…Dazu zählen gemäß Z. 1 par. cit. juristische Personen des privaten Rechts, worunter auch die Stiftungen und Fonds nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz zu verstehen sind. Gemäß § 4 Abs. 1 KStG 1988 sind Körperschaften iSd § 1 Abs. 2 Z 1 ab jenem Zeitpunkt steuerpflichtig…
…abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang VN-KV NN-KV, in der Folge Bf., bezog im Zeitraum von Juli 2016 bis August 2018 Familienbeihilfe für seinen Sohn VN…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Zwischen den Verfahrensparteien ist die Frage strittig, ob der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) unmittelbar für nicht abgeführte Lohnsteuer im Zusammenhang mit…
…und § 11 Abs. 1 Bundesmuseen-Gesetz zu dauernden Dienstleistungen der Beschwerdeführerin zugewiesen seien, entgegen der Auffassung der Behörde nicht Dienstnehmer des Beschwerdeführerin seien, sondern Dienstnehmer des Bundes. Aus Mangel einer Dienstgeberfunktion sei der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe dem Bund vorzuschreiben. Im § 10 Abs. 2…
…03/2021 wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. 11. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Zu den Spruchpunkten 1. und 2.: Am 29. November 2024 erließ das…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 27. Juli 2023 wurde vom Beschwerdeführer Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für das namentlich genannte Kind betreffend den Zeitraum Mai…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die nunmehrige Bf (eine GmbH & Co KG) richtete im beschwerdegegenständlichen Zeitraum eine Gartenausstellung an mehreren öffentlichen Plätzen aus. Nach einer Betriebsprüfung erfolgte eine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2013 – im darauf am 13.1.2015 ergangenen (und…
…selbständigen Anfechtungsgegenstandes eingestellt. Der Ausspruch eines Kostenersatzes hat zu unterbleiben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom 24.8.2017 erhob der Beschwerdeführer (idF Bf.), rechtsanwaltlich vertreten, eine Maßnahmenbeschwerde gemäß Art…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Bescheid Mit Rückerstattungsbescheid vom 27.5.2025 forderte das Finanzamt Österreich (belangte Behörde) einen als Ausfallbonus gewährten Betrag in Höhe von € 16.955,08 zurück. In der Begründung des…
…abgewiesen. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 4.12.2024 sprach das Finanzamt aus, dass ein Rückerstattungsanspruch von EUR 136.272.87 bestehe. Dieser Betrag errechne…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Das Finanzamt für Großbetriebe nahm bei der beschwerdeführenden Partei eine Nachschau gem. § 144 BAO vor und kam der Prüfer hierbei zu dem…
…abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe 1. Verfahrensgang und Parteienvorbringen Mit den angefochtenen Bescheiden vom 26.11.2025 machte die belangte Behörde gegenüber der beschwerdeführenden Partei (bfP) Rückerstattungsansprüche gem. §…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin beantragte am 24.9.2020 die Gewährung des Fixkostenzuschusses I Tranche 2. Die COFAG zahlte am 6.10.2020 den Betrag von EUR…
…dieses Erkenntnis ist eine (ordentliche) Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A) Den gegenständlichen abgabenrechtlichen Angelegenheiten liegen folgende bescheidmäßige (administrativrechtliche) Feststellungen nach § 6 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutze des Baumbestandes in Wien (Wiener Baumschutzgesetz…
…Eine solche Aufhebung ist unzulässig, wenn die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist." Das Bundesfinanzgericht (Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen gemäß Art. 129 B-VG) hat die noch notwendigen Ermittlungen durch…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe 1. Verfahrensgang und Parteienvorbringen Mit dem angefochtenen Bescheid vom 14.11.2024 hat die belangte Behörde von der beschwerdeführenden Partei (bfP) den von der COFAG geleisteten Fixkostenzuschuss für den Zeitraum 16.3.2020 bis 15.6…
…als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 12.10.2023 stellte die Beschwerdeführerin, eine inländische GmbH, den Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung…
Die Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vom 6. Oktober 2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise sieht in Erwägung näher genannter Gründe in Bezug auf die im gegenständlichen Fall anzuwendende Regelung des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG), BGBl. I Nr. 220…
Die gegenständlichen, vorläufig beschlagnahmten Eingriffsgegenstände stellen einen Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes im Sinne des § 53 Abs. 1 GSpG dar, für die die Einziehung nach § 54 Abs 1 GSpG zwingend vorgesehen ist, und bei denen aufgrund der festgestellten Betriebsdauer der hinreichend begründete Verdacht gerechtfertigt…
Die gegenständlichen, vorläufig beschlagnahmten Eingriffsgegenstände stellen einen Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes im Sinne des § 53 Abs. 1 GSpG dar, für die die Einziehung nach § 54 Abs 1 GSpG zwingend vorgesehen ist, und bei denen aufgrund der festgestellten Betriebsdauer der hinreichend begründete Verdacht gerechtfertigt…