…Begründung des Sicherstellungsauftrages enthaltenen Ausführungen dazu, weshalb die Einbringung der Abgabe gefährdet sei, ist kein Ersatz für diesbezügliche Tatsachenfeststellungen der Behörde. (VwGH vom 4.6.2008, 2005/13/0041) Abgabenhinterziehung und Mängel der Buchführung alleine reichen ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen…
…die jedoch ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen noch nicht stets ausreichen, damit eine solche Gefährdung oder Erschwerung angenommen werden darf (VwGH 4.7.1990, 89/15/0131). Im gegenständlichen Fall wurde der Verdacht der Abgabenhinterziehung durch das Urteil des Landesgerichtes für…
…oder an Verwandte, bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Abgabenhinterziehung und Mängel der Buchführung allein reichen ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen noch nicht stets aus, da mit eine solche Gefährdung oder Erschwerung angenommen werden darf (VwGH 4.7.1990, 89/15/0131…
…reichten Abgabenhinterziehungen und Mängel in der Buchführung allein ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen nicht aus, damit eine solche Gefährdung oder Erschwerung angenommen werden könne (VwGH 04.07.1990, 89/15/0131), zumal es bei der Sicherstellung nicht auf vom Abgabepflichtigen selbst…
…Unterschied bei der jeweils separat vorzunehmenden Ausmessung von Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe besteht aber darin, dass bei der Bemessung des über den Finanzstraftäter in Form einer Geldstrafe zu verhängenden Sanktionsübels im Besonderen auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des zu Bestrafenden Bedacht zu nehmen ist (etwa in…
…reichen ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen in der Regel nicht aus, damit eine solche Gefährdung oder Erschwerung angenommen werden darf. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Sicherstellung der voraussichtlichen Nachforderungen aus fingiertem Wareneinkauf für die Jahre 2011, 2012 und 2014 in…
… 232, Tz 5 letzter Satz) reichen Abgabenhinterziehung und Mängel der Buchhaltung (im gegenständlichen Fall der Verdacht eines vorsätzlichen Finanzvergehens) allein ohne Bedachtnahme auf die Einkommens - und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen noch nicht stets aus, damit eine solche Gefährdung oder Erschwerung angenommen werden darf. In jedem Fall…
…wirtschaftlichen Verhältnissen vollständig ausgefüllt zu retournieren. In diesem beziehe sich das Bundesfinanzgericht auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, nach welcher Abgabenhinterziehung und Mängel der Buchführung für sich genommen ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen nicht stets ausreichten, damit eine Gefährdung oder Erschwerung der…
… 232, Tz 5 letzter Satz) reichen Abgabenhinterziehung und Mängel der Buchhaltung (im gegenständlichen Fall der Verdacht eines Finanzstrafverfahrens) allein ohne Bedachtnahme auf die Einkommens - und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen noch nicht stets aus, damit eine solche Gefährdung oder Erschwerung angenommen werden darf. In jedem Fall bedarf…
… 232, Tz 5 letzter Satz) reichen Abgabenhinterziehung und Mängel der Buchhaltung (im gegenständlichen Fall der Verdacht eines vorsätzlichen Finanzvergehens) allein ohne Bedachtnahme auf die Einkommens - und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen noch nicht stets aus, damit eine solche Gefährdung oder Erschwerung angenommen werden darf. In jedem Fall…
…und selbst das Vorliegen ungünstiger Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht bedeutet, dass der Beschuldigte einen Anspruch auf Verhängung der Mindeststrafe hat (vgl. VwGH 16. 9. 2009, 2009/09/0150). Vielmehr ist eine Geldstrafe auch dann zu verhängen, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bestraften es als…
…besteht. Abgabenhinterziehung und Mängel der Buchführung allein reichen ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabenpflichtigen noch nicht stets aus, damit eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung angenommen werden darf (VwGH 4.7.1990, 89/15/0131). Der zum Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages…
…sie allein und ohne weitere Bedachtnahme auf die sonstigen Verhältnisse des Einzelfalles die Voraussetzungen für einen Sicherstellungsauftrag erfüllen. Die Frage einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe ist - unabhängig vom Verdacht einer Abgabenhinterziehung oder von Buchführungsmängeln - von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Partei…
…Dennoch ist festzuhalten, dass die Gefährdung der Einbringlichkeit bereits darin zu erblicken ist, dass der dringende Verdacht der Abgabenhinterziehung besteht und Mängel in der Buchführung vorlagen, die zwar allein ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen noch nicht stets ausreichen, damit eine solche…
…Beschwerdeverfahren gegen die Abgabenbescheide vorbehalten (vgl. VwGH 4.6.2008, 2005/13/0041). Abgabenhinterziehung und Mängel der Buchführung alleine reichten ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen noch nicht aus, damit eine solche Gefährdung oder Erschwerung angenommen werden dürfe. Doch sprächen die angeführten…
…und bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben, wobei allerdings Letzteres allein ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen stets noch nicht ausreiche, damit eine solche Gefährdung oder Erschwerung angenommen werden dürfe (VwGH 4.7.1990, 89/15/0131), weil einerseits das Vorliegen des…
…Buchführung alleine reichen ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen noch nicht aus, damit eine solche Gefährdung oder Erschwerung angenommen werden darf. Doch sprechen die angeführten Zahlen und die aufgezeigte Vermögensverscheibung gerade für eine Gefährdung. Ohne auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse konkret einzugehen…
…ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen noch nicht aus, damit eine solche Gefährdung oder Erschwerung angenommen werden darf (Ritz, BAO, § 232, Rz 5 mwN). Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen ist vorweg auszuführen, dass die Gefährdungs- bzw. Erschwerungsmomente zum Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages…
…der Einbringung vor. Abgabenhinterziehung und Mängel der Buchführung alleine reichen ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen in der Regel nicht aus, damit eine solche Gefährdung oder Erschwerung angenommen werden darf. Doch spricht die aufgezeigte Vorgehensweise und die damit einhergehende Vermögensverschiebung in Ausland…
…ein Indiz für die im Sicherstellungsauftrag erfolgte Annahme. Abgabenhinterziehung und Mängel der Buchführung alleine reichen ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen in der Regel nicht aus, damit eine solche Gefährdung oder Erschwerung angenommen werden darf. Doch spricht die die aufgezeigte Vermögensverschiebung gerade…