5.6.7.7 Arbeitsessen im Zuge einer Reise Rz 314: Die Aufwendungen für "Arbeitsessen" mit ausschließlichem oder weitaus überwiegendem Werbecharakter im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind grundsätzlich sowohl hinsichtlich der Bewirteten als auch hinsichtlich der eigenen Konsumationen zur Hälfte…
…seinem Dienstgeber erfolgt. Des weiteren wurde auf die Rz 4827 der Einkommensteuerrichtlinien Bezug genommen, wonach Bewirtungsaufwendungen des Arbeitnehmers bei Ersatz durch den Arbeitgeber bei diesem abzugsfähig und beim Arbeitnehmer einerseits Arbeitslohn und andererseits "nach Maßgabe der angeführten Kriterien als Werbungskosten abzugsfähig seien". Gemäß § 16 Abs…
…sei der Aufwand abzugsfähig. Zitiert wurde in diesem Zusammenhang die Entscheidung des VwGH vom 23.01.2002, 2001/13/0238. Zu den nur zur Hälfte anerkannten Bewirtungsaufwendungen zitierte der Bf. die Rz. 4817 und 4818 der Einkommensteuerrichtlinien mit Fällen in denen Bewirtungskosten zur Gänze abzugsfähig…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist römisch-katholischer Priester…
…Ausmaß von 1.204,79 € angefallen waren, die in den bislang abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen sowie in der Umsatzsteuererklärung für 2002 noch keine Berücksichtigung gefunden hatten. Dabei handle es sich um Vorsteuern aus Bewirtungsaufwendungen, die in der Jahreserklärung bislang nur mit 50 % berücksichtigt worden seien. Gem…
…mit Berufungsvorentscheidung vom 11. 2. 2011 rechtskräftig abgewiesen: "...Wie in der Berufungsschrift richtig ausgeführt, sind Bewirtungsaufwendungen oder sonstige Zuwendungen an Dritte nur dann abzugsfähig sind, wenn sie der Werbung dienen und die berufliche Veranlassung weitaus überwiegt. Diese Voraussetzungen sind vom Steuerpflichtigen nachzuweisen. Eine bloße Glaubhaftmachung…
…62) für 1998 sowie € 17.639,72 (ATS 242.727,89) für 1999 beantragt. In der Begründung führt die Bw. aus, dass es sich bei den genannten Beträgen um jene Vorsteuern für Bewirtungsaufwendungen von Geschäftsfreunden handle, die bisher aufgrund der Regelung des § 1 Abs…
…worden sind. Die Bw. erhob gegen den Bescheid Berufung und begründete sie wie folgt: Gem. § 20 Abs. 1 Z 3 sind Bewirtungsaufwendungen, die der Werbung dienen und deren betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, nur zur Hälfte von den Einkünften abzugsfähig. Solche Aufwendungen gelten gem. …
5.6.5 Absetzbare Aufwendungen Rz 285: Werbungskosten aus dem Titel "Reisekosten" liegen nur in dem Umfang vor, in dem sie vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. Als Reisekosten kommen insbesondere Fahrtkosten (Werbungskosten allgemeiner Art), VerpflegungsmehraufwandTagesgelder gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 iVm § 26…
…Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Abgabepflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden. Der VwGH hat zu Bewirtungsaufwendungen eines Journalisten im Erkenntnis vom 26. September 2000, 97/13/0238, ausgeführt,…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Unger & Unger Steuerberatungs- gesellschaft mbH, Strohgasse 25, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 14. Juli 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 10…
5.9 ABC der Werbungskosten 5.9.1 Arbeitsessen Siehe Rz 314.
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Julia Carola Cermak-Kapl MA in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch AlphaConsult Steuerberatung und Wirtschaftstreuhand GmbH, Leitermayergasse 43 Tür 1, 1180 Wien, und Novacount Wirtschaftstreuhand- gesellschaft m.b.H., Vinzenzgasse 16, 1180…
5.9.21 Politikeraufwendungen 5.9.21.1 Partei- und Klubbeiträge Rz 383a: Darunter fallen nicht nur alle Zahlungen an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes, deren Organisationen und Gliederungen sowie an parteinahe Vereine, sondern auch Zahlungen an sonstige wahlwerbende Gruppierungen (zB Namenslisten), die auf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch StB, vom 1. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes X Y vom 8. Juli 2011 betreffend Einkommensteuer für 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Merkur-Treuhand Steuerberatung GmbH, 1130 Wien, St. Veit-Gasse 50, vom 17. September 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 16. Juli 2012 betreffend Einkommensteuer 2011 entschieden: Der Berufung wird…
…Mai 1995 durch das Bundesgesetzblatt Nr. 297/1995 insofern geändert, als derartige Bewirtungsaufwendungen nur mehr zur Hälfte abzugsfähig sind. Nach den erläuternden Bemerkungen zu dieser Gesetzesänderung (SWK 1995, T 19) erscheint eine pauschale Berücksichtigung der gegebenen Repräsentationskomponente in Höhe der Hälfte der entsprechenden Ausgaben sachgerecht…
…Mai 1995 durch das Bundesgesetzblatt Nr. 297/1995 insofern geändert, als derartige Bewirtungsaufwendungen nur mehr zur Hälfte abzugsfähig sind. Nach den erläuternden Bemerkungen zu dieser Gesetzesänderung (SWK 1995, T 19) erscheint eine pauschale Berücksichtigung der gegebenen Repräsentationskomponente in Höhe der Hälfte der entsprechenden Ausgaben sachgerecht…
…Mai 1995 durch das Bundesgesetzblatt Nr. 297/1995 insofern geändert, als derartige Bewirtungsaufwendungen nur mehr zur Hälfte abzugsfähig sind. Nach den erläuternden Bemerkungen zu dieser Gesetzesänderung (SWK 1995, T 19) erscheint eine pauschale Berücksichtigung der gegebenen Repräsentationskomponente in Höhe der Hälfte der entsprechenden Ausgaben sachgerecht…
…Mai 1995 durch das Bundesgesetzblatt Nr. 297/1995 insofern geändert, als derartige Bewirtungsaufwendungen nur mehr zur Hälfte abzugsfähig sind. Nach den erläuternden Bemerkungen zu dieser Gesetzesänderung (SWK 1995, T 19) erscheint eine pauschale Berücksichtigung der gegebenen Repräsentationskomponente in Höhe der Hälfte der entsprechenden Ausgaben sachgerecht…