…um strafaufhebende Wirkung zu entfalten, u.a. die Darlegung der Verfehlung sowie - falls neben dem Anzeiger (hier theoretisch in Frage kommend: die B-GmbH) eine weitere Person straffrei gestellt werden sollte - gemäß § 29 Abs. 5 FinStrG idFd BGBl I 2010/104 die Benennung derjenigen Person…
…Die Darlegung hat, wenn die Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften dem Zollamt Österreich obliegt, gegenüber diesem, sonst gegenüber einem Finanzamt oder dem Amt für Betrugsbekämpfung zu erfolgen. Sie ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. § 29 Abs. 2 FinStrG: War mit einer Verfehlung eine…
…von Arbeitskräfteüberlassung bzw. -Vermittlung im Zuge der Berechnung der Abzugssteuer berücksichtigt. Daher behalten wir uns das Recht vor, diese Beträge nach genauer Sachverhaltsprüfung im Zuge der Außenprüfung bzw. im Rechtsmittelverfahren zu korrigieren. 1.2 Steuerliche Konsequenzen und Darlegung der Verfehlung Der Abzugsverpflichtung wurde, wie oben…
…Auftrag der ***Bf1*** (kurz Bf.) dem (damaligen) Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich, Dienststelle für Sonderzuständigkeiten, kurz FA) die verspätete Selbstberechnung einer Bestandvertragsgebühr iSd § 33 TP 5 GebG für den Mietvertrag vom 29.2.2016 wie folgt offengelegt: "1. Darlegung der Verfehlung…
…vom 29.07.2014 der belangten Behörde Kopien der Selbstanzeige vom 03.03.2014 und deren Kopie vom 10.06.2014 sowie Sendungsnummern und Unterlagen zur Sendungsverfolgung der damaligen Einreichungen. Die beigefügte Selbstanzeige vom 03.03.2014 lautete wie folgt: "Darlegung der Verfehlung: In den…
…der finanzstrafrechtlichen Vorsicht die Jahre 2007 - 2015 (iSd § 207 Abs 2 zweiter Satz BAO) betragsmäßig vollständig offengelegt. °Wie unter Pkt. 2. (Conclusio aus abgabenrechtlicher Sicht und Darlegung der Verfehlung) noch detailliert ausgeführt werden wird, vertrete ich die Ansicht, dass die im April 2009 bei der…
…ausdrückliche Darlegung der Verfehlung bei der Offenlegung nicht erforderlich (Hinweis auf Leitner/Toifl/Brandl, Finanzstrafrecht3, Rz 384; BGH 13.10.1992, 5 StR 253/92, wistra 1993, 66). Wie bereits in der Offenlegung vom 8. Oktober 2013 dargelegt worden sei, sei ***1*** wohl der Ansicht…
…als er seine Verfehlung darlegt (Selbstanzeige). Die Darlegung hat, wenn die Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften den Zollämtern obliegt, gegenüber einem Zollamt, sonst gegenüber einem Finanzamt zu erfolgen. Sie ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs. 2: War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung…
…als er seine Verfehlung darlegt (Selbstanzeige). Die Darlegung hat, wenn die Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften den Zollämtern obliegt, gegenüber einem Zollamt, sonst gegenüber einem Finanzamt zu erfolgen. Sie ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs. 2: War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung…
…die auf einer abgabenbehördlichen Entscheidung basiert, einer Darlegung einer Verfehlung bedarf und es somit Aufgabe des Selbstanzeigers ist, eine bisher nicht erklärte Abgabe einzubekennen und nachzubezahlen. Der Gesetzgeber geht daher davon aus, dass im Regelfall weder die Abgabennachforderung noch eine dazu festzusetzende Abgabenerhöhung strittig sein…
…Österreich und der Schweiz über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (BGBl. III Nr. 192 vom 26. September 2012) vorsehe, habe die Beschwerdeführerin nicht im ausreichenden Ausmaß genutzt, da die freiwillig erstellte Meldung der Beschwerdeführerin die Darlegung der Verfehlung und Offenlegung der für…
…Verfehlung darlegt (Selbstanzeige). Die Darlegung hat, wenn die Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften dem Zollamt Österreich obliegt, gegenüber diesem, sonst gegenüber einem Finanzamt oder dem Amt für Betrugsbekämpfung zu erfolgen. Sie ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs. 2: War mit einer Verfehlung…
…dieser Information unter vollständiger Offenlegung der bedeutsamen Umstände an einen Steuerberater gewandt, um den Sachverhalt gegenüber der österreichischen Finanzverwaltung vollinhaltlich offenzulegen. II. Conclusio aus abgabenrechtlicher Sicht und Darlegung der Verfehlung Die Online-Glücksspielprodukte des Unternehmens der Bf. seien unter der Webseite www.G-1.com…
…Die Darlegung hat, wenn die Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften dem Zollamt Österreich obliegt, gegenüber diesem, sonst gegenüber einem Finanzamt oder dem Amt für Betrugsbekämpfung zu erfolgen. Sie ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. § 29 Abs. 2 FinStrG: War mit einer Verfehlung eine…
…der auch tatsächlich im Monat 09/2013 gezahlt worden ist. Da die Raten lt beiliegender Rechnung erst zu späteren Zeitpunkten tatsächlich gezahlt worden sind, hätte der Vorsteuerabzug erst zu folgenden Umsatzsteuervoranmeldungszeiträumen in folgender Höhe zugestanden: (…) Steuerliche Beurteilung und Darlegung der Verfehlung Mit 1.1…
…€ 1.542,29 wurde, mangels entsprechender (rechtzeitiger) Darlegung der Verfehlungen bzw. Offenlegung der für die Verkürzung maßgeblichen Umstände im Schreiben vom 10.2.2014, keinerlei (konkludente) Selbstanzeige erstattet sodass sich letztlich auch die Frage einer (aufschiebenden) Wirkung des im genannten Schreiben vom 10.2…
…Gemäß § 29 Abs. 1 FinStrG wird derjenige, der sich eines Finanzvergehens schuldig gemacht hat, insoweit straffrei, als er seine Verfehlung darlegt (Selbstanzeige). Die Darlegung hat, wenn die Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften den Zollämtern obliegt, gegenüber einem Zollamt, sonst gegenüber einem Finanzamt zu erfolgen…
… 139 BAO verpflichtet, hierüber unverzüglich der zuständigen Abgabenbehörde Anzeige zu erstatten. Eine Selbstanzeige im Jahr 2014 ist sohin nur dann erforderlich, wenn man davon ausgeht, dass Abgaben hinterzogen wurden. In der Anzeige wird unter Punkt 1, Darlegung der Verfehlung (§ 29 (1) FinStrG) auch auf eine…
…war, wie er in der mündlichen Verhandlung bestätigte), auch monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen und Vorauszahlungen zu entrichten. Daher ist mit einer Meldung einer Zahllast für ein Quartal auch der Verpflichtung der Darlegung einer konkreten Verfehlung für einen bestimmten Tatzeitraum als ahndbares Finanzvergehen nicht nachgekommen worden, auch…
…sein. Mit dem Bescheid über die Festsetzung einer Abgabenerhöhung wird der Abgabepflichtige demnach auch nicht darüber informiert, dass ihm die Begehung einer Straftat angelastet wird, sondern festgehalten, dass aufgrund seines Aktivwerdens hinsichtlich der Darlegung seiner Verfehlung/en und damit seiner Geltendmachung eines Strafaufhebungsgrundes ein Nebenanspruch…