…seinem Dienstgeber erfolgt. Des weiteren wurde auf die Rz 4827 der Einkommensteuerrichtlinien Bezug genommen, wonach Bewirtungsaufwendungen des Arbeitnehmers bei Ersatz durch den Arbeitgeber bei diesem abzugsfähig und beim Arbeitnehmer einerseits Arbeitslohn und andererseits "nach Maßgabe der angeführten Kriterien als Werbungskosten abzugsfähig seien". Gemäß § 16 Abs…
…sei der Aufwand abzugsfähig. Zitiert wurde in diesem Zusammenhang die Entscheidung des VwGH vom 23.01.2002, 2001/13/0238. Zu den nur zur Hälfte anerkannten Bewirtungsaufwendungen zitierte der Bf. die Rz. 4817 und 4818 der Einkommensteuerrichtlinien mit Fällen in denen Bewirtungskosten zur Gänze abzugsfähig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Unger & Unger Steuerberatungs- gesellschaft mbH, Strohgasse 25, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 14. Juli 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Julia Carola Cermak-Kapl MA in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch AlphaConsult Steuerberatung und Wirtschaftstreuhand GmbH, Leitermayergasse 43 Tür 1, 1180 Wien, und Novacount Wirtschaftstreuhand- gesellschaft m.b.H., Vinzenzgasse 16, 1180…
…Werbungskosten und Sonderausgaben vorgelegt. In der Folge wurde vom Finanzamt betr. Telefonkosten, Fahrtkosten und Bewirtungsaufwendungen ein Ergänzungsersuchen an den Beschwerdeführer gesendet. Dieses wurde jedoch nicht beantwortet. In der danach ergangenen teilweise stattgebenden Beschwerdevorentscheidung wurden daher die geltend gemachten Werbungskosten geschätzt. Der Bf. war im Streitjahr…
…iHv 850,80 € für 2008 waren daher als Werbungskosten zu berücksichtigen. 3. Bewirtungsspesen Die vom Bf. im Jahr 2007 als Werbungskosten geltend gemachten Bewirtungsaufwendungen beinhalten auch drei Bewirtungen anlässlich von Klubbesprechungen (23.6., 1.11. und 31.12). Vom grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen sieht …
Strittig ist, ob der Kauf der Bücher Werbungskosten im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit darstellen. Als Begründung für die Abzugsfähigkeit findet sich auf der vorgelegten Rechnungskopie ein Vermerk mit den Stichworten "Geschenke Politik - Bildungsausschuss + Partnerstadt ***Ort Italien***". Daraus ist abzuleiten, dass der Bf. die Bücher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 26.11.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 30.10.2015, betreffend Einkommensteuer 2013 und 2014 (Arbeitnehmerveranlagung) zu…
…Es ist daher gleich wahrscheinlich, dass die Aufwendungen der Bewirtung der Sänger oder der Bewirtung der ehrenamtlichen Parteifunktionäre gedient haben. 50% dieser Bewirtungsaufwendungen fielen daher deshalb an, weil sich der Bf von den eingeladenen Funktionären eine Mithilfe im Wahlkampf erhofft hat. Dass der Bf die…
…Ausnahmetatbestandes vom Abzugsverbot bedarf es zum einen eines (weitaus überwiegenden) betrieblichen Veranlassungsgrundes und zum anderen eines Dienens der Bewirtung zur Werbung im Sinne einer Produkt- oder Leistungsinformation. Im gegenständlichen Fall handelt es sich bei den geltend gemachten Bewirtungsaufwendungen hauptsächlich um Treffen mit Mitarbeitern des Bf…
…noch näher begründen hätte müssen. Auch die Einladung von Mitarbeitern des Bereichs der M-Hilfe seien eindeutig als Bewirtungsaufwendungen ohne Repräsentationskomponente iSd Rz 4819 EStR 2000 zu qualifizieren, da diese ganz offensichtlich einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Rahmen der Organisation A gedient habe und keine persönlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der Einkommensteuerbescheid 2007 wird gemäß § 279 Abs. 1…
…aus (VwGH 29.11.2000, 95/13/0026). Als Nachweisführung sind etwa im zeitlichen Nahebereich erstellte Aufzeichnungen für jede einzelne Bewirtungsaufwendung zu erbringen, die unter anderem Angaben zum werbenden Charakter der Bewirtungsaufwendungen enthalten (VwGH 16.3.1993, 92/14/0228). Die Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. VN NN in der Beschwerdesache Bf VVN, Dorf 64, 0000 Wohnsitz gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 17.12.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 25. September 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt_A vom 30. August 2018 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2016 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch Gaedke & Angeringer Stb GmbH, 8010 Graz, Elisabethstraße 46, über die Beschwerde vom 25.1.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 19.8…
…der Vorsteuerabzug für diese Ausgaben nicht gewährleistet. Im Vorlageantrag vom 25. September 2013 wird eingewendet, dass es sich bei den geltend gemachten Bewirtungsaufwendungen wie bereits telefonisch erläutert, ausschließlich um Kundenbewirtungen gehandelt habe. Im Rahmen eines eine andere Abgabepflichtige betreffenden genau bezeichneten Vorsteuerertattungsantrag habe die Bf…
…der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, es ihm also ermöglichen, zu "repräsentieren". Bewirtungsaufwendungen fallen grundsätzlich unter nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen. Darunter sind Ausgaben zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern…
…Wahlkampf" geltend gemachten Repräsentations- bzw. Bewirtungsaufwendungen. Der Werbezweck dieser Aufwendungen wurde weder dargetan noch ist er ersichtlich, weshalb sie nicht als Werbungskosten anerkannt werden konnten. 5. Informationsbeschaffung Dasselbe rechtliche Schicksal teilen auch die unter "Informationsbeschaffung" geltend gemachten Bewirtungsaufwendungen. Zwar fallen Bewirtungsaufwendungen, die überwiegend Entgeltcharakter haben…
…weil das Abzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen iSd § 12 Abs 1 Z 3 KStG 1988 iVm § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 nicht zur Anwendung komme (auch nicht betreffend Bewirtungsaufwendungen). Folglich komme auch eine Vorsteuerkürzung gemäß § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG nicht in…