…00 aus dem NPO-Fonds ausbezahlt. Dieser wurde gewinnerhöhend verbucht. Im Rahmen der Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des Jahres 2021 wurde dieser Betrag in der Mehr-Weniger-Rechnung in Abzug gebracht. Eine entsprechend Aufwandskürzung, in Form einer Hinzurechnung, wurde nicht durchgeführt. Der…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BW, Adr, PLZ E, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 11. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung), Steuernummer StNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden des ***1*** ***2*** ***3***, ***4*** ***5***, ***6***, vormals ***7*** ***8***, ***9***, vom 20. September 2017 gegen die Bescheide des damaligen Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart, nunmehr Finanzamt Österreich, 7001 Eisenstadt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen des AAA, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 4. März 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 und betreffend Vorauszahlung an Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht…
Mangels Kenntnis eines allfälligen durch das Gericht angenommenen Fehlbetrages, ist es nicht möglich, zu entscheiden, ob eingeräumte Wahlrechte anders als in den Steuererklärungen vom 26. Dezember 2018 auszuüben sind. Daher kann derzeit kein Alternativvorschlag erstattet werden. Gericht (TS11/027): Die Bescheide betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer…
Die Vertreterin des Finanzamtes erwiderte, dass die Anerkennung von Aufwendungen für die Testinfrastruktur nicht gleichzeitig die Anerkennung von Kosten für private Räumlichkeiten bedingt, weil grundsätzlich auch für anerkannte und im privaten Bereich aufgestellte Standcomputer und andere Arbeitsmittel im privaten Wohnbereich keine Raumkosten steuerlich abgesetzt werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Team Jünger Steuerberater OG, Kaiserjägerstraße 24, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 29. September 2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache des Berufungswerbers B, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung vom 21.09.2011 in der Fassung der Niederschrift vom 17. Juli 2018 und der Schriftsätze vom 04. Juli 2018 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31. Jänner 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer…
"Survival, Bushcraft, Outdoor, Abenteuer - das sind die Themen, mit denen sich das Survival Magazin beschäftigt. Das Überleben in der Natur, ausgerüstet nur mit dem Nötigsten, ist eine Herausforderung, der sich immer mehr Menschen stellen - freiwillig. Als Kontrastprogramm zum Alltag fliehen sie für begrenzte Zeit aus…
e) Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, können ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage (lit. a bis d) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. 9. Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich…
Bei den oben aufgezählten Belegen (Beleg-Nr 86, 87, 138, 232, 233 und 265) handelt es sich um Artikel, die auf die besonderen Interessen des Beschwerdeführers abstellen. Ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als Arzt besteht nicht. Die angeführten Rechnungsbeträge auf den aufgezählten Belegen können…
Im Schreiben vom 8. Juni 2021 erwiderte die Abgabenbehörde hierzu, die Beschwerdeführerin habe in Ihrem Schreiben vom 13. Mai 2021 mit dem Hinweis "Nachweis Nr. 40" das Deckblatt mit dem Titel "Eingabeplan" vorgelegt. Es gehe dabei um die Errichtung eines Wohnhauses in [...] Ort_B, Zusatz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf den Bescheid des FA Judenburg Liezen vom 26.02.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage und der Höhe der festgesetzten…
Der steuerliche Vertreter Dr. Fussenegger sieht auf Grund der zusätzlichen Serviceleistungen hinsichtlich der Vermietungstätigkeit der beiden Appartements mehr als eine Tätigkeit "Vermietung und Verpachtung". Mittels der angeführten Zusatzleistungen werde deutlich, dass das übliche Ausmaß an Leistungen eine reine Vermietungstätigkeit übersteige und daher keine Vermögensverwaltung sein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***SV*** und die Richterin***Ri*** sowie die Laienrichter ***Lai1*** (Vertreterin der Wirtschaftskammer für Wien) und ***Lai2*** (Vertreter der Kammer der Arbeiter und Angestellten für Wien) in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Leitner & Leitner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Wilhelm Frick, Liesingbachstraße 226, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 17.06.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 26.05…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Vertr.***, über die Beschwerde vom 9. März 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling nunmehr Finanzamt Österreich vom 19. Februar 2016 betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der Dipl.-Ing. ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 11.3.2019, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 13.2.2019, mit…