…Rechnung sind daher die Bareinnahmen und Barausgaben (arbeits)täglich einzeln festzuhalten ("Grundlagensicherung"). In diesem Sinne müssen die Tageseinnahmen durch Summenbildung der einzelnen Geschäftsfälle ermittelt werden können. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, wie beispielsweise in Bezug auf Chronologie und Vollständigkeit durch eine…
…Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Der Bundesminister…
…Rechnungsparagons für die Kassenführung, beziehungsweise die fehlenden Blocknummern dieser Paragons und das zeitlich ungeordnete Eintragen der Paragons in der elektronischen Kassenführung. Die Beschwerdeführerin hat an drei Standorten Kassen für Bareinnahmen und Barausgaben unterhalten, bei welchen die Bareinnahmen in Paragonblöcken händisch erfasst wurden. Diesen Paragonblöcken fehlen…
…Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Der Bundesminister…
…und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Die Eintragungen sollen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. Bareingänge und Barausgänge sind täglich festzuhalten ("Grundlagensicherung"). Gemäß § 3 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur vereinfachten Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen…
…Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Der Bundesminister…
…Im Übrigen wurde auf die Buchungsjournale verwiesen. Diesen Angaben der steuerlichen Vertretung war bezüglich der Aufzeichnung der Bargeldbewegungen nicht zu folgen. Die Verbuchung der Eingangsrechnungen und deren Bezahlung über ein "Spesenkonto" ersetzte die Führung eines Kassabuchs, aus welchem die Bareinnahmen und Barausgaben ersichtlich wären, nicht…
…besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. 3. Die Bezeichnung der Konten und Bücher soll erkennen lassen, welche Geschäftsvorgänge auf diesen Konten (in diesen Büchern…
…sollen gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 BAO (in der für die Streitjahre gültigen Fassung) alle Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Gemäß § 131 Abs. 1 Z 5 BAO sollen die zu Büchern oder…
…2 BAO verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Mit der Verwendung vom Datenträgern zur Erstellung von Aufzeichnungen für Zwecke der Umsatz- und Ertragsbesteuerung sind Vorsorge- und Aufbewahrungspflichten verbrunden (§ 131 Abs. 3 BAO). Bücher und Aufzeichnungen, die den Vorschriften…
…genüge getan sei, wenn der Steuerpflichtige beim realen Transfer von Bareinnahmen und Barausgaben entsprechende Aufzeichnungen führe. Die Vorgänge im Glücksspielgerät bzw. Glücksspielautomaten würden per se noch nicht zu einer Aufzeichnungspflicht führen. Der Einwurf des Kunden stelle weder eine Bareinnahme noch eine Barausgabe dar. In die…
…A für die Jahre 2011 bis 2015 aufgefordert. Zusätzlich wurden eine genaue Aufstellung seiner Einnahmen und Ausgaben sowie Nachweise dazu abverlangt. Im Schreiben vom 30.1.2017 (Unterschrift "i.A.") war eine Auflistung der "Bareinnahmen und Barausgaben" dargestellt. Den monatlichen Einnahmen in Höhe von 418…
…der Beschwerde (Begründung für die Sicherheitszuschläge ist unzureichend und nicht nachvollziehbar; die Buchhaltung ist jedenfalls ordnungsgemäß und vollständig) Gemäß § 131 Abs. 1 BAO sollen alle Abgabenpflichtigen, die gemäß § 126 Abs. 2 BAO verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten…
…Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Der Bundesminister…
…getroffen. Gemäß § 126 Abs 2 BAO sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen und zum Ende eines jeden Jahres zusammenzurechnen. Gemäß § 131 Abs 1 Z 2 idF BetrugsbekämpfungsG (BGBl I 2006/99) sollen ua E-A-Rechner "alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten", wobei allerdings der BMF…
…Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Der Bundesminister ffür…
…für alle auf Grund von Abgabenvorschriften zu führenden oder freiwillig geführten Bücher und Aufzeichnungen u.a. vor, dass die Eintragungen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden sollen, wobei die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden sollen (Z 2)…
…Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Der Bundesminister…
…Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Der Bundesminister…
…alle Bareingänge und Barausgänge einzeln und in ihrer Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar aufzuzeichnen). Im Prüfungszeitraum wurden "eindimensionale Stricherllisten" ohne Bezug zum einzelnen Geschäftsfall geführt. [...] Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 BAO verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, müssen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten…