…Vorlage der Beschwerden an das Bundesfinanzgericht zu werten. Im Vorlageantrag wurde ausgeführt, dass für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf die Anwendung der LuF-PauschalierungsVO verzichtet werde. Die Einkünfte in Höhe von € 1.000,00 p.a. würden sich aus € 400,00 Pacht…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge im Falle der Anwendung der LuF-PauschalierungsVO btr. Ermittlung des anzuwendenden Hektarsatzes unmittelbar aus § 1 Abs. 2 LuF-PauschVO 2015 iVm…
…der Umsatzsteuer, die durch das EStG gefordert wird, ist auch bei der Anwendung der LuF PauschVO zu beachten. Das Einkommensteuerrecht sieht eine derartige Belastung auch nicht vor: Bei der "Bruttomethode" sind zwar die erhaltenen Vorsteuerbeträge Einnahmen, allerdings die bezahlten Umsatzsteuerlastschriften auch zur Gänze Ausgaben. Dadurch…
…Neben den pauschalen Betriebsausgaben sei der Abzug sonstiger Betriebsausgaben - welcher Art auch immer - nicht zulässig. Auch würden einen solchen Abzug die gewinnmindernden Beträge des § 15 Abs. 2 LuF-PauschVO 2015 nicht vorsehen. Es stehe jedem Steuerpflichtigen frei, auf die Anwendung der LuF-PauschVO zu verzichten…
…1 LuF-PauschVO 2011 normiert, dass Verluste und deren Vortragsfähigkeit in spätere Besteuerungszeiträume nicht zulässig sind, erwidert die stV, dass diese Bestimmung mit dem dem konkreten Beschwerdefall zugrunde liegenden Sachverhalt nichts zu tun habe. § 15 Abs 1 leg cit besage nur, dass bei Anwendung der…
…23 Abs. 1a BSVG nicht Gebrauch gemacht hat und der Einheitswert seines landwirtschaftlichen Betriebes unter EUR 65.500,-- liegt. Bei dieser Sachlage konnte der Beschwerdeführer bei Anwendung der LuF PauschVO 2001 den Gewinn aus seinem landwirtschaftlichen Betrieb nur durch Vollpauschalierung ermitteln. Seinem Antrag, mit Teilpauschalierung…
…GesbR und in der Folge seitens des Bf Einkünfte aus LuF erzielt worden seien. Aufgrund des dauerhaften und nachhaltigen Überschreitens der Buchführungsgrenzen und der Gesamtrechtsnachfolge des Bf nach der GesbR sei für eine Anwendung der LuF-PauschVO kein Raum. In weiterer Folge wurde seitens des…
…müssen (entweder in einer Gesamtbetrachtung der Tätigekeit oder zumindest anhand der über der 25% Grenze liegenden Zukäufe) und somit wäre die Anwendung der luf Pauschalierung ohnehin nicht möglich gewesen. Beschwerde im GesbR Verfahren vom 17.12.2020: "Auch bei intensivster Nutzung von 24 ha sei…
…besagten nach luf PauschVO 2011 in Abs. 1: Der Gewinn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, kann nach den Bestimmungen dieser Verordnung ermittelt werden, wenn 1. dessen Inhaber hinsichtlich dieses Betriebes weder zur Buchführung verpflichtet ist noch freiwillig Bücher führt und 2. die Anwendung der Verordnung…
…berechtigt gewesen wäre, die luf Pauschalierung anzuwenden und keinerlei Unterlagen zur Gewinnermittlung vorgelegt hätte, sei eine Schätzungsberechtigung bestanden, die letztlich zu im Spruch anders lautenden Bescheiden geführt hätte. Wenn auch entgegen der herrschenden Ansicht Zweifel an der eintretenden Gesamtrechtsnachfolge infolge analoger Anwendung des § 142 UGB…
…die gesamten forstwirtschaftlichen Grundstücke verpachtet. Der Bf konnte diese nicht selbst bewirtschaften. Wir beantragen im Beschwerdewege die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft für 2013 - 2015 unter Anwendung der Vollpauschalierung gem § 2 Abs. 1 der LuF-PauschVO 2011 zu berechnen. Lt. Beschwerde ist als Vorfrage zur…
… 12 LuF-PauschVO 2015 (zur Anwendung für das Jahr 2015 siehe Böck in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 17 Anm 51) bestehen nach der Aktenlage keine Bedenken. Für gärtnerische Endverkaufsbetriebe sahen und sehen die land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsverordnungen stets einen Betriebsausgabendurchschnittssatz von 70% der Betriebseinnahmen…
…die gesamten forstwirtschaftlichen Grundstücke verpachtet. Der Bf konnte diese nicht selbst bewirtschaften. Wir beantragen im Beschwerdewege die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft für 2013 - 2015 unter Anwendung der Vollpauschalierung gem § 2 Abs. 1 der LuF-PauschVO 2011 zu berechnen. Lt. Beschwerde ist als Vorfrage zur…
…und 2014 bestand ab Beginn des Kalenderjahres 2016 Buchführungspflicht. Für das Jahr 2015 erklärte der Bf seinen Gewinn gemäß § 17 EStG 1988 unter Anwendung der LuF-PauschVO, wobei allerdings die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz von 80% und nicht mit einem solchen von 70% ermittelt wurden.…
…Einkünften aus LuF hinzugerechnet. Durch die Inbetriebnahme der Traktoren in den Jahren 1996, bzw. 1993 waren die beiden Anlagegüter bereits zur Gänze abgeschrieben und keine Restbuchwerte mehr zu berücksichtigen. Der Bf. ermittelt die Einkünfte aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unter Anwendung der LuF-PauschVO…
…6. 2013: "Bei Anwendung der LuF-PauschVO 2011 bzw. LuF-PauschVO 2015 (BGBl. II Nr. 125/2013 idF BGBl. II Nr. 164/2014) sind von der Pauschalierung die regelmäßig im Betrieb anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge erfasst. Im Unterschied zu der in größeren zeitlichen Abständen erfolgenden…
…2) § 8 ist auf den Wechsel von der pauschalen Gewinnermittlung in Anwendung der LuF-PauschVO 2011, BGBl. II Nr. 471/2010 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 164/2014, zur pauschalen Gewinnermittlung in Anwendung dieser Verordnung entsprechend anzuwenden. (3) Die LuF-PauschVO 2011…
…109.239,45. Im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für 2005, die unter Anwendung der LuF PauschVO 2001 (BGBl II 2001/54) erfolgte, hat das FA den Einheitswert für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zum 1.1.2005 um den…
…da auf die gegenständliche Gesellschaft § 2 LuF-PauschVo Anwendung finde. Diesbezüglich dürfe er anstelle der gewünschten Unterlagen eine Bestätigung der Steuerberatung über die Gewinnermittlung mittels Vollpauschalierung durch die KG und die daraus resultierenden Folgen vorlegen. ---//--- Mit Beschwerdevorentscheidung vom 16.06.2023 wies das Finanzamt die…
…beantragte die Stattgabe der Beschwerde. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Im Beschwerdezeitraum ermittelte der Bf. seine Einkünfte aus der Forstwirtschaft nach der LuF-PauschVO 2015. Die Minderungszahl betrug 73,1. Der Bf. begehrt, bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes im Jahr 2016 die gesamten…