…somit nur einmal - nämlich bei deren Zuwendung an den Begünstigten im Rahmen des KESt-Einbehaltes - der Besteuerung unterzogen. Demnach flossen der Privatstiftung Kapital- und Beteiligungserträge ohne jeden Steuerabzug zu, sodass diese Erträge erst bei der (späteren) Zuwendung an einen Zuwendungsempfänger einem KESt-Abzug unterzogen wurden…
…somit nur einmal - nämlich bei deren Zuwendung an den Begünstigten im Rahmen des KESt-Einbehaltes - der Besteuerung unterzogen. Demnach flossen der Privatstiftung Kapital- und Beteiligungserträge ohne jeden Steuerabzug zu, sodass diese Erträge erst bei der (späteren) Zuwendung an einen Zuwendungsempfänger einem KESt-Abzug unterzogen wurden…
…858,00. II. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin, eine österreichische Privatstiftung, erzielte ua ausländische Beteiligungserträge, wobei in mehreren Fällen ausländische Quellensteuern einbehalten wurden. Als strittig erwies sich, ob diese ausländischen Quellensteuern auf…
…2*** (CH), ***3*** (CH), ***4*** (CH) und ***5*** (USA) verwahrt und verwaltet. Von den gegenständlichen Firmen erhielt die Bf. im Jahr 2015 Beteiligungserträge (Dividenden) insgesamt iHv € 29.006,03 (***2***: € 5.696,01; ***3***: € 5.605,28; ***4*** € 15.930,02; …
…an die Bf. sei am 27. Februar 2009 erfolgt. Diese eigennützige Stiftung sei nach § 13 Abs. 2 KStG 1988 mit ausländischen Beteiligungserträgen jeder Art, die den in § 10 Abs. 1 KStG 1988 aufgezählten vergleichbar sind, sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich nach § 5…
…erfolgte aufgrund des DBAs unabhängig davon, wie der Zufluss in Österreich zu beurteilen ist und unter welche Einkunftsart dieser hier national zu subsumieren ist. 3.3. Steuerbefreiung für ausländische Beteiligungserträge Nachdem das Besteuerungsrecht Österreich zusteht, stellt sich die Frage, ob die Zahlungen in Österreich innerstaatlich…
…Kft verteilen, wieviel Quellensteuer der Bf tatsächlich in Ungarn für die Beteiligungserträge abgeführt hat und wie sich die Umsatz- und Gewinnzahlen bei den beiden Kft und dem Einzelunternehmen in den Jahren 2014 bis 2018 darstellen. Seitens des steuerlichen Vertreters des Bf wurde zugesagt, die Unterlagen…
…im tatsächlichen Ablauf keinen Unterschied, ob die Beteiligung irrtümlich im öst Privatvermögen oder in der ungar. Niederlassung gehalten wurden. Bf: Irrtümlicherweise seien diese Beteiligungserträge in Österreich erklärt worden. Dazu habe man sich keine weiteren Gedanken gemacht. FA: Festzuhalten sei aber auch, dass der Bf immer…
…einen Sitz bzw. das "Stammhaus" in östOrt hat. Wenn auch die Beteiligungserträge jeweils direkt auf das Privatkonto des Bf überwiesen wurden, gab es nach den Angaben des Bf im Schreiben vom 29.7.2022 und im Vorlageantrag vom 11.1.2023 doch auch ein betriebliches…
…898,22 an. Unter KZ 295 führte sie den Betrag von EUR 5.409,94 an und beantragte damit die Anrechnung von ausländischen Quellensteuern auf die inländische Steuerschuld. Im Körperschaftsteuerbescheid vom 30.5.2022 beließ die belangte Behörde die Beteiligungserträge erklärungsgemäß steuerfrei, die beantragte Anrechnung…
…und 2008 Zahlungen einer inländischen Aktiengesellschaft, von der sie Vorzugsaktien hielt. Die erhaltenen Beträge wurden von der Beschwerdeführerin als steuerfreie Beteiligungserträge iSd § 10 Abs 1 Z 1 KStG behandelt. Nach Ansicht der belangten Behörde seien die erhaltenen Beträge bei der Beschwerdeführerin jedoch als Zinsen, bzw…
Hinsichtlich des Betriebsstättenvorbehaltes wird den Parteien dann mitgeteilt, dass das DBA Ungarn für das Vorliegen einer Betriebsstätte jedenfalls das Bestehen eines Unternehmens erfordere. Aus den angeführten Bestimmungen ließe sich der Schluss ziehen, dass unter einem Unternehmen laut DBA Ungarn nur ein Gewerbetrieb zu verstehen sei…
…sind diese Einkünfte aber bei der Ermittlung des auf die in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes miteinzubeziehen (Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt). Strittig war in diesem Verfahren, wem das Besteuerungsrecht an den Beteiligungserträgen zusteht. Die LuF des Bf verfügt nach heutiger Auffassung über eine Betriebsstätte in Ungarn…
…aufzuheben. Mit der Änderung oder Aufhebung des abgeleiteten Bescheides kann gewartet werden, bis die Abänderung oder Aufhebung des Feststellungsbescheides oder der nachträglich erlassene Feststellungsbescheid rechtskräftig geworden ist." 3) Zur Kapitalertragsteuerpflicht bzw. Körperschaftsteuerbefreiung von Beteiligungserträgen: Nach § 4 Abs. 2 lit. a Z 3 BAO entsteht der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
…weil es sich dabei um Aufwendungen im unmittelbaren Zusammenhang mit nach § 10 Abs 1 Z 7 KStG 1988 steuerfreien Beteiligungserträgen handeln würde und diese demnach gemäß § 12 Abs 2 KStG nicht abzugsfähig seien.Unstrittig ist die Feststellung zum Beratungsaufwand iZm dem steuerfreien Beteiligungsverkauf [Tz 1…
…1988 sind Aufwendungen und Ausgaben nicht abzugsfäig, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen (steuerneutralen) Vermögensvermehrungen und Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Für Gewinnanteile jeder Art aufgrund einer Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften gilt die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 KStG 1988. Die Darlehenszinsen standen somit unmittelbar in wirtschaftlichem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
1. Beteiligungserträge: a) Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Form von Gesellschafts- und Genossenschaftsanteilen. .... (5) Außerordentliche Einkünfte sind Veräußerungs- und Übergangsgewinne, wenn die Betriebsveräußerung oder -aufgabe aus folgenden Gründen erfolgt: .... 3. Der Steuerpflichtige hat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerden der Bf., vertreten durch die Big-Vor-Stb-Kanzlei, vom 23. September 2010 gegen die nachfolgenden Bescheide des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, vom 7. September…