…nicht eine ausreichende Beweiskraft dafür zumessen, dass tatsächlich eine private Nutzung durch die Dienstnehmerin stattgefunden hat. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl VwGH 7.8.2001/97/14/0175) reicht alleine die (theoretische) Möglichkeit der Benützung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges für private Fahrten nicht aus, einen…
…08/0224). Im vorliegenden Fall steht fest, dass dem Dienstnehmer der Beschwerdeführerin die Benützung der firmeneigenen Kraftfahrzeuge für private Zwecke gestattet wurde. Bereits damit ist der Tatbestand der Gewährung einer Sachleistung aus dem Dienstverhältnis hergestellt. Für diese Beurteilung ist das Motiv der Überlassung ebenso wenig…
…eine unterschiedliche Behandlung geben müsse. Das VwGH-Judikat vom 29. Juni 2005, Zl. 2003/08/0086, enthalte dazu einen Hinweis, wenn der Verwaltungsgerichtshof ausführe: "Eine nach außen zu Tage getretene Trennung von Familiärem und Dienstlichem in Bezug auf die Benützung des Kraftfahrzeuges durch den Dienstnehmer…
…keine Nachweise betreffend die Privatnutzung eines Firmen-KFZ durch einen wesentlich beteiligten geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter (zB in Form eines Fahrtenbuches), so wären für Zwecke des DB, des DZ sowie der KommSt dieselben Sachbezugsbewertungsgrundsätze zur Anwendung zu bringen wie bei lohnsteuerlichen Dienstnehmern und nicht die Variante…
…Das Fahrzeug werde auch überwiegend in Liechtenstein verwendet. Darüber hinaus würden mit dem BMW für die Organisation "Soroptimisten" regelmäßig Auslandsfahrten quer durch Europa unternommen. Das Fahrzeug werde von einer Vielzahl an Personen benutzt, vornehmlich für "caritative Fahrten" für die genannte Organisation. Das Finanzamt wies die…
…der nicht betrieblichen Nutzung durch den oder im Interesse des Steuerpflichtigen aus. Die Privatnutzung durch einen Dienstnehmer geht aber stets zu Lasten der betrieblich veranlassten Nutzung, auch wenn es sich dabei um ein Familienmitglied des Dienstgebers handelt. Auch wurde das Vorliegen eines Privatnutzungsverbots seitens des…
…Beurteilung. Gemäß Einkommensteuerrichtlinien 2000 (RZ 500) sei die Beurteilung einer Werkswohnung als Dienstwohnung denkbar, "wenn sich die Dienstwohnung im Betriebsgebäude oder in dessen unmittelbarer Nähe befindet und insbesondere wegen häufiger Nachtdienste die Benützung durch einen Arbeitnehmer erforderlich ist." Gerade diese Voraussetzungen träfen zur Gänze zu…
…ist und eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung typischerweise ausschließt. Der Unternehmenspolitik entspricht es wohl, direkt am Marktgeschehen zu sein aber die Kosten zu minimieren und selbst keine Filiale eröffnen zu müssen, sondern wie in meinem Fall, den Westen Österreichs durch einen Dienstnehmer mit…
…dass diese Spezialsoftware für bildgebende Institute vor der Benutzung durch unbefugte Dritte gesichert sei, vielmehr seien auch Computernetzwerke an sich durch die Verwendung von unbefugten Benutzern gesichert. Das heiße, dass eine personalisierte Benutzerkennung sowohl für das Netzwerk als auch für die vom Unternehmen verwendete Spezialsoftware…
…Dezember 1980, Zl. 1666/79). Die für das Dienstverhältnis charakteristische Weisungsunterworfenheit ist durch weitgehende Unterordnung gekennzeichnet und führt zu einer weitreichenden Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit des Dienstnehmers. Ein persönliches Weisungsrecht beschränkt die Entschlussfreiheit über die ausdrücklich übernommenen Vertragspflichten hinaus. Die persönlichen Weisungen sind auf den zweckmäßigen…
…Verfügung zu stellen. (Eine andere Beurteilung wäre allenfalls angebracht, wenn sich die Wohnung im Betriebsgebäude oder in dessen unmittelbarer Nähe befände und insb wegen häufiger Nachtdienste die Benützung durch einen Arbeitnehmer erforderlich wäre). Eine wirtschaftliche Betätigung ist nach der Rechtsprechung Enkler nicht gegeben, wenn die…
…2019 kann diesbezüglich nicht gefolgt werden, zumal die Abgabenbehörde dem Bundesfinanzgericht trotz Aufforderung weder den Mitarbeiter des Finanzamtes namhaft gemacht noch den Inhalt des behaupteten Telefonates mit dem "Unternehmen_A" durch einen Aktenvermerk oder ähnliches näher dargelegt hat (siehe Schreiben vom 5. November 2020). V…
…private Nutzung durch den Anteilsinhaber bestimmt seien." (Pröll, Außerbetriebliches Vermögen der Kapitalgesellschaft - ertragsteuerliche Konsequenzen auf Gesellschafterebene, ÖStZ 2009, S. 288ff). Nach Doralt gebe es "bei Dienstwohnungen keine Verkehrsauffassung. Wird die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen geleugnet, dann fehlt damit wohl auch die Hinzurechnung eines Sachbezuges beim Dienstnehmer …
…Rahmen eines aufrechten Dienstverhältnisses geschlossen. Es wurde nicht behauptet, dass die Erfindertätigkeit außerhalb des Arbeitsplatzes ausgeübt wurde und erfolgte demnach unter Benützung der dienstgebereigenen Ressourcen. Fest steht daher, dass die konkrete Erfindung in das Arbeitsgebiet der Bf. fällt, der Dienstnehmer die Anregung dazu durch seine…
…nach lit. a, dass die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind. Beträgt die einfache Fahrtstrecke mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, stehen - gestaffelt nach der Entfernung - zusätzliche Pauschbeträge zu - kleines Pendlerpauschale (lit. b…
… 70 erging, ist mit der Überweisung bis zum Ablaufe der Äußerungsfrist zu warten. (2) Gründet sich die Forderung auf ein durch Indossament übertragbares Papier, auf eine Sparurkunde oder ist sonst deren Geltendmachung an den Besitz des über die Forderung errichteten Papiers gebunden, so ist die…
…Fuhrpark Zeugnis ablegt, sondern auch der Umstand, dass die Dienstnehmer auch mit ihren Privatfahrzeugen betriebliche Fahrten durchgeführt (und dafür Kilometergelder in Rechnung gestellt) haben. Dass ein 08/2014 (durch einen Unfall) beschädigtes Fahrzeug daher erst 2016 oder 2017 repariert wurde, ist somit unwahrscheinlich. Hinzu kommt…
…weswegen dieser Preis durch das Bundesfinanzgericht der Ermittlung des Sachbezuges zu Grunde gelegt wurde. Dass in Ansehung des VW Polo der volle Sachbezug von 1,5% anzusetzen war, ergibt sich daraus, dass von Seiten des Bf. keine Nachweise für eine andere Ermittlung dieses Sachbezuges vorgelegt…
…Die Bf. hatte nämlich im beschwerdegegenständlichen Zeitraum bis zu fünf Beschäftige neben ***3*** wie eine vom Bundesfinanzgericht durchgeführte Dienstnehmerauskunft ergeben hat und entspricht es der Lebenserfahrung, dass manipulative Tätigkeiten wie das zu Post-Bringen von Paketen oder Briefen in der Regel von Arbeitnehmern erledigt werden…
…dass der Gesetzgeber des EStG 1988 grundsätzlich für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht den Individualverkehr und die Verwendung von Kfz, sondern die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsangebots steuerlich berücksichtigt wissen will. Nur wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist…