…1988 normiert als Voraussetzung für Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen, dass "für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird" und regelt zwei Anwendungsfälle dieser Steuerbegünstigung: die außerordentliche Waldnutzung infolge wirtschaftlich begründeten Überhiebs und die Waldnutzungen infolge höherer Gewalt. Für beide Anwendungsfälle besonderer Waldnutzung steht der Hälftesteuersatz…
…b EStG 1988 und § 125 Abs. 5 BAO in der Weise ausgeübt, dass der Wertanstieg dieses Wirtschaftsgutes nicht in den Bestandsvergleich aufgenommen wird, ist auch eine kalamitätsbedingte Wertminderung nicht im Wege einer Teilwertabschreibung erfassbar. Es erscheint dem BFG konsequent, bei dem Wirtschaftsgut stehendes Holz entweder…
…einer besonderen Waldnutzung handelt. Nach § 37 Abs 6 liegen solche vor, wenn für das „stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen vorliegen“. Solche außerordentlichen Nutzungen sind aus wirtschaftlichen Gründen geboten. Gem Rz 7327ff EStR liegen solche Nutzungen dann vor, wenn diese über…
…Gewerbebetrieb abgegrenzt: 16.346,79 € Wir ersuchen in Erledigung der anhängigen Berufung entsprechend dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit, diese Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich der Einkommensteuerbemessung zugrunde zu legen. Die in 2011 erfolgten (gewinnmindernd angesetzten) Storni haben ihre Grundlage in Verträgen, die 2010 und Vorjahren verprovisioniert wurden…
…cit. liegen Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt vorliegen. Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind solche, die aus wirtschaftlichen Gründen geboten sind und über die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen…
…Beschwerde zu behandeln. Zulässig ist ein Verlustabzug nur für betriebliche Einkünfte (VwGH 22.4.04, 2004/15/0043; EStR 4508). Werden diese – verpflichtend oder freiwillig – durch Bestandsvergleich gemäß § 4 Abs 1 EStG oder § 5 EStG ermittelt, steht der Abzug unter der Voraussetzung ordnungsmäßiger Buchführung nach …
…I 400/1988 idF BGBl. I 180/2004 lautet: "Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt vorliegen. Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind solche, die aus wirtschaftlichen Gründen…
…1988 normiert als Voraussetzung für Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen, dass "für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird" und regelt zwei Anwendungsfälle dieser Steuerbegünstigung: die außerordentliche Waldnutzung infolge wirtschaftlich begründeten Überhiebs und die Waldnutzungen infolge höherer Gewalt. Für beide Anwendungsfälle besonderer Waldnutzung steht der Hälftesteuersatz…
…Beschwerdesache wird Ihnen zwecks Wahrung des Parteiengehörs innerhalb von vier Wochen ab Zustellung dieses Schreibens Gelegenheit zur Stellungnahme zu u.a. Ausführungen gegeben: 1. Veräußerungserlös Da der Veräußerungsgewinn durch Bestandsvergleich nach Maßgabe des § 4 Abs 1 EStG 1988 oder § 5 EStG 1988 zu ermitteln ist…
…anderen Gesellschaftern") zu erhöhen. Die Nettomethode besteht wiederum darin, vom Veräußerungserlös den Betrag des Kapitalkontos abzuziehen (vgl. VwGH 21.12.2010, 2009/15/0076). Da der Veräußerungsgewinn durch Bestandsvergleich nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 oder § 5 zu ermitteln ist, ist der Veräußerungserlös nach Maßgabe…
…verpflichtet, bare Privatentnahmen und -einlagen in die Zahlungsjournale einzutragen. Der Bf hat keine abgabenrechtlichen Vorschriften verletzt, wenn er die bar getätigten Privatentnahmen und -einlagen nicht aufgezeichnet hat. Nur beim Bestandsvergleich werden Privatentnahmen und -einlagen vollständig erfasst und sind aufzuzeichnen, unabhängig davon, ob diese bar, über…
…400/1988 idF BGBl. I 180/2004 lautet: (6) Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt vorliegen. Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind solche, die aus wirtschaftlichen Gründen…
…seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind. (6) Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt vorliegen. Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind solche…
…seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind. (6) Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt vorliegen. Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind solche…
…VwGH 26.11.1996, 92/14/0212) hat in diesem Zusammenhang außerdem ausgesprochen, dass bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich auch eine unvollständige oder unrichtige Erfassung der Bestände als sachliche Unrichtigkeit zu werten ist. Im konkreten Fall wurden, obwohl Warenbestände in den Bilanzen angegeben waren, keine Inventuren …
…mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern, da diese Zahlungen im Zuge der Betriebsaufgabe durch den gesetzlich zwingend vorgesehenen Übergang der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen/Ausgabenrechnung) auf den Bestandsvergleich im Übergangsgewinn zu erfassen sind, für den gemäß § 37 Abs. 5 EStG der Hälftesteuersatz zusteht…
…sie mangelhaft, so ist die Annahme berechtigt, dass nicht alle Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß erfasst wurden. Eine unvollständige bzw. unrichtige Erfassung der Bestände ist bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich als sachliche Unrichtigkeit im Sinne des § 184 Abs. 3 BAO zu werten (vgl. VwGH 25.10.2006, 2004…
…seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind. (6) Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt vorliegen. Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind solche…
…Bei Gewinnermittlern durch Bestandsvergleich ist auch eine unvollständige oder unrichtige Erfassung der Bestände als sachliche Unrichtigkeit zu werten. Als formal mangelhaft sind Ihnen zwei Aspekte der Buchführung anzulasten: 1.) Mehr als 40 idente Tageslosungen in jedem der bestrittenen Kalenderjahre 2.) Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der…
…131 BAO. Sachliche Unrichtigkeit ist gegeben, wenn nicht alle Geschäftsvorfälle (einschließlich der Entnahmen und der Einlagen) vollständig und richtig aufgezeichnet wurden. Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ist auch eine unvollständige oder unrichtige Erfassung der Bestände als sachliche Unrichtigkeit zu werten (vgl. Schubert / Pokorny / Quantschnigg /Schuch, Einkommensteuerhandbuch…