…§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Gemäß § 131 Abs. 1 Z 5 BAO sollen…
…Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Der Bundesminister…
…Abgaben vorgeschrieben habe und der mittlerweile in Insolvenz sei. Der Vertreter des Finanzamtes führte aus, dass die Überweisung des Betrages von rund 105.000,00 € vom Treuhandkonto auf die Vermögenszuwachsrechnung keinen Einfluss habe, weil bei letzterer nur die Bareingänge und Barausgänge berücksichtigt worden seien…
…weil bei letzterer nur die Bareingänge und Barausgänge berücksichtigt wurden. Dies entspricht den Tatsachen, hat doch die Außenprüfung die dem Bf. zuzurechnenden Vermögenszuflüsse von 976.246,16 € ebenso aufgrund von Bargeldtransaktionen (Bareinlagen und Barabhebungen) festgestellt wie die Summe der ihm zuzurechnenden Vermögensabflüsse von 599…
… 1 Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur vereinfachten Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen (Barbewegungs-VO; in Geltung bis 31.12.2015) verpflichtet gewesen, Einzelaufzeichnungen der Bareingänge und Barausgänge zu führen. Somit sind die vom Beschwerdeführer notierten Zahlen - entgegen dem Vorbringen in der Beschwerde - nicht plausibel…
… 131 Z 2 BAO idF AbgVRefG, BGBl I Nr. 20/2009, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden, soweit nach den §§ 124 oder 125 BAO eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht…
…Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Der Bundesminister…
…BAO sollen Eintragungen in allen auf Grund von Abgabenvorschriften zu führenden Büchern und Aufzeichnungen sowie in den ohne gesetzliche Verpflichtung geführten Büchern der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. Bareingänge und Barausgänge sollen täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Die zu Büchern…
…besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. 3. Die Bezeichnung der Konten und Bücher soll erkennen lassen, welche Geschäftsvorgänge auf diesen Konten (in diesen Büchern…
…Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Der Bundesminister…
…BAO sollen Eintragungen in allen auf Grund von Abgabenvorschriften zu führenden Büchern und Aufzeichnungen sowie in den ohne gesetzliche Verpflichtung geführten Büchern der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. Bareingänge und Barausgänge sollen täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Die zu Büchern…
…alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zugrunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festzuhalten sind. Dies besagt, dass die Grundlagensicherung zumindest einmal pro Tag vorzunehmen ist. Dieser Grundlagensicherung kommt besondere Bedeutung zu, da die Eintragung in die zu führenden Bücher und Aufzeichnungen…
…sollen gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 BAO (in der für die Streitjahre gültigen Fassung) alle Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Gemäß § 131 Abs. 1 Z 5 BAO sollen die zu Büchern oder…
…der Summen und detaillierte Erfassung der Geschäftsvorfälle soll uneingeschränkt nachweisbar sein. Außerdem wurde klargestellt, dass zur Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen nicht nur die Erfassung, sondern auch die Wiedergabe sämtlicher erfasster Geschäftsvorfälle notwendig ist. Es sollen alle Bareingänge und Barausgänge in…
…nach den §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht (...), sollen alle Bareingänge und Barausgänge (hier: bar ausbezahltes "Lohnvorab") in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden (§ 131 Abs. 1 Z 2 BAO). Der Verwaltungsgerichtshof hat…
…richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. (…) b) Soweit nach den §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich…
…Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Der Bundesminister…
…richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. (…) b) Soweit nach den §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich…
…Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Der Bundesminister ffür…
…alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 und Abs. 3 verpflichtet sind, ihre Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bargeschäfte einzeln festhalten. Die Bezeichnung der Konten und…