…Beschwerdeführer endgültig auf seine Rechtsposition verzichtet, um dadurch eine Veräußerung der gegenständlichen Liegenschaft durch Frau N S zu ermöglichen. Der BFH referenziert in der zitierten Entscheidung auf BFH 5.8.1976, Vlll R 117/75, wonach ein Entgelt für die Aufgabe einer Mietposition nicht als…
…der in diesem Fall als Veräußerung eines Rechts zu beurteilen (siehe Fuchs, ÖStZ 2018/13) ist. Nach Ansicht des BFG hat der VwGH damit ausdrücklich klargestellt, dass die entgeltliche Ablöse eines Fruchtgenussrechtes durch den Eigentümer bei einer endgültigen Aufgabe dieses Rechts nicht zu Einkünften nach…
…1988 das Vorliegen einer Entschädigung iSd § 32 Z 1 EStG 1988 sowie ein Entschädigungszeitraum von mindestens sieben Jahre sei. Eine Legaldefinition dieses Entschädigungsbegriffes existiere nicht. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes könne von einem Schaden in rechtlicher Hinsicht gesprochen werden, wenn eine Rechtsposition eine Verschlechterung erfahre…
…Stifter) getrennte Rechtsperson eine Kompetenz hinsichtlich des Nutzungsrechtes an den Liegenschaften eingeräumt, was aber ausschließt, dass die entsprechenden Nutzungsrechte der Stiftung gar nicht zur Verfügung gestellt wurden, sondern der Stifter sich die Nutzungsrechte vorbehalten hätte. Mit dem Beschwerdevorbringen, dass die Stiftung die Rechtsposition des Stifters…
… 32 Rz 7). Von einem Schaden in rechtlicher Hinsicht kann nach der Rechtsprechung (VwGH 22.10.1997, 95/13/0036) dann gesprochen werden, wenn eine Rechtsposition eine Verschlechterung erfährt, die sich in wirtschaftlich bewertbarer Weise zum Nachteil des materiellrechtlich Anspruchsberechtigten auswirkt. Nach der herrschenden Lehre…
…Nachstiftung (Aufgabe des Vermietungsprojektes) ausgeführt, dass diese aus Gründen der Kontinuität des Erbganges (bzw. zukünftigen Erbganges) erfolgte. Mit diesen Ausführungen wurde vom Bf. It. BFG nicht ausreichend dargetan, dass es sein ursprünglicher Plan war, die Liegenschaft X****-gasse 1 bis zum Erreichen eines Gesamtüberschusses zu…
…in Zusammenhang mit der im Unternehmensrecht geführten Diskussion über die Erfassung von Geschäftschancen vom Verbot der Einlagenrückgewähr betreffend den Fall der Ergreifung einer Geschäftschance durch den Gesellschafter, um die sich auch die Gesellschaft bemüht und die dafür Aufwendungen getätigt hat, das Vorliegen einer gesicherten Rechtsposition…
…im Frühjahr 2020 in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) gegründet (FN 528566 d). Alleingesellschafterin der COFAG war die ABBAG - Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (FN 421754 b). Die entsprechenden Rechtsgrundlagen und Aufgaben der COFAG wurden in das zur…
…an eine schriftliche Absicherung der Nutzung der Marken und Wassergewinnungsrechte verschwendet, da es ausgeschlossen erscheint, dass die Bf durch Eigenbelieferung dritter Kunden der B GmbH & Co KG Konkurrenz machen wird. Die Gesellschafter- und Geschäftsführerstruktur der beiden Unternehmen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wie eine gesicherte Rechtsposition…
…auf den Sohn lautendes Konto geflossen ist. Diese Aspekte genügen jedoch nicht, um eine alleinverantwortliche, umfassende, nach außen hin erkennbare Verfügungsmacht des Sohnes über das Grundstück und umgekehrt die völlige Aufgabe der Verfügungsmacht des Beschwerdeführers zu belegen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I…
…Aufgabe der Rechtskraftwirkung eines abgabenbehördlichen Bescheides ist die Endgültigkeit des Abspruches über subjektive materielle Rechte, also die Unumstößlichkeit einer erlangten Rechtsposition sicherzustellen. Aus der Erkenntnis der Notwendigkeit abschließender normativer Akte (Urteile, verwaltungsbehördliche Erledigungen), des Schutzbedürfnisses der Parteien und der Bewirkung des Rechtsfriedens nach Abschluss eines…
…BAO5 §132 Tz 9). Die Nichtaufbewahrung des ursprünglichen Kreditvertrages führe zu einer Schwächung der Rechtsposition des Steuerpflichtigen. Der festgestellte Sachverhalt sei unter Berücksichtigung der Aktenlage und der vorgelegten Unterlagen im Zuge der AP ermittelt worden und habe zu der Nichtanerkennung des Aufwands geführt. Die Glaubhaftmachung…
…da durch die vorherige freiwillige Zustimmung zur Einverleibung der Hypothek die Rechtsposition bereits eingeschränkt war, sodass kein Schaden vorlag, der abzuwenden gewesen wäre. Die Kosten sind letztlich nur eine Folge der freiwilligen Zustimmung zur Einverleibung der Hypothek". Die Finanzbehörde hat zunächst nicht die Grundbuchshistorie berücksichtigt…
…Aufrechte Beschäftigungen in Österreich ab diesem Zeitpunkt bestehen zur FH ***Name Stadt 2*** und zu einer FH in ***Name Stadt*** mit verhältnismäßig geringfügigen Einkünften. Mit den durch die Bf. (nach der Aufgabe ihrer Tätigkeit beim ***Name Dienstgeber***) und den Kindesvater in Österreich erklärten Einkünften ist…
…Eine nachträgliche Darstellung des Wechselspiels an Frage und Antwort zwischen Verteidigung und den am 11. Mai 2017 vernommenen Zeugen ist daher nicht mehr möglich. Mit Ende 2017 hat die Funktionsperiode des damaligen Spruchsenatsvorsitzenden Hofrat Dr. Alfred Pasterk geendet, welcher in weiterer Folge diese Aufgabe auch…
…eingeengt hätten, dass dieser keinen freien Ermessensspielraum mehr besitze und dass Aufgabe des Stiftungsrates der FL-StiftungA lediglich sei, das Vermögen an die Begünstigten weiterzugeben, kann nicht zugestimmt werden. Wenn im Beistatut exakt festgehalten ist, welchen Begünstigten eine Begünstigung in welcher Höhe zukommen soll, ist…
…zu verändern oder überhaupt einer anderen Person zukommen zu lassen. Der Stiftungszweck bilde nicht die Grundlage für Art und Höhe der Begünstigung. Statuten und Beistatuten hätten die Entscheidungsbefugnisse des Stiftungsrates derart eingeengt, dass dieser keinen eigenen freien Ermessensspielraum mehr besitze. Aufgabe des Stiftungsrates der FL…
…Belastung, Veräußerung) schalten und walten (positive Befugnis) und zugleich andere (Dritte und den Eigentümer) auf Dauer von der Substanz und den Nutzungen ausschließen kann (negative Befugnis), so kommt ihm die Rechtsposition eines wirtschaftlichen Eigentümers zu (siehe VwGH 25.1.06, 2002/13/0042 mwN). Maßgeblich…
…Bescheidbegründung unrichtig dargestellte Rechtsposition der Beschwerdeführerin. Fest setzt, dass die Beschwerdeführerin jedenfalls nicht Veranstalterin der Ausspielungen ist, sondern allenfalls Vermittlerin iSd § 59 Abs. 5 GSpG. Weiters ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass die Y Ltd. ihre Geschäftstätigkeit bis September 2011 auf Grundlage einer vertretbaren Rechtsansicht…
…Bescheidbegründung unrichtig dargestellte Rechtsposition der Beschwerdeführerin. Fest setzt, dass die Beschwerdeführerin jedenfalls nicht Veranstalterin der Ausspielungen ist, sondern allenfalls Vermittlerin iSd § 59 Abs. 5 GSpG. Weiters ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass die Y Ltd. ihre Geschäftstätigkeit bis September 2011 auf Grundlage einer vertretbaren Rechtsansicht…