Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
Dienstnehmerhaftpflichtversicherung + 273,71 € Betriebsratsumlage + 80,21 € Summe 2.670,64 € Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Unzulässigkeit der ordentlichen Revision Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Y, Adresse, gerichtet gegen den Bescheid des FA Graz-Umgebung vom 27.5.2011, betreffend die Abweisung des Anbringens vom 28.12.2010, mit dem der Antrag gemäß § 295a BAO abgewiesen…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 13.02.2013, betreffend Zurückweisung der Berufung gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. Februar 2023 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 11. Jänner 2023 betreffend Abweisung von Anträgen auf Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 28.2.2011 1. über die Abweisung des Antrages gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 23.12.2010 auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nach Art. 133 Abs. 6 Z 2 B-VG nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter****** in der Beschwerdesache Mag.****** gegen den Bescheid des Finanzamt Innsbruck vom 23. Oktober 2013, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum März bis Oktober 2013 beschlossen…
Im gegenständlichen Fall wurde von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht abgewichen bzw. ergeben sich die Rechtsfolgen unmittelbar und eindeutig aus den gesetzlichen Bestimmungen; die Beurteilung des vorsätzlichen Handelns des Bf. bei der Verkürzung der Umsatzsteuer bzw. Einkommensteuer ist eine Tatfrage, die nach der o.a…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAAr in der Beschwerdesache des Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 25. Mai 2011, betreffend die Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache der Bfin, vertreten durch den Sachwalter, XY, gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 24. November 2011, betreffend die Zurückweisung der Berufung vom 4. Oktober 2011 (betreffend Familienbeihilfe), zu…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Eder SteuerberatungsgmbH & Co KG, Babenbergerring 9a, 2700 Wiener Neustadt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 13.12.2010, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung 2009) beschlossen: Die Beschwerde vom 12. Jänner 2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache B.K., Anschr., über die Beschwerde vom 06. März 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See vom 20. Februar 2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. Mai 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26. April 2024 betreffend Wiederaufnahme Einkommensteuer 2023 und Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 6. Mai 2020 hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
Gemäß § 52 Abs. 6 VwGVG sind die §§ 14 und 54b Abs. 1 und 1a VStG sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 54b Abs. 1 VStG idF BGBl l 2013/33 sind rechtskräftig verhängte Geldstrafen oder sonstige in Geld bemessene Unrechtsfolgen binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft zu…
Den Beschwerden gegen die Bescheide vom 26. Februar 2013 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2009 und 2010 und gegen die Bescheide vom 07.03.2013 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Jänner 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12. Dezember 2024 betreffend Abweisung eines Antrages vom 13.5.2024 auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 2.7.2012 betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. P in der Finanzstrafsache gegen L., geb. am 25. A 1995, 9020 H, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…