…bei Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit fehlende Investitions- oder Rentabilitätsrechnung als Begründung für die Liebhaberei angeführt. Die oben angeführte - auf Einschätzungen und Wertungen der Prüforgane beruhende - aber nicht durch entsprechende Nachweise belegte Begründung ist unseres Erachtens nicht geeignet für die Wertung der unternehmerischen Tätigkeit der [Beschwerdeführerin…
…Andererseits war im Rahmen der Spezialpräventive darauf Bedacht zu nehmen, dass die Gesellschaft deren handelsrechtlicher Geschäftsführer Sie sind, im Geschäftszweig "Betrieb, Hotel, Baumanagement, Consulting für die Betreuung örtlicher Bauaufsichten, Reinigung, Handel aller Art" tätig ist. Aufgrund dieser Ausrichtung der unternehmerischen Tätigkeit der von Ihnen repräsentierten…
…dass keine unternehmerische Tätigkeit vorliege, wie solle das dann der Bf. möglich sein? Die Bf. habe davon ausgehen können, dass die Fa. ***1*** bei einer vorhandenen gültigen UID-Nummer die verkauften Silberbarren mit Umsatzsteuer in Rechnung stellen habe müssen. Aufgrund der vorstehend bezeichneten Punkte habe…
…fallen, in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre nicht mehr als 110.000,00 Euro betragen hat, die Steuer nach den vereinnahmten Entgelten zu berechnen (Istbesteuerung). Angesichts dessen, dass die Beschwerdeführerin erst im streitgegenständlichen Jahr ihre unternehmerische Tätigkeit aufgenommen und die genannte Umsatzschwelle nicht erreicht hat…
…Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 gewährt werden; e) Arbeitslöhne an Dienstnehmer, die als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden. (3) Die Arbeitslöhne sind nur insoweit steuerpflichtig, als sie mit der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen. Ist die Feststellung der…
…an der Betriebsadresse behördlich gemeldet worden. Ab Juli wurden Umsätze in Höhe von ca. 130.000,- (davon 98 % Bauleistungen) gemeldet. Bis Dezember 2013 wurden bereits bis zu 960.000,- an Umsatz (davon 96 % Bauleist.) gemeldet. Zur Feststellung der Ansässigkeit und Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit wurde…
…Tatbestand einer Abgabenverkürzung zu tragen. Zur subjektiven Tatseite ist hinsichtlich der bewirkten Verkürzungen festzustellen, dass die gesamte Gestaltung der unternehmerischen Tätigkeit des Bf. darauf ausgelegt war Steuerzahlungen nachhaltig zu vermeiden. Es wurden lediglich geringfügigste Umsätze erklärt und Verluste in den Einkommensteuererklärungen lohnsteuermindernd eingesetzt. Der Bf…
…Beschuldigten aus. Im konkreten Fall war der Abgabenbehörde das Entstehen des Abgabenanspruchs von ***4*** dem Grunde nach bekannt, weil das Finanzamt aufgrund der bis zum Jahr 2015 abgegebenen Einkommensteuererklärungen von der unternehmerischen Tätigkeit des ***4*** gewusst hat. Die Nichtabgabe der Steuererklärungen (2016-2019) erfüllt daher…
…inwieweit die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Vorsteuer abzugsfähig ist. Grundsätzlich ist die Vorsteuer nur dann abzugsfähig, wenn die zugrundeliegende Leistung mit der unternehmerischen Tätigkeit des Beschwerdeführers, also mit seinen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, in Zusammenhang steht. Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens konnte glaubhaft nachgewiesen…
…Tätigkeiten als Unternehmer eigenvermögensverwaltend als Vermieter und Verpächter von mehreren Liegenschaften tätig. Als solcher hat er grob fahrlässig unter Verletzung einer Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt, nämlich durch die Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen und zwar für Einkommensteuer für den Zeitraum 2013 in der…
…figurieren. Bei dem in der Branche des Schuldners vorherrschenden niedrigen Lohnniveau entspricht die ihm unterstellte Summe der Schwarz Lohnzahlungen ungefähr 200.000 Mann-Stunden. Verdichtet man mit Rücksicht auf die Anlaufperiode und das Rumpfjahr 2012 die Periode der unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners auf fünf Kalenderjahre…
…demzufolge entsprechend sorgfältig zu agieren hat. Die gebotene Sorgfalt hat die Vertretung der Beschwerdeführerin fahrlässig außer Acht gelassen, indem sowohl die Anzeige über die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit der Beschwerdeführerin als auch das Einreichen der Abgabenerklärung für das Beschwerdejahr erst im Mai bzw. September 2022…
…der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung bewirkt wird oder kráft gesetzlicher Vorschrift als bewirkt gilt. Im gegenständlichen Fall wurde zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit im Jahr 1999 vom Abgpfl. sowohl der Fragebogen für natürliche Personen (Verf 24) als auch im Jahr 2000 der…
…bzw. kann dieses Wissen bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person jedenfalls vorausgesetzt werden (vgl. VwGH 25.03.1999, 97/15/0056). Im Beschwerdefall kann im Hinblick auf das abgeschlossene Hochschulstudium sowie der unternehmerischen Tätigkeit der Bf. nichts anderes gelten. Wer als Unternehmer tätig wird, hat…
…Abgabenbelastung von höchstens 25% unterlägen, während Anbieter ohne österreichische Konzession einer Abgabenbelastung von jedenfalls 30% zuzüglich möglicher Landeslustbarkeitsabgaben unterlägen. - Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatze und des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtes der unternehmerischen Freiheit: In Bezug auf Glücksspielunternehmen die Glücksspiel in Österreich anbieten, sei dabei zwischen Glücksspielunternehmen mit…
…vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem sie beispielsweise die Existenz des Unternehmens bzw. die unternehmerische Tätigkeit gegenüber dem Fiskus verheimlicht, sodass infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches…
…Wagnis) vorgenommen wird; vielmehr wird aus der Erfolgssituation abgeleitet, dass das Auftreten nach außen falsch deklariert wird. Dem liegt folgender Gedanke zugrunde: Wer die Leistung in der eigenen Risikosphäre erbringt, wer das Risiko und die Chancen der unternehmerischen Tätigkeit trägt, muss sich die Zurechnung gefallen…
…Unternehmen erworben hatte, sodass eine entsprechende subjektive Tatseite für diese "Vorsteuerbeträge" nicht vorgelegen sein mag. Subjektive Tatseite: Zur subjektiven Tatseite ist hinsichtlich der - neben den oben dargestellten Vorsteuerbeträgen - bewirkten Verkürzungen festzustellen, dass die gesamte Gestaltung der unternehmerischen Tätigkeit der Beschuldigten darauf ausgelegt war, Steuerzahlungen nachhaltig…
…diesfalls nicht stattzufinden. Eine nicht marktkonforme (fremdunübliche Vermietung) ist umsatzsteuerrechtlich keine unternehmerische Tätigkeit (vgl. VwGH 19.10.2011, 2008/1370046 mit Verweis auf VwGH 7.7.2011, 2007/15/0255). Nur Umsätze, die von Unternehmern ausgeführt werden, sind der Umsatzsteuer zu unterziehen. Auch Vorsteuern können…
…noch § 57 Abs. 6 Z 2 GSpG zur Anwendung. Der Verfassungsgerichtshof habe in ständiger Rechtsprechung einen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum anerkannt, wie, ob eine Tätigkeit mit oder ohne Konzession ausgeübt werde, unterschiedlich behandelt werde (vgl. VfSlg 12.416/1990). Die Zulässigkeit einer Monopolisierung des österreichischen Glücksspielmarktes sei…