…mit der fraglichen Lieferung zusammenhängende innergemeinschaftliche Erwerb im Bestimmungsland trotz gegenseitiger Amtshilfe und Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten der Zahlung der Mehrwertsteuer entgehen könnte, der Ausgangsmitgliedstaat grundsätzlich dem Lieferer der Gegenstände die Befreiung verweigern müsse und ihn zu verpflichten habe, die Steuer nachzuentrichten…
…Annahme, dass der mit der fraglichen Lieferung zusammenhängende innergemeinschaftliche Erwerb im Bestimmungsland - trotzgegenseitiger Amtshilfe und Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten - der Zahlung der Mehrwertsteuer entgehen könnte, muss der Ausgangsmitgliedstaat grundsätzlich dem Lieferer der Gegenstände die Befreiung verweigern und ihn verpflichten, die Steuer nachzuentrichten…
…Annahme, dass der mit der fraglichen Lieferung zusammenhängende innergemeinschaftliche Erwerb im Bestimmungsland - trotzgegenseitiger Amtshilfe und Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten - der Zahlung der Mehrwertsteuer entgehen könnte, muss der Ausgangsmitgliedstaat grundsätzlich dem Lieferer der Gegenstände die Befreiung verweigern und ihn verpflichten, die Steuer nachzuentrichten…
…mit der fraglichen Lieferung zusammenhängende innergemeinschaftliche Erwerb im Bestimmungsland trotz gegenseitiger Amtshilfe und Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten der Zahlung der Mehrwertsteuer entgehen könnte, der Ausgangsmitgliedstaat grundsätzlich dem Lieferer der Gegenstände die Befreiung verweigern müsse und ihn zu verpflichten habe, die Steuer nachzuentrichten…
…Hinterziehung beteiligt hat. Dies gilt auch, wenn das nationale Recht keine Bestimmungen enthält, die eine solche Versagung vorsehen. Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung kann der Ausgangsmitgliedstaat der Lieferung aufgrund der ihm nach dem ersten Satzteil von Art. 28c Teil A Buchst. a der 6. Richtlinie 77…
…ist strittig, ob die Bf. den dafür gesetzlich normierten Nachweis erbracht hat. Der Tatbestand der innergemeinschaftlichen Lieferung setzt voraus, dass der Gegenstand den Abgangsmitgliedstaat physisch verlassen haben muss, wobei es auf die Absicht des Lieferanten hierbei nicht ankommt (vgl. EuGH 27.9.2007, C-409…
…3 Rz 66 ff) Das Ende der Beförderung ist das Ende der Warenbewegung. Das Ende der Versendung liegt dort, wo der Beauftragte den Gegenstand vereinbarungsgemäß hinzubringen hat. Die Beurteilung erfolgt hierbei unabhängig von der Qualifikation im Ausgangsmitgliedstaat. (Ruppe/Achatz in Ruppe/Achatz (Hrsg), UStG, 5…
…gefragt, ob ausgehend davon, dass die BF (als X3 bezeichnet) den Transport veranlasst oder durchgeführt hat und daher bereits im Ausgangsmitgliedstaat wie ein Eigentümer über die Waren verfügen konnte, dennoch die Lieferung von X1 an X2 als die Innergemeinschaftliche (sogenannte bewegte) Lieferung ist, wenn aus…
…mit der fraglichen Lieferung zusammenhängende innergemeinschaftliche Erwerb im Bestimmungsland trotz gegenseitiger Amtshilfe und Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten der Zahlung der Mehrwertsteuer entgehen könnte, der Ausgangsmitgliedstaat grundsätzlich dem Lieferer der Gegenstände die Befreiung verweigern müsse und ihn zu verpflichten habe, die Steuer nachzuentrichten…
…285/09, R., Rn 52. Denn während das Ausgangsverfahren in der Rn 51 abgehandelt wird („Demzufolge kann der Ausgangsmitgliedstaat der innergemeinschaftlichen Lieferung unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens die Steuerbefreiung gestützt auf die Befugnisse versagen…“), geht Rn 52 weit über dieses hinaus, wenn der…
…285/09, R., Rn 52. Denn während das Ausgangsverfahren in der Rn 51 abgehandelt wird („Demzufolge kann der Ausgangsmitgliedstaat der innergemeinschaftlichen Lieferung unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens die Steuerbefreiung gestützt auf die Befugnisse versagen…“), geht Rn 52 weit über dieses hinaus, wenn der…
…hat verschiedene innergemeinschaftliche Erwerbe erklärt und wurde am 28.11.2007 wegen unrichtiger Angaben aus dem VAT Register ausgeschlossen. Der Verbleib und die tatsächlichen Erwerber der Waren sind bis heute ungeklärt. Die innergemeinschaftliche Lieferung im Ausgangsmitgliedstaat und der innergemeinschaftliche Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat (idR…
…ersichtlich aber keinerlei Verkäufe bzw. Lieferungen in ein anderes europäisches Land. Der Verbleib und die tatsächlichen Erwerber der Waren sind bis heute ungeklärt. Die innergemeinschaftliche Lieferung im Ausgangsmitgliedstaat und der innergemeinschaftliche Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat (idR. Bestimmungsmitgliedstaat) können grundsätzlich als korrespondierende Tatbestände bezeichnet werden…
…werden und dass der Steuerpflichtige in letzterem Mitgliedstaat die in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Rechte erfüllt hat." Die innergemeinschaftliche Lieferung im Ausgangsmitgliedstaat und der innergemeinschaftliche Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat (idR Bestimmungsmitgliedstaat) können grundsätzlich als korrespondierende Tatbestände bezeichnet werden…
…um diesem zu ermöglichen, die Mehrwertsteuer zu hinterziehen, so könne der Ausgangsmitgliedstaat der ig Lieferung die Mehrwertsteuerbefreiung für diesen Umsatz versagen. Der Geschäftsführer der Bf. habe durch die nicht sorgsam durchgeführte „Überprüfung“ der Geschäftspartner bewusst eine Nichtversteuerung der Lieferungen im Bestimmungsland geduldet. In Anlehnung an…
…Annahme bestehen, dass der mit der fraglichen Lieferung zusammenhängende ig Erwerb im Bestimmungsland der Zahlung der Mehrwertsteuer entgehen könnte, muss der Ausgangsmitgliedstaat grundsätzlich dem Lieferanten die gegenständliche Befreiung verweigern und ihn verpflichten die Steuer nachzuentrichten" (Rn 52). Im Zusammenhang kann das aber nur bedeuten, dass…
…wie der Buffer I einen Vorsteuerabzug vornahm. Der Buffer II lieferte weiter an den Exporteur, der die Ware steuerfrei an den Ausgangsmitgliedsstaat lieferte. Die Klägerin im Verfahren nahm die Stellung eines Buffer II ein und lieferte an die Distributoren, wobei es zu Doppel- und Mehrfachlieferungen…
…Mehrwertsteuersystems durch Manipulationen nicht in Frage gestellt werden (siehe insbes. Rz 48-51). In Rz 51 wird insbesondere ausgeführt, dass der Ausgangsmitgliedstaat der ig. Lieferung unter den dargestellten Umständen die Steuerbefreiung gestützt auf die Befugnisse versagen kann, die ihm nach dem ersten Satzteil von Art…
…2014, C-131/13 und dass in solchen Fällen, die mit einem möglichen Steuerbetrug zusammenhängen, der Ausgangsmitgliedstaat den Lieferanten in Anspruch nehmen müsste, um einen gänzlich unbelasteten Letztverbrauch zu vermeiden. Der Bf wies auch darauf hin, dass die drei Jagdgesellschaften in Ungarn jedenfalls wissen mussten…
…wird als jene des Mitgliedstaates, in dem die Warenbewegung tatsächlich endet, somit auch dann, wenn der Erwerber dem Lieferer die UID des Ausgangsmitgliedstaates der Warenbewegung bekannt gibt. Weist der Erwerber die Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat nach, kann die zusätzliche Erwerbsteuer berichtigt werden (vgl. Art. 3 Abs…