…sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin in Zweifel zu ziehen, zumal auch die Ausführungen in der Niederschrift betreffend die unrealistischen Rohaufschläge seitens der Beschwerdeführerin nicht widerlegt wurden. Liegen formelle Fehler vor, die begründetermaßen zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen Anlass geben…
…Auch die festgestellte Erlösstornierung sei ein einfacher und einmaliger Fehler, der möglicherweise nur auf einer mangelhaften Dokumentation beruhe und daher nicht mehr nachvollziehbar sei, materiell aber vielleicht sogar richtig gewesen sei. Keinesfalls lasse dies den Schluss zu, dass die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig seien…
…technischen Möglichkeiten geboten haben und bei einer stichprobenartigen Überprüfung auch die angeführte Erlösdifferenz sowie die Stornierung einer Erlösbuchung aufgedeckt wurden. Entgegen der Auffassung der steuerlichen Vertretung kann damit aber auch nicht von bloß geringfügigen, der Annahme formell ordnungsmäßiger Bücher und Aufzeichnungen nicht entgegenstehender Mängel ausgegangen…
…ist davon auszugehen, dass nicht alle Geschäftsfälle ordnungsgemäß erfasst wurden. In Übereinstimmung mit der im Zuge der Betriebsprüfung vom Prüfer vorgenommenen Nachkalkulation sind Kalkulationsdifferenzen in folgender Höhe festzustellen: [Grafik] 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen betreffend die Mängel der Bücher und Aufzeichnungen des Beschwerdeführers (Aufzeichnungsmängel Losungsermittlung; unvollständige…
…von ig Lieferungen und zu einem geringen Ausmaß aus der Abfertigung von Ausfuhrlieferungen. Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum betrieb die Beschwerdeführerin zwei Marktstände am ***ABC***-Markt in ***PLZ*** Wien. Nach Maßgabe der der Feststellungen der abgabenbehördlichen Außenprüfung sind folgende Mängel der Bücher und Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin festzustellen…
…2010. Im Übrigen habe die Bf. auch in der Vorhaltsbeantwortung vom 23.03.2017 entgegen der abgabenrechtlichen Verpflichtung keine Bücher und Aufzeichnungen vorgelegt. Ohne vollständige Offenlegung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben war die Behörde weiterhin verpflichtet die Bemessungsgrundlagen zu schätzen. In der gegenständlichen Schätzung seien…
…Anzeige-, Offenlegungs-, Berichtigungs- und Auskunftspflichten). Ebenso haben sie etwa bestimmte (gesetzlich vorgesehene) behördliche Tätigkeiten, die gegen die Gesellschaft zu richten gewesen wären, in ihrem Bereich zu dulden, hiebei Hilfe zu leisten, bei behördlichen Prüfungsmaßnahmen angemessen mitzuwirken oder in ihrer Gewahrsame befindliche Bücher, Aufzeichnungen, etc. Unterlagen…
…11.2006, 2002/113/0227). Geringfügige Differenzen zwischen den Ergebnissen der Buchführung (bzw. des Aufzeichnungswesens) und einer Verprobung müssen unberücksichtigt bleiben. Sind aber Bücher bzw. Aufzeichnungen formell mangelhaft, so besteht zwar keine Vermutung ihrer inhaltlichen Richtigkeit, aber auch keine Vermutung ihrer sachlichen Fehlerhaftigkeit. Die Partei…
…1 Z 2 lit. a BAO nicht überprüfen. Wer den Verpflichtungen der BAO nicht nachkomme, könne die Rechtsvermutung der ordnungsgemäßen Führung von Büchern und Aufzeichnungen (§ 163) nicht für sich in Anspruch nehmen. Wie im BP-Bericht unter Tz. 4 dargestellt sei die Vollständigkeit der Einnahmen…
…13/0147). Die oben festgestellten gravierenden Aufzeichnungsmängel führen zur Widerlegung der Vermutung des § 163 BAO (nach § 163 BAO haben Bücher und Aufzeichnungen, die den Vorschriften des § 131 BAO entsprechen, die Vermutung ordnungsgemäßer Führung für sich und sind der Erhebung der Abgaben zu Grunde zu legen…
…berechtigte oder nicht berechtigte Nichtaufnahme von ursprünglich in die Kalkulation aufgenommenen Leistungspositionen in die nachfolgenden Ausgangsrechnungen eine Vielzahl von Kundenaufträgen oder nur die in der Anzeige betroffenen Aufträge betraf. Insoweit entsprechen im Beschwerdefall die Bücher und Aufzeichnungen mangels Aufbewahrung der Grundaufzeichnungen nicht den Vorschriften des …
…den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sind sieben Jahre aufzubewahren; darüber hinaus sind sie noch so lange aufzubewahren, als sie für die Abgabenerhebung betreffende anhängige Verfahren von Bedeutung sind, in denen diejenigen Parteistellung haben, für die auf Grund von Abgabenvorschriften die Bücher und Aufzeichnungen zu…
…eine Nachschau gemäß § 144 BAO. In Ausübung einer Nachschau dürfen Organe der Abgabenbehörde die Vorlage der nach den Abgabenvorschriften zu führenden Bücher und Aufzeichnungen sowie sonstiger für die Abgabenerhebung maßgeblicher Unterlagen verlangen und in diese Einsicht nehmen (VwGH 19.4.2018, Ra 2016/15/0030…
…21.8.2012 und der dabei erfolgten Belehrung betreffend die Möglichkeit einer Selbstanzeige gab Frau A B an, „nicht zu wissen, ob sie eine Selbstanzeige erstattet". Die bei der Prüfungsankündigung am 23.7.2012 schriftlich angeforderten Bücher und Aufzeichnungen sowie Belege, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen…
…den Büchern und Aufzeichnungen festlegen, wenn das Festhalten der einzelnen Bareingänge und Barausgänge unzumutbar wäre, sofern die ordnungsgemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung dadurch nicht gefährdet wird. §§ 214, 215 BAO lauten: § 214. (1) In den Fällen einer zusammengefaßten Verbuchung der Gebarung sind Zahlungen und sonstige…
…derart vergleichbare Regelung nicht ersichtlich und konnte der Bf. selbst keine solche Bestimmung benennen. Doch selbst Berufsgruppen, die einer Verschwiegenheitsverpflichtung auch gegenüber Behörden und Gerichten unterliegen, sind nicht von Aufschreibungspflichten entbunden. Die Bücher und Aufzeichnungen sind vielmehr so zu führen, und die Belege sind so…
…dass bezüglich Schwund keinerlei Aufzeichnungen geführt wurden, der Schwund jedoch als Rechtfertigung für die niedrigen Rohaufschläge herangezogen wurde. Weiters wurden zwei Bankkonten nicht vorgelegt, von denen betriebliche Überweisungen erfolgten. Damit liegen ohne Zweifel keine formell ordnungsmäßigen Bücher und Aufzeichnungen vor und sind die Mängel auch…
…errichtet, so gelten gemäß § 33 TP 8 Abs. 4 GebG die nach den abgaben rechtlichen Vorschriften im Inland zu führenden Bücher und Aufzeichnungen des Darlehensschuldners, in die das Darlehen aufgenommen wurde, als Urkunde. Da im gegenständlichen Fall Kredite/Darlehen von den Gesellschafterin ***X*** Holding GmbH…
…gegen den Umsatzsteuerbescheid 2015 als unbegründet abgewiesen und der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2015 teilweise Folge gegeben. In der gesondert übermittelten Begründung wurde ausgeführt, mit Erkenntnis vom 11.12.1990, 89/14/0109, habe der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass bereits formelle Fehler der Bücher und Aufzeichnungen…
…der Wiederaufnahmebescheide begründete der UFS mit dem Vorliegen der Schätzungsberechtigung aufgrund der festgestellten formellen und materiellen Buchführungsmängel. Die Unrichtigkeit der geführten Bücher und Aufzeichnungen habe einerseits darin bestanden, dass die von der Firma X aufgezeichneten "Barkäufe" und die damit getätigten Umsätze nicht erfasst worden seien…