…weiters bei den Gebühren gemäß § 17 a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und § 24 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 drei Jahre, bei allen übrigen Abgaben fünf Jahre. Die Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer beträgt fünf Jahre. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist…
…wenn auch nicht bei der sachlich und örtlich zuständigen Abgabenbehörde. Gemäß § 208 Abs 2 BAO idF vor BGBl I 2003/124 war der Beginn der Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer generell abhängig von der behördlichen Kenntnis der für die Abgabenfestsetzung maßgebenden…
…am 28.12.2002 und somit jedenfalls vor dem 1.1.2003 erfolgte. Damit ist die Gebührenpflicht und der Zeitpunkt der Gebührenschuldentstehung iSd § 16 Abs. 1 Z 1 lit b GebG jedenfalls vor dem 1.1.2003 festzumachen. Der Beginn der Verjährungsfrist ist folglich gemäß …
…Jahre, bei allen übrigen Abgaben fünf Jahre beträgt. Soweit eine Abgabe hinterzogen ist, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Nach § 208 Abs. 1 BAO beginnt die Verjährung a) in den Fällen des § 207 Abs. 2 mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist…
…Jahre, bei allen übrigen Abgaben fünf Jahre beträgt. Soweit eine Abgabe hinterzogen ist, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Nach § 208 Abs. 1 BAO beginnt die Verjährung a) in den Fällen des § 207 Abs. 2 mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist…
…Aufgrund der elektronischen Signaturen ist die Bescheidzustellung in die Databox als erwiesen anzunehmen, weshalb die Bescheide somit als rechtswirksam zugestellt gelten. Die behauptete Nichtzustellung des Wiederaufnahmebescheides ist daher nicht glaubwürdig. d) Verjährung Gem. § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den Verbrauchsteuern, bei den…
…und diese begann mit Ende des Jahres 1996 - ohne weitere Unterbrechungshandlung bis zum Ablauf des Jahres 2001- neu zu laufen (§ 158 Abs. 1 Steiermärkische LAO). Die im Jahre 1997 mit Bescheid vom 18. Juli 1997 ergangene Vorschreibung an den Beschwerdeführer erfolgte demnach innerhalb der Verjährungsfrist…
…zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt, in dem die diesen Kosten und Aufwendungen zugrunde liegenden Leistungen im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen erstmals in Verwendung genommen worden sind. Bei Grundstücken im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von…
…Abs. 2 BAO beginnt bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb Kenntnis erlangt. Gemäß § 209 Abs. 1 BAO verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr, wenn innerhalb der Verjährungsfrist (…
…Entscheidungsgründe Mit Übergabsvertrag vom 21.06.1990 übergab der Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) die Liegenschaft EZ ***1*** KG ***2*** an seinen Sohn ***Bf1***. Das Finanzamt setzte mit vorläufigem Bescheid gemäß § 200 BAO vom 24.07.1990 die Grunderwerbsteuer in Höhe von Schilling (ATS) 4.368…
…und der Pension ***1*** in ***18***, ***19***, fort. ***17*** Ende 1991 habe der Komplementär der Bf., ***6***, bei der ***20*** ein auf mehreren Säulen beruhendes, unternehmerisches Konzept entwickelt und sich mit seiner gesamten Erfahrung persönlich für den Erfolg eingesetzt. Die ***20*** habe zu Beginn ein…
…bei Erwerben, bei denen die Steuer gemäß § 4 Abs. 2 Z 1 und 2 vom Einheitswert zu berechnen ist, 2%. 3. In allen übrigen Fällen beträgt die Steuer 3,5%." Unstrittig ist, dass durch Abschuss des Kaufvertrages zwischen Frau ***V*** und der Bf. ein grunderwerbsteuerpflichtiger…
…auch in der mündlichen Verhandlung ausreichend Gelegenheit, sein Parteiengehör wahrzunehmen und sich zum Verfahrensgegenstand zu äußern, womit die geltend gemachte allfällige Verletzung von Verfahrensvorschriften jedenfalls geheilt ist. Prüfung der Verjährung: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt…
…beträgt die Verjährungsfrist für Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 drei Jahre, für andere Finanzordnungswidrigkeiten ein Jahr, für die übrigen Finanzvergehen fünf Jahre. Gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn…
…dass das Verfahren der Beschwerdeführerin (Bf.) vom Unabhängigen Finanzsenat auf das Bundesfinanzgericht übergegangen ist. Die entsprechende Gesetzesstelle lautet: „§ 323 Abs. 38 BAO: Die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge sind vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im…
…beträgt die Verjährungsfrist für die Grunderwerbsteuer fünf Jahre (vgl. VwGH 7.10.1993, 93/16/0026). Nach § 208 Abs. 1 lit. a) BAO beginnt die Verjährung in den Fällen des § 207 Abs. 2 BAO grundsätzlich mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden…
…BAO, wonach die Verjährungsfrist mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit wegfällt, zu laufen beginnt, sei nicht anzuwenden, wenn der Bescheid vorläufig erlassen wurde, obwohl keine Ungewissheit bestanden hat. Es sei zu prüfen, ob bei Bescheiderlassung eine Ungewissheit bestanden habe und bejahendenfalls, wann…
…161 Abs. 4 vorzugehen. Die Verjährung der Strafbarkeit einer Tat ist stets bereits amtswegig zu prüfen, in Erfüllung dieser Aufgabe und unter Berücksichtigung des Parteieneinwandes ist demnach zunächst auszuführen: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald…
…Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen wird und die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, neu zu laufen beginnt. Bei der die Verjährung unterbrechende Amtshandlung muss es sich nicht um einen Bescheid handeln. Nach ständiger Rechtsprechung des…
…an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt, in dem die diese Kosten und Aufwendungen zugrundeliegenden Leistungen im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen erstmals in Verwendung genommen worden sind. Bei Grundstücken im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von…