IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ralf Schatzl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Stefan Franz Tengler, Aigner Straße 78, Tür 16, 5026 Salzburg, über die Beschwerde vom 21. Februar 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
…Aufgrund einer bei der Bf. durchgeführten Außenprüfung (AP) hinsichtlich Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2008 bis 2010 kam es zu folgenden Feststellungen. Für im Prüfungszeitraum 2008 bis 2010 bezahlte Aufwendungen für diverse Aushilfskräfte seien gem. § 69 EStG 1988 sowohl…
…normalerweise von einer Person, die derartige Unterlagen beruflich benötigt, an externe Gewerbetreibende vergeben wird oder für die eigens Aushilfskräfte als Dienstnehmer beschäftigt werden. Die Vergabe derartiger Aufträge - in welcher Rechtsform immer - an fremde Dritte ist in der gegenständlichen Sachverhaltskonstellation absolut unüblich. Typischerweise werden derartige Arbeiten…
…DB, DZ und Kommunalsteuer abgerechnet." Gegen diesen (Sammel)Bescheid wurde (damals) rechtzeitig Berufung erhoben. Gestützt auf die festgestellte Zahlung von € 10.276,00 an bei der Berufungswerberin beschäftigten Aushilfskräfte wurde dieser Betrag als Bemessungsgrundlage für die "genannten" Abgaben verwendet. Sachverhaltsmäßig verhalte es sich so…
…Im Zuge einer abgabenbehördlichen Überprüfung des Jahres 2007 wurde festgestellt, dass vor der Eröffnung des Betriebes die Bf. einige „Auftragnehmer“ über Werkverträge mit der Abhaltung von Card Dealer-Kursen betraute und diesen Trainern (Floormen) sowie anderen Aushilfskräften für z.B. Herstellung und Bespannen von Pokertischen…
…Bescheide vom 11. Februar 2010 verwiesenen (und ebenfalls mit 11. Februar 2010 datierten) Bericht hat das Finanzamt dazu nur ausgeführt "Nachversteuerung von Aushilfskräften (Reinigungsarbeiten)" bzw. "abgabenpflichtige Kilometergelder für die Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte" (betreffend des Dienstnehmers H). Seine dagegen eingebrachte Berufung vom 11. März 2010 hat…
…siehe E&A 2011, Offenlegung vom 26.1.2015/ Beilage E) ***3*** GmbH Aufwand 2011 laut Konto 684000 Aushilfskräfte netto € 25.700, (siehe Konto 684000 Aushilfskräfte vom 3.5.2013 der ***3*** GmbH) Gewünschte Änderung Falls neu hervorgekommene Tatsachen (Gehaltsberechnung, keine Umsatzerlöse aus Gewerbebetrieb…
…Hervorgehoben wurde auch, dass Geschäftsführer und sonstige befugte Personen der von der belangten Behörde als Scheinfirmen qualifizierten Unternehmen an den Bf herangetreten seien und ihr Interesse an der Mitarbeit durch Aushilfskräfte bekundet hätten. Der Bf habe die bei ihm vorsprechenden Firmen in Vormerkung genommen und…
…Person, die derartige Unterlagen beruflich benötigt, an externe Gewerbetreibende vergeben wird oder für die eigens Aushilfskräfte als Dienstnehmer beschäftigt werden." Mit Geschäftsverteilungsbeschluss vom 29.01.2024 wurde die gegenständliche Beschwerde mit 01.02.2024 der Gerichtsabteilung 1005 zugeteilt. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt…
…a) Einkünfte, die Aushilfskräfte für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis gemäß § 5 Abs. 2 ASVG beziehen, nach Maßgabe folgender Bestimmungen: - Die Aushilfskraft steht nicht bereits in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber und unterliegt daneben aufgrund einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit einer Vollversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und…
…a) Einkünfte, die Aushilfskräfte für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis gemäß § 5 Abs. 2 ASVG beziehen, nach Maßgabe folgender Bestimmungen: - Die Aushilfskraft steht nicht bereits in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber und unterliegt daneben aufgrund einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit einer Vollversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und…
…die Beschäftigung von Familienmitgliedern angehe, werde darauf verwiesen, dass es irrelevant sei, ob die nicht erklärten Lohnaufwendungen auf Familienmitglieder oder auf Aushilfskräfte entfallen würden. Die Prüfungsfeststellung gehe davon aus, dass für die fakturierten Arbeiten tatsächlich Arbeitskräfte von Nöten gewesen seien. In den Aufträgen werde auf…
…Vorgänge aus Vereinfachungsgründen von der Buchhaltung der Bf. auf einem Konto "Aufwand für Aushilfskräfte" erfolgt sei. Der korrekte Sachverhalt sei bei Aufarbeitung der Feststellungen der GPLA im Beschwerdeverfahren zu Tage getreten. Mit Datum 9.9.2015 wurde die Beschwerdevorentscheidung (BVE) betreffend die Beschwerde vom 2…
…2 oder 3 Mal vorgekommen, dass irrtümlich Poststücke für ihn in andere Briefkästen geworfen worden seien. Gerade in der Sommerzeit könne das vorkommen, wenn Aushilfskräfte bei der Post arbeiten. Würde das Finanzamt seine Briefe eingeschrieben schicken, gäbe es wenigstens einen Zustellnachweis. Von der Zustellung abgesehen…
…sei. Hinsichtlich des Lohnsteuersatzes gab die steuerliche Vertretung zu bedenken, dass sich der von der Außenprüfung herangezogene Steuersatz im Hinblick darauf, dass es sich bei den davon betroffenen Arbeitnehmern um Teilzeitkräfte, Aushilfskräfte usw. bis zur Diplomkrankenschwester handle, als zu hoch erweise. Es werde davon ausgegangen…
…zu niedrig, auch wenn die Zahlen nicht vollständig seien, Umsatzverkürzungen seien vom GF zugegeben worden. Da die Namen und Daten der zwischen 2007 und 2011 beschäftigten Aushilfskräfte vone der Bf nicht bekannt gegeben worden wären, seien die Grundlagen der gemeldeten Dienstnehmer erhöht worden. Dabei wären…
…hat. Diese naheliegende Annahme wird bestätigt durch die Aussage des Hrn. ANÖK, der niederschriftlich angegeben hat, dass es einige "Aushilfskräfte" gegeben hätte, die als Urlaubsvertretungen oder in Spitzenzeiten gearbeitet hätten und auch von "Wochenend-Aushilfen" gesprochen, als er gefragt wurde, ob es Kollegen gegeben hätte…
…vorgekommen sein muss. Auch die Aussagen des GF in der Niederschrift vom 22.6.2017 im Zuge der GPLA der Folgejahre bestätigen, dass er mittlerweile regelmäßig Aushilfskräfte beschäftigt. Betreffend der Differenz zwischen den Ist-Stunden des Prüfers bzw. der Bf ist die Erklärung, die die…
…seien. Die Auslastung sei aber über das gesamte Jahr ähnlich, weshalb anzunehmen sei, dass diese Personen immer wieder als Aushilfskräfte zur Verfügung gestanden seien. Eine Überprüfung der einzelnen Dienstnehmer im "DB 2" habe ergeben, dass zumindest Herr Sch*** und Herr T*** im gesamten Prüfungszeitraum, außer…
…einzelne Personen ein Jahr pausiert hätten ohne das die Treuhandschaft deswegen beendet worden sei, sprechen dafür, dass keine Mitunternehmerstellung dieser Personen als Arbeitsgesellschafter in der KG vorlag, sondern diese Personen wirtschaftlich Aushilfskräfte waren, die eine vorübergehende, mengenmäßig definierte Arbeit zu erfüllen hatten. War diese erledigt…