…die betreffenden Leistungen (unecht steuerbefreit) ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt habe. Durch diese Handlungen habe der Beschuldigte unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen Verkürzungen [von Vorauszahlungen] an Umsatzsteuer in einem [unaufgeschlüsseltem] Gesamtausmaß von € 102.618,50 bewirkt…
…Anhanges zum UStG 1994 bestimmt: „Das Finanzamt hat Unternehmern im Sinne des § 2, die im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringen, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, oder zur Inanspruchnahme der Sonderregelung gemäß Art. 25a eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erteilen. Das Finanzamt hat Unternehmern…
…begab sich L auf die Suche nach einer geeigneten Mitarbeiterin/einem geeigneten Mitarbeiter, die/der bei der Erledigung der Rechnungswesenaufgaben Unterstützung leisten sollte. Nach langer Suche (es ist nicht einfach Mitarbeiter(innen) für das Rechnungswesen im Bauwesen zu finden) wurde per 22.01.2019 eine…
…nachstehender Abgaben zu bewirken versucht, und zwar: Umsatzsteuer 2013 in Höhe von € 306,82 Umsatzsteuer 2014 in Höhe von € 81,82 Umsatzsteuer 2018 in Höhe von € 6.061,50 gesamt € 6.450,14. Sie habe hiedurch die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach…
…Forderungen; c) Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung, d) Übernahme von Gegenständen der Gesellschaft zu einer den Wert übersteigenden Gegenleistung. Nach § 3 KVG wird die Steuerpflicht nicht dadurch ausgeschlossen, dass Leistungen (§ 2) nicht von Gesellschaftern bewirkt werden, sondern…
…unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr nach § 33 TP 8 Abs. 1 GebG die tatsächliche Zuzählung des dargeliehenen Betrages unterliegt, während bei der Gesellschaftsteuer nicht die Begründung der freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern erst deren Erfüllung, also das tatsächliche Bewirken der Leistung (im Beschwerdefall…
…VwGH-Erk. vom 18. November 1993, ZI 93/16/0195). Bei freiwilligen Leistungen entsteht die Gesellschaftsteuerschuld nicht bereits mit der Begründung der freiwilligen Übernahmeverpflichtung, sondern erst mit deren Erfüllung, also mit dem tatsächlichen Bewirken der Leistung (VwGH-Erk. vom 18. Dezember 1995, ZI. 95/16…
…Eigenverbrauch zu versteuern und entsprechend den Ausführungen in der Beschwerde zahlenmäßig zu bewerten ist, oder ob - wie es das Finanzamt sieht - nicht von einem Eigenverbrauch auszugehen ist, sondern ein fremdübliches Mietverhältnis vorliegt und die Bewertung der Leistungen in Höhe der fremdüblichen Mieten vorzunehmen ist. Wie…
…Bestimmungen des Bankenkredites Nachschüsse der Kommanditisten zu erfolgen hätten, stellen Umstände dar, die als aufschiebende Bedingungen im Gesellschaftsteuerrecht erst dann zu berücksichtigen wären, wenn die Bedingung eintritt (mangels spezieller Regelungen im KVG gelangt § 4 BewG in Anwendung) und damit ein tatsächliches Bewirken der Leistung vorliegt…
…nicht erforderlich; vielmehr reicht die objektive "Eignung" der Leistung, den Erfolg der Wertsteigerung zu bewirken Selbst die Abdeckung von Verlusten ist als wertsteigernd im Sinn des § 2 Z 4 KVG zu qualifizieren. Überhaupt wird bei Geldleistungen die Eignung, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, im…
…die betriebliche Veranlassung der angeführten Betriebsausgabe iSd § 4 Abs. 4 EStG 1988 iVm § 11 Abs. 1 KStG 1988 trotz zweimaliger Aufforderung nicht nachgewiesen worden sei, werde diese durch das Finanzamt nicht anerkannt. Es würde eine außerbilanzielle Hinzurechnung erfolgen. Da die sonstige Leistung nicht für das…
…macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Nach § 23 FinStrG bemisst sich die Strafe nach der Schuld des Täters und sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe sowie die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des…
…92/16/0065). Bei der Gesellschafsteuer löst nicht die Begründung der freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern erst deren Erfüllung, also das fortlaufende Bewirken der Leistung (hier: die fortlaufende Überlassung der Darlehensvaluta zur Nutzung) den Steuertatbestand aus. Die gesellschaftsteuerpflichtige Leistung liegt in der Berechtigung zur unentgeltlichen Nutzung (vgl…
…unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr nach § 33 TP 8 Abs 1 GebG die tatsächliche Zuzählung des dargeliehenen Betrages unterliegt, während bei der Gesellschaftsteuer nicht die Begründung der freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern erst deren Erfüllung, also das tatsächliche Bewirken der Leistung (im Beschwerdefall…
…Vorgänge: 1. der Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber; 2. Leistungen, die von den Gesellschaftern einer inländischen Kapitalgesellschaft auf Grund einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung bewirkt werden (Beispiele weitere Einzahlungen, Nachschüsse). Der Leistung eines Gesellschafters steht es gleich, wenn die…
…ist zu bemerken, dass in dem von der Bf. zitiertem Erkenntnis VwGH 6.10.1994, 93/16/0103 die Wertsteigerung deshalb ausgeschlossen wurde, weil die Leistung an eine bereits in Liquidation befindliche Kapitalgesellschaft erfolgte. Die Bf. befand sich im Zeitpunkt der Leistung jedenfalls nicht in…
…Leistungen, die von den Gesellschaftern einer inländischen Kapitalgesellschaft auf Grund einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung bewirkt werden (Beispiele weitere Einzahlungen, Nachschüsse). Der Leistung eines Gesellschafters steht es gleich, wenn die Gesellschaft mit eigenen Mitteln die Verpflichtung des Gesellschafters abdeckt; 3. freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an…
…unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr nach § 33 TP 8 Abs 1 GebG die tatsächliche Zuzählung des dargeliehenen Betrages unterliegt, während bei der Gesellschaftsteuer nicht die Begründung der freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern erst deren Erfüllung, also das tatsächliche Bewirken der Leistung (im Beschwerdefall…
…tatsächlichen Bewirken der Leistung (vgl. ua. VwGH 14.1.1991, 89/15/0092). Die Verjährung für die Gesellschafterzuschüsse iSd § 2 Z. 4 KVG hat daher jeweils mit Ablauf des Jahres, in dem sie geleistet wurde, zu laufen begonnen. Gemäß § 209 Abs. 1 BAO in der…
…im Gesellschaftsteuerrecht nach der Generalklausel des § 4 Abs. 1 BAO zu beurteilen. Danach entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht wird, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Bei Leistungen iSd § 2 Z. 4 KVG entsteht die Steuerschuld mit dem tatsächlichen Bewirken der Leistung (vgl…