBl…
…vertreten durch StB., O-2, gegen die Zurückweisungsbescheide vom 30.08.2012 betreffend die Anträge vom 02.03.2012 auf vollständige Rückerstattung der in den Jahren 2008 und 2009 einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragssteuer von inländischen Dividendenerträgen, Evidenznummer: X1 und X2, des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart…
…bereits unmittelbar aus den gesetzlichen Regelungen Österreichs und Deutschlands ergeben. Dabei müssen die einschlägigen österreichischen Normen im Lichte der Rechtsprechung des EFTA- und des Europäischen Gerichtshofs betrachtet werden. Nach den innerstaatlichen Regularien sind Dividendenerträge von Körperschaften, die in der EU oder in der EWU ansässig…
…waren, von ihm in Österreich aber nicht erklärt und damit auch nicht versteuert worden sind. ... Bei den Gutschriften der Zinsen- und Dividendenerträge wurden von der Schweizer Zahlstelle 35 % Verrechnungssteuer einbehalten und nur 65 % als Ertrag gutgeschrieben. Wenn nunmehr im Rahmen der Selbstanzeige die Erträge brutto…
…war wiederum zu entgegnen, dass sich beim Bf. die nachträglich erklärten CH-Einkünfte für die Streitjahre aus Zinsenerträgen aus CH-Anleihen und Dividendenerträgen von CH-AGs zusammengesetzt hatten, für die das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates (nicht nur) in den Streitjahren bestanden hatte. Da der anfangs beruflich…
…Grund bezahlt worden, so hat die betroffene Person gegenüber der zuständigen österreichischen Behörde einen Anspruch auf Erstattung der Einmalzahlung. - Art 17: Schweizerische Zahlstellen erheben von den betroffenen Personen einen der österreichischen Einkommensteuer entsprechenden Betrag (nachfolgend Steuern genannt) aus folgenden Erträgen: Zinserträgen, Dividendenerträgen, sonstigen Einkünften, Veräußerungsgewinne.…
…Erklärungen betr. die Jahre 2003 bis 2007 wurden Einkünfte aus Bankzinsen, fest verzinslichen Anleihen, Dividendenerträgen und ausschüttungsgleichen Erträgen aus Investmentfonds angegeben. Die anrechenbare Schweizer Quellensteuer betrug dabei 0,4% bis. Euro) und im Jahr 2007: 90,50 Euro bis). Das Finanzamt hat die Bf. erklärungsgemäß…
…dass aus den angeführten Zeugenaussagen nicht geschlossen werden könne, dass keine wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Beteiligung vorgelegen sei. Dass allfällige Dividendenerträge und Veräußerungsgewinne bzw. die Liquidität daraus bei Erfüllung der unternehmensrechtlichen Voraussetzungen im Konzern weitergeleitet werden, spreche nicht gegen das wirtschaftliche Eigentum an Anteilen an…
…den nicht ausgeschütteten Einkünften eine US-Bundeseinkommensteuer von USD 400.000 zu entrichten gewesen. Da die bezogenen Dividendenerträge der österreichischen Aktiengesellschaft Teil der 90% übersteigenden Ertragsausschüttung an die Anteilinhaber gewesen sei, sei auch 2012 eine Anrechnung der österreichischen KESt auf die angefallene US-Einkommensteuer nicht…
…dass aus den angeführten Zeugenaussagen nicht geschlossen werden könne, dass keine wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Beteiligung vorgelegen sei. Dass allfällige Dividendenerträge und Veräußerungsgewinne bzw. die Liquidität daraus bei Erfüllung der unternehmensrechtlichen Voraussetzungen im Konzern weitergeleitet werden, spreche nicht gegen das wirtschaftliche Eigentum an Anteilen an…
…angefallen ist. Gegenständliches ist nicht strittig. Ebenso unbestritten ist, dass von der Summe der insgesamt erwirtschafteten Kapitalerträgen iHv € 124.958,22 ein Dividendenertrag iHv € 29.006,03 aus dem bei der Schweizer Bank ***6*** bestehenden Depot, auf welchen Beteiligungen bei den Firmen ***2**…
…beantragt die Anrechnung der belgische Quellensteuer in der Höhe von 59,50 Euro, welche für die ausländischen Dividendenerträge (Ausschüttung der ***5***) einbehalten wurde. Gemäß Artikel 10 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung…
…Rahmen ihrer erhöhten Mitwirkungspflicht den gesamten relevanten Sachverhalt für einen zweistufigen Typenvergleich offenzulegen und diesen Sachverhalt durch geeignete Unterlagen zu beweisen. 2.2. Steuerrechtliche Zurechnung der Dividendenerträge Die Antragstellerin muss nach den allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen der Einkünftezurechnung Zurechnungssubjekt der betreffenden Kapitaleinkünfte sein. Nach st. Rsp…
…sodass die Differenzen bei den entsprechenden Kennzahlen 863 und 865 hinzugerechnet worden seien: | | 2013 | 2014 | Dividendenerträge KZ 863 | 5.640,55 € | 3.238,03 € | Zinsenerträge KZ 863 | | 3.496,91 € | Veräußerungsgewinne KZ…
…solange uns die Abtretung bzw. Verpfändung nicht angezeigt wurden." In Zusammenhang mit den ausländischen Kapitaleinkünften der Jahre 2013 und 2014 liegen Kontrollmitteilungen der Notenstein Privatbank betreffend Dividendenerträge, Zinserträge und Veräußerungsgewinne vor. Außer den beschwerdegegenständlichen Einkünften aus Kapitalvermögen erzielen weder die Beschwerdeführerin noch ihr (damaliger) Gatte…
…BGBl I Nr 135/2013 nicht der Beschwerdeführerin zuzurechnen wären, obwohl sie einer inländischen Körperschaft vergleichbar ist. Bei einer inländischen Körperschaft hingegen wären die Dividendenerträge gem § 10 Abs 1 KStG 1988 von der KöSt befreit und eine allfällig einbehaltene KESt wäre anzurechnen, bzw zurückzuerstatten gewesen…
…wesehalb der Abzug nicht zulässig sei. IV. pauschale Betriebsausgaben Da die Dividendenerträge keine Betriebseinnahme darstellen, sei die vom Finanzamt vorgenommene Schätzung der Betriebsausgaben im Ausmaß von 6% der Einnahmen in den Jahren 2010 und 2011 zu kürzen (kein Abzug als Betriebsausgabe im Ausmaß von 6…
…Kapitalertragsteuer nur erfolgen könne, wenn die lohnsteuerpflichtigen Einkünfte und die Zinserträge 11.000,00 € nicht übersteigen würden. In der dagegen erhobenen Beschwerde seien einerseits die Angaben im Formular E 3 betreffend die Zins- und Dividendenerträge betreffend das Depots korrigiert worden. Andererseits sei vorgebracht worden…
…als plausibel an. Damit ist aber bereits klargestellt, dass der Bf. keinen Grund gehabt hätte, die Zinsen- und Dividendenerträge in Österreich vorsätzlich nicht zu erklären. Sie stammen nämlich keinesfalls aus nicht versteuerten Einkünften bzw. aus nicht erklärten und nicht versteuerten Erbschaften. Im Übrigen bezog der…
…die bezahlten Quellensteuern seien weitaus höher gewesen, als im Bericht der Betriebsprüfung dargestellt worden sei. So seien Dividendenerträge mit bis zu 35%, Zinserträge mit 15% bis 20% an Quellensteuern belastet worden. Ferner sei die Unterscheidung zwischen weißen und schwarzen ausländischen Investmentfonds für einen durchschnittlich versierten…