…der Familienleistungen an (vgl. etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; VwGH 22.4.1998, 98/13/0067), also auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug (vgl. VwGH 28.11.2002, 2002/13/0079; VwGH 9.7.2008, 2005/13/0142). Subjektive Momente…
…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 31.10.2000, 2000/15/0035) ausschließlich auf objektive Momente ab. Entscheidend ist somit lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe nicht gegeben waren. Damit hat der Gesetzgeber bereits dargetan, dass er die Gründe, die zur Rückforderung zu Unrecht bezogener…
…das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug. Subjektive Momente, wie Verschulden an der (ursprünglichen oder weiteren) Auszahlung der Familienleistungen, Gutgläubigkeit des Empfangs der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags oder die Verwendung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags, sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Verpflichtung zur…
…der Familienleistungen an (vgl. etwa VwGH 10. 12. 1997, 97/13/0185; VwGH 22. 4. 1998, 98/13/0067), also auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug (vgl. VwGH 28. 11. 2002, 2002/13/0079; VwGH 9. 7. 2008, 2005/13/0142). Subjektive Momente…
…§ 33 Abs. 1 EStG eines Kindes (Pflegebefohlenen) von mehr als 10.000 € vor, so führt dies zum Wegfalls der Anspruchsvoraussetzungen und in Folge dessen, steht für das gesamte Kalenderjahr keine Familienbeihilfe zu (§ 5 Abs. 1 FLAG). Die Einkommensgrenze von 10.000 € ist nicht…
…der Familienleistungen an (vgl. etwa VwGH 10. 12. 1997, 97/13/0185; VwGH 22. 4. 1998, 98/13/0067), also auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug (vgl. VwGH 28. 11. 2002, 2002/13/0079; VwGH 9. 7. 2008, 2005/13/0142). Subjektive Momente…
…§ 33 Abs. 1 EStG eines Kindes (Pflegebefohlenen) von mehr als 10.000 € vor, so führt dies zum Wegfalls der Anspruchsvoraussetzungen und in Folge dessen, steht für das gesamte Kalenderjahr keine Familienbeihilfe zu (§ 5 Abs. 1 FLAG). Die Einkommensgrenze von 10.000 € ist nicht…
…der Aussetzung allfälliger Forderungen nach § 212a BAO sowie die Höhe allfälliger Aussetzungszinsen. 2. Gesetzliche Grundlagen: Nach § 2 Abs. 1 FLAG 1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für ihre minderjährigen Kinder, … Nach § 2 Abs…
…da das Finanzamt – offensichtlich aufgrund der Ergebnisse der Veranlagungen für 2014 – seine Forderungen um diesen Betrag eingeschränkt habe und die Forderungsanmeldung auf reinen – wie sich nun herausgestellt habe – unhaltbaren Schätzungen des Finanzamtes beruhe und sogar Rückforderungsansprüche der Masse bestünden. Das Finanzamt wies das Ansuchen mit…
…Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) sei irrtümlich unterblieben. Auch die Veranlagungseinkünfte aus den Konten und Depots bei der Bank habe Dr. A. irrtümlich nicht der österreichischen Einkommensteuer unterworfen. Der Grund für die unterbliebene Offenlegung dieser Einkünfte in den österreichischen Steuererklärungen liege wohl darin, dass Dr. A…
…lautet: "(9) Für Abgabenschuldigkeiten sind a) solange auf Grund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, über den noch nicht entschieden wurde, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (§ 230 Abs. 6) oder b) soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von…
…9 BAO Für Abgabenschuldigkeiten sind a) solange auf Grund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, über den noch nicht entschieden wurde, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (§ 230 Abs. 6) oder b) soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von…
…2014). Mit hier beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 30.05.2014 setzte die belangte Behörde aufgrund der Abweisung des Antrages auf Ausetzung der Einhebung die Aussetzungszinsen für die Kapitalertragsteuer mit 1.887,99 Euro fest. Dagegen wendet sich der Beschwerdeführer mit der hier verfahrensgegenständlichen Beschwerde und beantragt…
…lautet: (9) Für Abgabenschuldigkeiten sind a) solange auf Grund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, über den noch nicht entschieden wurde, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (§ 230 Abs. 6) oder b) soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von…
…und keine Liebhaberei ab dem Jahr 2014 zu unterstellen, in eventu dass die Bescheide nicht aufgehoben werden, werde beantragt, nachträgliche Betriebsausgaben für ein Büro anzuerkennen. In der Beschwerde wurde ferner beantragt, dass die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung nach § 262 Abs. 2 BAO zu unterbleiben habe. Die…
…vertreten durch Steuerberater Mag. Dieter Schneider, 1050 Wien, Gartengasse 21, gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2005, des Finanzamtes Wien 4/5/10, vom 22.12.2015, zugestellt am 7.01.2016, StNr.: X2 zu Recht erkannt…
…17. Oktober 2001, 98/13/0073). Im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Aussetzung der Einhebung (März 2012) konnten für die Bf. keine Zweifel daran bestehen, dass Aussetzungszinsen anfallen würden. Da die belangte Behörde den festgestellten Sachverhalt und nicht einen fiktiven zu beurteilen hatte, ist es belanglos…
…130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Mit Bescheiden vom 1. August 2011 setzte das Finanzamt für die Jahre 2004 bis 2007 Anspruchszinsen in Höhe von Euro 619,27, Euro 499,83, Euro 373,78 und Euro 269,53 fest. In den dagegen rechtzeitig eingebrachten…
…2007 abgesprochen und hat der Beschwerdeführer die Vorlage des Rechtsmittels beantragt. Gemäß § 212a Abs. 9 BAO sind für Abgabenschuldigkeiten Aussetzungszinsen in Höhe von 2% über den jeweils geltenden Basiszinssatzes zu entrichten, solange aufgrund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, über den noch nicht entschieden wurde…
…Sachverhalt Am 4.4.2024 wurde die Einkommensteuererklärung des Beschwerdeführers für das Jahr 2022 (E1) samt Beilage (E1a) elektronisch eingereicht und darin unter anderem ein dem Hälftesteuersatz unterliegender Veräußerungsgewinn in Höhe von 414.270,00 € erklärt. In einem Vorhalt vom 16.9.2024 ersuchte…