…Zur Übernehmbarkeit der abgabenbehördlichen Schätzungen für Zwecke des Strafverfahrens wird wiederum auf den Punkt objektiver Tatbestand verwiesen. Eine Umsatzsteuernachschau wurde ebenfalls ohne Mitwirkung des Beschuldigten durchgeführt, weswegen die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungsweg ermittelt werden mussten. Zur Übernehmbarkeit der abgabenbehördlichen Schätzung für Zwecke des Strafverfahrens wird wiederum…
…erwähnt wurden, die im Rahmen einer abgabenrechtlichen Betriebsprüfung nur bei deren Vorliegen anerkannt werden, allerdings ist für Zwecke des Finanzstrafverfahrens eine eigenständige Beurteilung der Sachlage vorzunehmen. Die in der Beschwerde urgierte pauschale Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, ohne Berücksichtigung eines Vorsteuerabzuges bei laufender betrieblicher Tätigkeit, hält bei…
…auch darauf hinzuweisen, dass offensichtlich von der Betriebsprüfung auch keinerlei Eigenverbrauch oder Personalverbrauch in branchenüblichem Umfang berücksichtigt worden sei) nicht zu berücksichtigen, als unzulässig dar. Auch im Branchendurchschnitt könne die Schätzung bei einem Unternehmen gegenständlicher Größenordnung mit mehreren Dienstnehmern und entsprechenden branchenüblichen Betriebsaufwendungen, wie zirka…
…worden sind. Insgesamt sind dadurch Verkürzungen an Lohnabgaben (L, DB) in der im Spruch genannten Höhe bewirkt worden. Im Zuge dadurch notwendig gewordener abgabenbehördlicher Schätzungen gemäß § 184 Bundesabgabenordnung (BAO) sind unter Ansatz von jeweils drei zusätzlichen Überstunden für die Jahre 2005 bis 2007 bzw. von…
…von der Berücksichtigung von Bestandsveränderungen abgesehen werden. Im Bericht auf Seite 19 wurde bereits auf das Erkenntnis des VwGH vom 27.11.2017 (2016/15/0042) hingewiesen. Allfällige Nachzahlungsbeträge von vorsätzlichen Abgabenverkürzungen sind steuerlich nicht im Jahr der Verursachung zu berücksichtigen. Eine griffweise Schätzung kann…
…Berücksichtigung der von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zu hoch sind. Letztgenanntes ändert nichts daran, dass wir uns voll unseres strafbaren Handelns bewusst sind und dieses auch bereuen, sohin ein Geständnis - Zugeben der Anschuldigung in wesentlichen Punkten - vorliegt, eine Schadensgutmachung durch Bezahlung aller Abgaben erfolgte. Im…
…3 und 6 im Schätzungswege mit je € 5.000 zu berücksichtigen. Umsatzsteuer 2012 USt (20%) netto AR 4,5,7 31.500,00 6.300,00 Schätzung AR 1,2,3,6 20.000,00 4.000,00 Gesamtbetrag der Entgelte 51.500,00…
…nochmals darauf hingewiesen, dass der Betriebsprüfer im Prüfungsbericht hinsichtlich der Zuschätzung das Wort "Sicherheitszuschlag" verwendet hat. Er hat auf die von ihm errechneten Umsätze den Sicherheitszuschlag von 10% draufgerechnet. In einem Strafverfahren ist dem Bf. eine über errechenbare Beträge hinausgehende Schätzung nachzuweisen (Beweislastumkehr). Zudem ist…
…ohne Angaben über den Fahrtzweck bzw. die dabei erzielten Ergebnisse unter Bezug auf § 31 MedienG zu machen. Den abgabenbehördlichen Ausführungen zur Schätzung erwiderte der Bf., dass der Teil der beruflichen Nutzung nur noch mit 25% geschätzt werde, ohne dass dies näher begründet werde und ohne…
…ergibt. Was den (weiteren) Beschwerdeeinwand betreffend die Heranziehung von (abgabenbehördlichen) Schätzungen für finanzstrafrechtliche Zwecke bzw. ein sich allenfalls schon daraus ergebendes rechtliches Interesse iSd § 77 Abs. 3 FinStrG angeht, ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass durchaus auch die Ergebnisse im Abgabenverfahren durchgeführter Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen gemäß …
…Erhöhung des zugrunde gelegten Einkommens herangezogen werden. Möglicherweise handelt es sich hiebei um eine Schätzung oder dergleichen. Inhaltlich ist dem Berufungswerber bekannt, dass dem Dienstgeber, der Firma S MP GmbH, aufgrund einer Betriebsprüfung und im Rahmen eines Strafverfahrens vorgeworfen wird, dass Schwarzzahlungen eingenommen wurden und …
…getätigten Angaben steht, keinen Grund für ein Abgehen von den im behördlichen Strafverfahren angesetzten strafbestimmenden Wertbeträgen gefunden. Die abgabenbehördlichen Schätzungen können auch für die Zwecke des Finanzstrafverfahrens herangezogen werden. Gegen die ihm angelastete Nichtentrichtung der lohnabhängigen Abgaben bei deren Fälligkeit hat der Bf. in der…
…daher nunmehr sämtliche Voraussetzungen für eine Berücksichtigung dieser Beträge als Betriebsausgabe vorliegen. 2. Materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Beurteilung • Über die für die Jahre 2000 bis 2005 durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung wurde am 2.7.2009 die Schlussbesprechung in Anwesenheit der im Protokoll angeführten Behördenvertreter sowie des Steuerpflichtigen…
…auch die Schätzung im Finanzstrafverfahren prinzipiell zulässig ist, ist davon zu unterscheiden, die praktisch bedeutsame Frage, unter welchen Voraussetzungen eine steuerliche Schätzung einem Schuldspruch zu Grunde gelegt werden kann, d.h. wann sie den gesteigerten Anforderungen eines Strafverfahrens genügt. Dazu ist folgendes festzuhalten: Im Besteuerungsverfahren…
…dd) . Bei der Übernahme der steuerlichen Schätzung für das Strafverfahren wären die strengeren Beweisregeln des FinStrG zu berücksichtigen gewesen; doch wurden sie völlig negiert (S 17, B.II.a.l.ee). aa) Schätzung als Spielart des Indizienbeweises 1. Die Schätzung ist als Spielart des Indizienbeweises…
…betont, dass auch dieser Betrag nicht im Sinne der im Strafverfahren erforderlichen Konkretisierung bewiesen sei, aber selbst wenn man davon ausginge, ergäbe sich durch die Halbierung der Strafdrohung bei bloß fahrlässiger Begehung und noch vor Berücksichtigung der angeführten zusätzlichen Milderungsgründe 1/10 der verhängten Geldstrafe…
…dass die Schätzungen überhöht wären, da seiner Meinung nach die mit Herrn **K** gemeinsam gemachten Aufstellungen korrekt seien. Unterlagen dazu legte er nicht vor. Mit Strafverfügung vom 09.01.2023 wurde über den Beschuldigten eine Geldstrafe in Höhe von EUR 6.800,00 (im Nichteinbringungsfall…
…festzuhalten, dass in der Beschwerde einige Verfahrensfragen thematisiert wurden, die hier nicht vorlagen (z.B. Schätzung, Scheinrechnungen) oder im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren anders geregelt sind (z.B. Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes), weshalb darauf nicht näher eingegangen wird. Zur objektiven Tatseite: Dem Bericht über die Außenprüfung vom 17…
…stets zu prüfen, ob die Parameter, die im Abgabenverfahren für eine Schätzung herangezogen wurden auch den strengeren Anforderungen an eine Beweislage im Strafverfahren entsprechen. Den Annahmen im abgabenbehördlichen Prüfungsverfahren stehen, den Einwand der Beschwerdeführer berücksichtigend, dass die Schätzungsgrundlagen zu hoch angenommen worden seien, als Bewertungsmaßstab…
… 29 Abs. 3 lit. c FinStrG. Die Schätzungen stellen eine Tatentdeckung nach § 29 Abs. 3 lit. b FinStrG dar, da die Wahrscheinlichkeit im Gastgewerbe regelmäßig für eine zu entrichtende Zahllast spricht. Sollte ein Unternehmer Investitionen tätigen, weiß er unzweifelhaft auch in welchem Zeitraum eine außergewöhnliche…