…und ausschließlich privat genutztes Einfamilienhaus verlieren nicht den Charakter als Kosten der Lebensführung, weil zivilrechtlich ein Bestandrechtstitel zwischen Privatstiftung und Stifter (bzw. Tochter und Ehegatten) zugrunde gelegt wird. Rechtliche Grundlagen, die darauf abzielen, Aufwendungen für den Haushalt des Steuerpflichtigen oder für den Unterhalt seiner nahen…
…der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen. Die Annahme von Liebhaberei kann in diesen Fällen nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 ausgeschlossen sein. Gemäß § 2 Abs. 4 Liebhabereiverordnung 1993 liegt bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der…
…Auch ist es in den Jahren davor und danach zu keinen nennenswerten Änderungen in der Lebensführung gekommen. Da das Finanzamt obwohl von mir angeregt bis heute keinerlei Klärung betreffs Lebenshaltungskosten (Bf-Gattin) erledigt hat beantrage ich die Befragung von dieser. Die Bankauszüge wurden von mir…
…sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. b) Betrieblich oder beruflich veranlaßte Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen-…
…etc. sind als Aufwendungen der privaten Lebensführung grundsätzlich keine Betriebsausgaben. Geschenke, Blumen Die geltend gemachten Ausgaben lt. Belegen wie Gartenwelt Kropfitsch, DM-Gutscheine, Blumen Wukoutz, stellen auch nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen gemäß § 20 Abs 1 Z 3 EStG dar, ein Nachweis der Verausgabung für Geschäftsfreunde bzw…
…Einzelfall ein konkreter Bedarf festgestellt werden kann. Dem gegenüber dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen…
…die private Lebensführung veranlasst worden sind, darf die Behörde nicht schon deshalb als Werbungskosten anerkennen, weil die im konkreten Fall gegebene Veranlassung nicht feststellbar ist. In Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, bei denen ein Zusammenhang mit der Erzielung…
…04.05.2023 berücksichtigt: - Rezeptgebühren iHv € 260,00 - Sonstige Aufwendungen (Rollator, Rückengurt, Batterien, Stützstrümpfe udgl.) iHv € 675,90 - Kosten für die Unterbringung iHv € 6.600,23 Somit wurden gesamt außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt iHv € 7.536,13 steuermindernd anerkannt." Der Bf…
…allein wegen Alters sind als übliche Kosten der Lebensführung noch nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar (vgl. z.B. VwGH 27.5.2003, 97/14/0102). Die von einem Pensionisten für seine Unterbringung in einem Pensionistenheim zu tragenden Aufwendungen sind allerdings dann als außergewöhnliche Belastung zu…
…Die mit dem Yogakurs in Zusammenhang stehenden Aufwendungen werden daher zwar als beruflich mitveranlasst, in erster Linie jedoch die persönliche Sphäre betreffend, im Hinblick auf § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG den Kosten der privaten Lebensführung zugeordnet (vgl zu Yoga-Kursen auch UFS…
…allein wegen Alters sind als übliche Kosten der Lebensführung noch nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar (vgl. z.B. VwGH 27.5.2003, 97/14/0102). Die von einem Pensionisten für seine Unterbringung in einem Pensionistenheim zu tragenden Aufwendungen sind allerdings dann als außergewöhnliche Belastung zu…
…BGBl. I Nr. 76/2011 keine Änderung ergeben, zumal der Verwaltungsgerichtshof schon für die Rechtslage vor dem Abgabenänderungsgesetz 2011 Geldstrafen im Allgemeinen als nicht abziehbare Aufwendungen der Lebensführung beurteilt hat (vgl. VwGH vom 29. März 2012, 2009/15/0035) und ungeachtet dessen von einer Steuerpflicht…
…beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann, was ungerecht gegenüber jenen Steuerpflichtigen wäre, die eine Tätigkeit ausüben, welche eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht, und die derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten Einkommen tragen…
…aufgrund der Eigenschaft seines Berufs eine Verbindung zwischen privaten und beruflichen Interessen herbeiführt und Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abziehbar machen kann, was ungerecht gegenüber jenen Steuerpflichtigen wäre, die eine Tätigkeit ausüben, die eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht, und derartige Aufwendungen…
…B. hobbymäßige Verwertung), ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Die ausdrücklich im Gesetz genannte Voraussetzung, dass eine Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen muss, ist daher zum einen mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen der Lebensführung (§ 20 Abs…
…von Fortbildungskosten nicht ausreicht (VwGH 22.09.2000, 98/15/0111). Weiters sind Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne konkreten beruflichen Bezug), nicht abzugsfähig, und zwar auch dann nicht…
…2005/13/0057 zu Miteigentumsgemeinschaft) (Kollmann/Schuchter in Melhardt/Tumpel, UStG2, §12 RZ 227) Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Umbau und dem Betrieb von Top 17 stellen nach Ansicht des BFG Aufwendungen der privaten Lebensführung (privater Wohnbereich) gem. § 20 Abs. 1 Z 1 bzw…
…Bezug) dienten, die dafür getätigten Aufwendungen nicht abzugsfähig seien, und zwar auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden könnten oder von Nutzen seien. Bei Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen würden, sei…
…sich von jenen der privaten Lebensführung abgrenzen, was im Einzelfall zu untersuchen ist." Im Erkenntnis des BFG vom 17.11.2016, RV 7104331/2016, werde Folgendes ausgeführt: "Nach der Lehre wird heute keine Priorität schulmedizinischer Methoden mehr vertreten. Auch Aufwendungen für Maßnahmen der Alternativmedizin sind…
…worden. Als Aufwendungen im Sinne des § 30 EStG seien daher nur folgende Kosten berücksichtigt worden: Vertragserrichtungskosten € 3.289,47, Grunderwerbsteuer € 10.634,33 Finanzamt € 428,29, Eintragungsgebühr € 3.477,00 und Notar € 200,00. 4. In der Beschwerde vom 16…