…erlassenen Bescheiden gesetzeskonform zum Ausdruck kommt. Im vorliegenden Beschwerdefall ist das (hoffentlich als Ausnahme) nicht der Fall gewesen. Dazu darf festgehalten werden, dass die Diskussion über die genaue Behördenbezeichnung in Finanzstrafsachen nicht neu ist. Umso überraschender ist die Tatsache, dass nach wie vor die entsprechenden…
…diese Entscheidung zu beheben (vgl. VwGH 10.02.2022, Ra 2021/03/028). Im vorliegenden Fall hat das Amt für Betrugsbekämpfung im Finanzstrafverfahren eine Entscheidung ohne Anführung der Behördenbezeichnung "als Finanzstrafbehörde" erlassen, sodass diese Entscheidung "nur" vom Amt für Betrugsbekämpfung, somit von einer unzuständigen Behörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RA Univ.-Doz. Dr. Thomas Erwin Walzel-Wiesentreu, Museumstraße 28/IV, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 26. Jänner 2023…
…da keine amtlichen Erledigungen mit Bescheidcharakter erlassen worden seien. Es habe insbesondere die Behördenbezeichnung gefehlt. Am 27.11.2020 ergingen neue Bescheide über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate 10-12/2018 und 01-12/2019. Unter Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen des KFG…
…die gegenständliche Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vorlegte. Somit wurde in der als Bescheid intendierten Erledigung vom 10. Februar 2025 eine nicht (mehr) existierende Behörde angeführt. Dies ist dem Fehlen der Behördenbezeichnung gleichzusetzen. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. § 274 Abs. 3 Z 1 BAO sieht vor…
…zu lesen, und dadurch - allenfalls auf weisungswidriges Verhalten des Kanzleipersonals zurückzuführende - Mängel des Schriftsatzes, etwa die unrichtige Behördenbezeichnung, unbemerkt bleiben. Im Erkenntnis Ra 2015/08/0018 vom 03.07.2015 wurde die Judikaturlinie fortgesetzt: Im konkreten Fall ist der vorgebrachte Sachverhalt keineswegs dazu angetan, das…
…zu lesen, und dadurch - allenfalls auf weisungswidriges Verhalten des Kanzleipersonals zurückzuführende - Mängel des Schriftsatzes, etwa die unrichtige Behördenbezeichnung, unbemerkt bleiben. Im Erkenntnis Ra 2015/08/0018 vom 03.07.2015 wurde die Judikaturlinie fortgesetzt: Im konkreten Fall ist der vorgebrachte Sachverhalt keineswegs dazu angetan, das…
…von Kopien solcher Ausdrucke brauchen keine weiteren Voraussetzungen erfüllen." Unverzichtbar für die Bescheidqualität sind die Bezeichnung der Behörde, der Spruch sowie nach Maßgabe des § 96 BAO die Unterschrift. Als Behördenbezeichnung reicht es, wenn erkennbar ist, welche Behörde den Bescheid erlassen hat. In den Fällen des …
…aus § 96 BAO nicht gezogen werden könne, da darin lediglich verankert sei, dass der seit 01.01.2021 bestehende Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge in seinen Bescheiden als Behördenbezeichnung jene Abgabenbehörde nennen müsse, für die er tätig sei, da er selbst keine Abgabenbehörde sei. Im…
…Abgabenbehörde genehmigt. Ausfertigungen in Form von Ausdrucken von mit einer Amtssignatur versehenen elektronischen Dokumenten oder von Kopien solcher Ausdrucke brauchen keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. Der Bescheid enthält die Bezeichnung Widerruf des Strafaufschubes, die Behördenbezeichnung ABB = Amt für Betrugsbekämpfung, Team ES= Einbringung und Strafvollzug, wurde…
…DV genannten Aufgaben. … Zu § 50 Abs. 5 GSpG: Die Anpassung erfolgt aufgrund der Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung. Es handelt sich um Anpassungen der Behördenbezeichnung. Dem Amt für Betrugsbekämpfung kommt daher in diesem Verfahren Parteistellung zu. Die Ausführungen im Erkenntnis VwGH 22. 11. 2017, Ro 2016…
…Ausfertigungen, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt werden, bedürfen keiner Unterschrift und keiner Beglaubigung. 2. Bei den Ausdrucken betreffend Einkommensteuer 2002 und 2003 ist darüber hinaus auch die Behördenbezeichnung unrichtig. Die mit 10.02.2006 bzw. 13.02.2006 datierten Exemplare weisen das Finanzamt Österreich auf…
…macht die Wiederaufnahmebescheide 2015 u.2016 nicht zu einem "rechtlichen Nichts". Dies wäre beispielsweise nur bei einer fehlenden Behördenbezeichnung der Fall (siehe VwGH 2019/15/0123 betreffend Berichtigung einer falschen Jahreszahl im Spruch eines Bescheides gemäß § 299 BAO). Der VwGH hat in seinem Erkenntnis v…
…Revisionsfall nicht anwendbar. Es liege auch keine Judikatur zur Frage vor, wie die Änderung der Behördenbezeichnung während eines anhängigen Verfahrens zu behandeln seien. Das Finanzamt hat keine Revisionsbeantwortung erstattet. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Die Revision ist zulässig und begründet. Gemäß § 323 Abs. 37 BAO traten…
…13 Abs. 2 AVOG 2010 bedient. Dass sie dabei die Anschrift des "Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern" teilweise - nämlich hinsichtlich der Ortsangabe - unrichtig bezeichnet hat, steht nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts der richtigen Behördenbezeichnung nicht entgegen. Dies umso weniger, als das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und…
…die vorgebrachten Einwendungen zutreffen. Weshalb der Beschwerdeführer meint, die von ihm angenommene Rechtswidrigkeit müsse nicht mit Rechtsmittel bekämpft werden, ist nicht nachvollziehbar. Der gegenständliche Schenkungssteuerbescheid weist alle essenziellen Bescheidmerkmale (Behördenbezeichnung, Spruch) auf. Es handelt sich daher keinesfalls um einen sog. "Nichtbescheid". Damit ist er aber…
…nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes die Erledigung selbst dann wirksam, wenn das Wissen darüber nicht aus dieser selbst, sondern aus anderen Anhaltspunkten gewonnen wird (VwGH 29.1.1991, 90/14/0112 [Behördenbezeichnung: "Finanzamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde I. Instanz", Unterfertigung vom Spruchsenatsvorsitzenden]; VwGH 24.1.2001…
…nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes die Erledigung selbst dann wirksam, wenn das Wissen darüber nicht aus dieser selbst, sondern aus anderen Anhaltspunkten gewonnen wird (VwGH 29.1.1991, 90/14/0112 [Behördenbezeichnung: "Finanzamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde I. Instanz", Unterfertigung vom Spruchsenatsvorsitzenden]; VwGH 24.1.2001…
…nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes die Erledigung selbst dann wirksam, wenn das Wissen darüber nicht aus dieser selbst, sondern aus anderen Anhaltspunkten gewonnen wird (VwGH 29.1.1991, 90/14/0112 [Behördenbezeichnung: "Finanzamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde I. Instanz", Unterfertigung vom Spruchsenatsvorsitzenden]; VwGH 24.1.2001…
…nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes die Erledigung selbst dann wirksam, wenn das Wissen darüber nicht aus dieser selbst, sondern aus anderen Anhaltspunkten gewonnen wird (VwGH 29.1.1991, 90/14/0112 [Behördenbezeichnung: "Finanzamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde I. Instanz", Unterfertigung vom Spruchsenatsvorsitzenden]; VwGH 24.1.2001…