…Betrieb vorliegt, ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen. Dabei kommt es im Einzelfall auf das Ausmaß der objektiven organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betriebszweigen an. Als Merkmale für den einheitlichen Betrieb sind etwa anzusehen: Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber dem anderen, Verwendung…
Die Anwendung der Verordnung ist nur auf den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zulässig. Eine Anwendung auf bloß einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Teiltätigkeiten ist unzulässig. (1a) Wurden in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Umsätze iSd § 125 BAO von jeweils mehr als 400 000 Euro erzielt…
…Abs. 1a ausgeschlossen ist. Die Anwendung der Verordnung ist nur auf den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zulässig. Eine Anwendung auf bloß einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Teiltätigkeiten ist unzulässig. (1a) Wurden in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Umsätze im Sinne des § 125 der Bundesabgabenordnung - BAO…
… 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung 1993, i.d.Folge LVO) hinsichtlich des Betriebszweiges Vermietung der Yacht sowie Nutzung von Skripten und Schulungsunterlagen festgestellt wurde, wurden die in den Bescheiden der Jahre 2006 bis 2008 erklärten Ergebnisse endgültig erklärt (Anlaufzeitraum lt. LVO). Die Umsatz- und Feststellungsbescheide gemäß…
…Rahmen eines einheitlichen Betriebes entfaltet, objektive Grundsätze heranzuziehen sind. Danach liegt bloß ein Betrieb vor, wenn mehrere Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Betriebes anzusehen sind; das trifft bei engem wirtschaftlichem, technischem oder organisatorischem Zusammenhang zu. Es kommt auf das…
…10. Dezember 2014 wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung ein einheitlicher Betrieb vorliege, wenn die einzelnen Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Gewerbebetriebes anzusehen seien. Das treffe nur bei einem engen wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Zusammenhang zu. Dabei…
…d2fc6fde90bf). Auf diese wird hiermit verwiesen. Dem Vorabentscheidungsersuchen wurde vom BFG folgender Sachverhalt zugrunde gelegt: Sachverhalt Historische Entwicklung Der landwirtschaftliche Betrieb von Josef sen. und Gisela X***** sen. war bis Ende der 1980er Jahre in den Betriebszweigen Weinbau, Ackerwirtschaft, Viehwirtschaft und Forstwirtschaft tätig. Dieser Betrieb…
…Rahmen eines einheitlichen Betriebes entfaltet, objektive Grundsätze heranzuziehen. Danach liegt bloß ein einheitlicher Betrieb vor, wenn mehrere Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Betriebes anzusehen sind; das trifft bei engem wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Zusammenhangt zu. Es kommt auf das…
…Rahmen eines einheitlichen Betriebes entfaltet, objektive Grundsätze heranzuziehen. Danach liegt bloß ein einheitlicher Betrieb vor, wenn mehrere Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Betriebes anzusehen sind; das trifft bei engem wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Zusammenhangt zu. Es kommt auf das…
…wenn mehrere Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Betriebes anzusehen sind; das trifft bei engem wirtschaftlichem, technischem oder organisatorischem Zusammenhang zu. Es kommt auf das Ausmaß der objektiven organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betriebszweigen im Einzelfall an…
…wenn mehrere Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Betriebes anzusehen sind; das trifft bei engem wirtschaftlichem, technischem oder organisatorischem Zusammenhang zu. Es kommt auf das Ausmaß der objektiven organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betriebszweigen im Einzelfall an…
…gemäß Abs. 1a ausgeschlossen ist. Die Anwendung der Verordnung ist nur auf den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zulässig. Eine Anwendung auf bloß einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Teiltätigkeiten ist unzulässig. Abs. 1a bestimmt: Wurden in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Umsätze im Sinne des § 125…
…wenn mehrere Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Betriebes anzusehen sind; das trifft bei engem wirtschaftlichem, technischem oder organisatorischem Zusammenhang zu. Es kommt auf das Ausmaß der objektiven organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betriebszweigen im Einzelfall an…
…Rahmen eines einheitlichen Betriebes entfaltet, objektive Grundsätze heranzuziehen. Danach würde bloß ein Betrieb vorliegen, wenn mehrere Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Gewerbebetriebes anzusehen sind; das würde bei engem wirtschaftlichem, technischem oder organisatorischem Zusammenhang zutreffen. Es würde auf das Ausmaß…
…auf den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zulässig. Eine Anwendung auf bloß einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Teiltätigkeiten ist unzulässig. [...] (4) Durch diese Verordnung werden nur die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge pauschal berücksichtigt. Nicht regelmäßig in den Betrieben anfallende Vorgänge (zB…
…auf den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zulässig. Eine Anwendung auf bloß einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Teiltätigkeiten ist unzulässig. [...] (4) Durch diese Verordnung werden nur die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge pauschal berücksichtigt. Nicht regelmäßig in den Betrieben anfallende Vorgänge (zB…
…Feststellungen sollte der Hauptbetriebszweig des Gestüts die Pferdezucht sein. Von Beginn an beabsichtigte der Beschwerdeführer auch Einnahmen durch die Einstellung von Fremdpferden zu erzielen. Diese beiden Betriebszweige des Gestüts waren organisatorisch, finanziell und wirtschaftlich so eng verflochten, dass es sich um einen einheitlichen Betrieb gehandelt…
…Gestüts (zunächst) die Pferdezucht. Von Beginn an beabsichtigte der Beschwerdeführer jedoch auch, Einnahmen durch die Einstellung von Fremdpferden zu erzielen. Diese beiden Betriebszweige des Gestüts waren organisatorisch, finanziell und wirtschaftlich so eng verflochten, dass von einem einheitlichen Betrieb auszugehen war (ÖStZ 99, 428). 2.1…
…auf den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zulässig. Eine Anwendung auf bloß einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Teiltätigkeiten ist unzulässig. (4) Durch diese Verordnung werden nur die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge pauschal berücksichtigt. Nicht regelmäßig in den Betrieben anfallende Vorgänge (zB…
…den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zulässig. Eine Anwendung auf bloß einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Teiltätigkeiten ist unzulässig ............ …. (4) Durch diese Verordnung werden nur die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge pauschal berücksichtigt, die auch von Artikel 295 der Richtlinie des…