…die Parteien darüber in Kenntnis gesetzt, dass vom Bundesfinanzgericht von der beantragten mündlichen Verhandlung gem § 274 Abs 1a BAO abgesehen werde. Dies im Zusammenhang mit der vom VwGH judizierten Bindungswirkung an die im (vorgenannten) Strafurteil angeführten, im Spruch gedeckten, Tatsachenfeststellungen. Den Parteien wurde das Recht…
…gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl. VwGH 9.10.2023, Ra 2023/13/0115, mwN). Diese Bindung besteht (grundsätzlich) nur hinsichtlich jener Personen, denen gegenüber das Strafurteil ergangen ist, nicht aber gegenüber…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur gegenständlichen Rechtsfrage hinsichtlich Bindungswirkung von Strafurteilen existiert umfangreiche und eindeutige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, auf die sich das gegenständliche Erkenntnis…
…Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl. VwGH vom 1. September 2015, Ro 2014/15/0023, mwN).“ Die gekürzte Urteilsausfertigung des Strafurteils des Landesgerichtes G xxx hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut: „Sachverhalt: Es haben im Zuständigkeitsbereich…
…ursprünglichen Einkommens- und Umsatzsteuerbescheide zu verfügen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) 3.1.1 Bindungswirkung des Strafurteils betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer Gemäß § 116 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen, die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von den…
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage der Schätzung dem Grunde und der Höhe nach sowie der Bindungswirkung von Strafurteilen folgt dieses Erkenntnis der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt nicht vor. Wien…
…Wien hat mit Erkenntnis vom 18. März 2024 als Berufungsgericht in der Finanzstrafsache gegen den Bf. der Berufung nicht Folge gegeben. Angesichts der Bindungswirkung an das rechtskräftige Strafurteil braucht das BFG auf das von dem Bf. im Beschwerdeschriftsatz vom 3. Juli 2019 erstattete Vorbringen nicht…
…Beurteilung angeführten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten…
…anzuwenden, von wo aus die Entsendung erfolgt ist. Nachdem für die Entsendebescheinigungen A1 nach ständiger Rechtsprechung Bindungswirkung besteht, hätte die belangte Behörde keine diesbezüglichen gegenteiligen Entscheidungen zu Lasten des Beschwerdeführers treffen dürfen. Faktisch verneine die belangte Behörde die Bindungswirkung der A1-Dokumente, was gesetzwidrig sei…
…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Erkenntnis wurden mehrere Rechtsfragen behandelt. Die Entscheidung basiert auf der umfassenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Bindungswirkung von Strafurteilen, zur Schätzungsbefugnis im Abgabenverfahren sowie zur Anwendung des Hälftesteuersatzes für Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen…
…Tatbestandselementen zusammensetzt. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl bspw VwGH 27.03.2018, Ra 2018/16/0043; Ritz, BAO6, § 116 Rz 14). Ist - wie hier - die Höhe des Verkürzungsbetrages im Spruch des Strafurteils genannt, ist…
…Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (VwGH 24.1.2013, 2010/16/0169). Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle…
…ob nicht die Einkommensteuerbescheide wiederaufgenommen hätten werden müssen. 3. Zur Bindungswirkung des Strafurteils des Landesgerichtes für Strafsachen sei festzuhalten, dass es für das Jahr 2010 keine Feststellung hinsichtlich des Zuflusses an den Bf und für das Jahr 2011 lediglich in der Höhe von € 1…
…gewerbsmäßig die dort genannten Personen ohne die erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung, mithin eine größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen, beschäftigt hat. In der dem Strafurteil vorangehenden mündlichen Verhandlung wurde A der Inhalt der behördlichen Ermittlungen laut Pkt. D und E vorgehalten (Verhandlungsprotokoll vom 9. Juli 2020…
Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Es gelten die §§ 32 bis 35…
…vom 1. Juli 2014, rechtskräftig am 20. November 2014]. Der Begründung des Strafurteiles sind folgende, für das gegenständliche Verfahren relevante Feststellungen zu entnehmen: E (vormals H ) war seit dem Jahre 1981 bis 1986 als Arbeiter bei drei verschiedenen Firmen beschäftigt, unterbrochen vom Präsenzdienst, den er…
…116 BAO): Ein rechtskräftiges Strafurteil eines Strafgerichtes ist für die Finanzstrafbehörden hinsichtlich der Tatumstände, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt, bindend (VwGH 5.9.1985, 85/16/0044). Dabei erstreckt sich die Bindungswirkung auch auf die dem Schuldspruch zugrundeliegenden…
…des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils (erster Instanz) festgestelltenTatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden (z.B. VwGH 28.5.2009, 2007/16/0161, 1.9.2015, Ro 2014/15/0023). Die Bindungswirkung von Strafurteilen besteht demnach nicht nur hinsichtlich…
…entscheidend waren. Die Bindungswirkung betrifft insbesondere die Tatumstände, aus denen sich die strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt. Sie gilt sowohl für gerichtliche Strafverfahren als auch für verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren. Das Bundesfinanzgericht (BFG) ist ebenfalls an die Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils gebunden und übernimmt diese…
…solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage der Bindungswirkung von Strafurteilen folgt dieses Erkenntnis der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sowie den gesetzlichen Anordnungen. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt daher nicht vor. Salzburg…