…auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern, zu ergänzen und dessen Richtigkeit zu beweisen. Erhöhte Mitwirkungspflichten bestehen nach der Judikatur bei Auslandsbeziehungen (vgl. VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066). Erhöhte Nachweisanforderungen bestehen nach herrschender Rechtsprechung und Lehre…
…dahin gemäß §§ 21 f. BAO bekämpfen habe wollen (siehe dazu insbesondere den Aufsatz von Renner/Steiner – Rechtsmittelbearbeiter bei der FLD OÖ bzw. Prüfer bei der Groß-BP Linz, Spezialgruppe für Auslandsbeziehungen, zum Thema „Gewinnverlagerungen durch Einschalten von Domizilgesellschaften“, ÖStZ 1995, 365, 370 f.), ihre Vorgehensweise…
…ein. Die Mitwirkungspflicht steigt in dem Maße, wie die Möglichkeiten der Behörde zur Sachverhaltsermittlung abnehmen. Die erhöhte Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Beweisvorsorgepflicht, der Steuerpflichtige muss bereits vor Eingehen von Auslandsbeziehungen dafür sorgen, dass er später in der Lage ist, diese vollständig aufzuhellen und zu dokumentieren…
…den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern, zu ergänzen und dessen Richtigkeit zu beweisen. Erhöhte Mitwirkungspflichten bestehen nach der Judikatur bei Auslandsbeziehungen (VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066). Erhöhte Nachweisanforderungen bestehen nach herrschender Rechtsprechung und Lehre auch für Betriebsausgaben, die aus Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen…
…die Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen gem. § 119 BAO verwiesen, die bei Sachverhalten mit Auslandsbeziehungen erhöht ist. Die amtswegige Ermittlungspflicht stößt dort an Grenzen, wo der Behörde weite Nachforschungen nicht zugemutet werden können (VwGH 27.07.1994, 92/13/0140). Der Abgabepflichtige ist gemäß § 138 BAO verpflichtet…
…Je geringer die Ermittlungsmöglichkeiten der Abgabenbehörde sind, desto größer ist die Mitwirkungspflicht der Partei z.B. bei Auslandsbeziehungen. Sie haben den Nachweis Ihrer Beschäftigung in Österreich im oben angeführten Zeitraum nicht erbracht und war daher, wie im Spruch ersichtlich, zu entscheiden." Mit 8.Oktober 2020…
…378 ff). Wird dem Fremdvergleichsgrundsatz nicht entsprochen, dürfen die Gewinne von der Abgabenbehörde korrigiert und entsprechend besteuert werden. Nach § 138 BAO ist eine erhöhte Mitwirkungsverpflichtung bei konzerninternen Auslandsbeziehungen gegeben. Die Grundlagen der Verrechnungspreisgestaltung sind schriftlich festzuhalten (einschließlich der Angabe der gewählten Methode). Gemäß § 184 Abs…
…Zusammenhang vorgelegten Unterlagen (Bericht des Finanzamtes Be vom 22.4.2004 betreffend eine Außenprüfung bei DI L T für die Jahre 1995 bis 1997; Bericht betreffend die Auslandsbeziehungen von DI L T ) verwiesen]. Mit Bescheid vom 28. Februar 2006 wies das Finanzamt den Antrag gemäß …
…bewirken. Entsprechend sieht es der Gerichtshof nicht als rechtswidrig an, wenn die Abgabenbehörde in einem solchen Fall unter Hinweis auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Sachverhalten mit Auslandsbeziehung einen geeigneten Nachweis anfordert und mangels eines Nachweises die Anerkennung von Betriebsausgaben versagt (vgl. VwGH 31.7.1996…
…bewirken. Entsprechend sieht es der Gerichtshof nicht als rechtswidrig an, wenn die Abgabenbehörde in einem solchen Fall unter Hinweis auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Sachverhalten mit Auslandsbeziehung einen geeigneten Nachweis anfordert und mangels eines Nachweises die Anerkennung von Betriebsausgaben versagt (vgl. VwGH 31.7.1996…
…oben - liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (und eine in den Hintergrund tretende Ermittlungspflicht der Behörde) dann vor, wenn es sich um Sachverhaltselemente mit Auslandsbeziehung - wie im konkreten Fall - handelt. Da die handelnden Bediensteten nicht mehr von der Finanzbehörde zu den Fakten befragt werden könne…
…in G empfange, sie persönlich im Betrieb abhole oder sie von einem Kundenmitarbeiter in den Briefkasten in G eingeworfen würden. Der Beschwerdeführer sei überdies seiner Mitwirkungs-und Offenlegungspflicht, die bei einer gegebenen Auslandsbeziehung höher sei, nicht nachgekommen. Soweit der Beschwerdeführer vorgebracht habe, für seine gegenüber…
…könnte, wann vom Empfänger der Teilzahlungsbeträge in welchem Umfang Leistungen jeweils erbracht wurden bzw worin diese konkret bestanden haben. Aufgrund der verfahrensgegenständlichen Auslandsbeziehung und der aus diesem Grund bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht, hätte aber schon bei Geschäftsabschluss für Regelungen und Vereinbarungen Sorge getragen werden müssen, um…
…Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Erhöhte Mitwirkungspflichten bestehen nach der Judikatur - wie bereits oben ausgeführt - bei Auslandsbeziehungen (VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066). Da gegenständlich aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens festgestellt wurde, dass die streitgegenständlichen Leistungen nicht für das…
…öffentlichen Rechts handelt, ist im Detail auszuführen, dass im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht grundsätzlich von Parteienseite der Nachweis erbracht werden muss, dass es sich tatsächlich um eine (unter Art 19 des DBA-Deutschland) fallende öffentlich-rechtliche Körperschaft handelt (Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht…
…die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und anderen Staaten dadurch zu erleichtern, dass die inländische steuerliche Belastung in Fällen von Auslandsbeziehungen gemildert (oder beseitigt) wird. Das berechtigte Interesse der Partei im Sinne des aufgezeigten Billigkeitsmomentes (§ 20 BAO) ist im Interesse der Steuerpflichtigen an der Entsteuerung zu…
…die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und anderen Staaten dadurch zu erleichtern, dass die inländische steuerliche Belastung in Fällen von Auslandsbeziehungen gemildert (oder beseitigt) wird. Das berechtigte Interesse der Partei im Sinne des aufgezeigten Billigkeitsmomentes (§ 20 BAO) ist im Interesse der Steuerpflichtigen an der Entsteuerung zu…
…1ff). Bei Auslandssachverhalten besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht (§ 115 Abs. 1 BAO), wonach der Steuerpflichtige bereits vor Eingehen von Auslandsbeziehungen dafür sorgen muss, dass er später in der Lage ist, diese vollständig aufzuhellen und zu dokumentieren, was insbesondere die Dokumentation und Nachweisbarkeit grenzüberschreitender Leistungsbeziehungen betrifft. Da…
…Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit ist oder eine solche unterlässt. Die Grenze der amtlichen Ermittlungspflicht orientiert sich an der Zumutbarkeit, die bei Auslandsbeziehungen eine mehr oder weniger starke Einschränkung erfährt (VwGH 23.02.2010, 2007/15/0292). Weiters haben auf Verlangen der Abgabenbehörde gemäß …
…Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit ist oder eine solche unterlässt. Die Grenze der amtlichen Ermittlungspflicht orientiert sich an der Zumutbarkeit, die bei Auslandsbeziehungen eine mehr oder weniger starke Einschränkung erfährt (VwGH 23.02.2010, 2007/15/0292). Weiters haben auf Verlangen der Abgabenbehörde gemäß …