…Diese Fiktion der Ansässigkeit schlägt 1:1 durch auf den Anspruch auf Familienbeihilfe, Ansässigkeit (und somit auch Mittelpunkt des Lebensinteresses und gewöhnlicher/ständiger Aufenthalt) für sämtliche Familienmitglieder ist damit auch für Zwecke des FLAG es lege in Österreich gelegen. So führt etwa der UFS Salzburg…
…Zollamt zusammenfassend in der Berufungsvorentscheidung fest, dass die Kanzlei B., nach geltendem Recht keine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit darstelle, die im Rechtsverkehr wirksam auftreten könne. Träger von Rechten und Pflichten und somit rechts- und parteifähig seien ihre Gesellschafter als natürliche Personen. Die Ansässigkeit richte sich…
…Betrieb angesetzt worden wären. Dies gilt sinngemäß für sonstige Leistungen. Wie unter Punkt 1.13 festgestellt wurde, hatte weder der Beschwerdeführer noch eine andere Gesellschaft des Beschwerdeführers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Totalunternehmer-Werkvertrags vom 23. Juli 2007 (siehe Punkt 1.4), des Hotelmietvertrags vom…
…dem Gesellschafter nachweislich zur Verwendung für berufliche und private Zwecke von der Gesellschaft überlassen worden war, zwar grundsätzlich zu gewähren gewesen wäre, im konkreten Fall aber dies trotz der vom Amtsbeauftragten kritisierten "Tolerierung" bei einer in die Tiefe gehenden Analyse aufgrund der Ansässigkeit der YY…
…der Ansässigkeit der Bf. kommen müssen. Auch wenn die Bf. im gegenständlichen Beschwerdeverfahren vorbringt, im Verständigungsverfahren keinerlei Parteistellung gehabt zu haben, so wäre es doch möglich gewesen, die bereits im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht zu RV/1100089/2012 nicht vorgelegten Nachweise zur Untermauerung ihrer Ansässigkeit…
…Die Begründung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit der ausschüttenden Gesellschaft in Österreich (durch die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung) führe dazu, dass die Wirkung des § 13 Abs. 2 KStG zum Tragen komme. Es werde davon ausgegangen, dass die SARL die Entlastung an der Quelle auf Grund eines…
…die im Errichterstaat ansässige intransparente Gesellschaft - ungeachtet der Ansässigkeit der Gesellschafter - jedenfalls eine 100%ige DBA-Entlastung im Quellenstaat erwirken kann, und zwar auch dann, wenn im Quellenstaat das Transparenzprinzip gilt." Damit ist klargestellt, dass die Beurteilung der Zurechnung der Inlandsdividenden ausschließlich auf Grundlage des…
…die im Errichterstaat ansässige intransparente Gesellschaft - ungeachtet der Ansässigkeit der Gesellschafter - jedenfalls eine 100%ige DBA-Entlastung im Quellenstaat erwirken kann, und zwar auch dann, wenn im Quellenstaat das Transparenzprinzip gilt." Somit besteht kein Zweifel, dass die Beurteilung der Zurechnung der gegenständlichen Inlandsdividenden ausschließlich auf…
…lit. a AVOG 2010 sind für die Erhebung der Körperschaftsteuer für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes 1988, KStG 1988, ausgenommen Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes sowie kleinere und mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Sinne des Unternehmensgesetzbuches die Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis…
…so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. Artikel 10 DIVIDENDEN (1) Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person zahlt, dürfen im anderen Staat besteuert werden. (2…
…Gesellschaft einzubehalten und an das Betriebsfinanzamt abzuführen. Mangels Einbehalt wurde die KESt gemäß § 95 Abs. 4 EStG der Schuldnerin im Haftungsweg vorgeschrieben (Hinweis auf VwGH 28.5.2015, Ro 2014/15/0046). Zum Vorbringen der Bf., wonach Herr ***6*** der Empfänger und infolge dessen Ansässigkeit…
…dass am 4. Oktober 2017 bei der Vernehmung des Bf durch das Zollamt in englischer Sprache kein Dolmetscher zugegen gewesen sei. Das mit dem Bf aufgenommene Protokoll könne deshalb nicht als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts bzw der Ansässigkeit gelten. Mit Stellungnahme vom 16. Juli 2019…
…Beschwerdeverfahren die steuerliche Ansässigkeit des Beschwerdeführers. Anlässlich einer beim Beschwerdeführer durchgeführten Außenprüfung für den Zeitraum 2006-2009 stellte die belangte Behörde auf das Wesentliche zusammengefasst fest, dass der Beschwerdeführer in den Jahren 2007 und 2009 Gewinnausschüttungen aus einer im slowakischen Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft bezogen habe…
…e) sie ausschließlich eigenes oder auch fremdes Vermögen? In welcher Weise ist/war sie in Form der Vermietung und Verpachtung tätig? Beschreiben Sie die Tätigkeit und legen Sie den aktuellen und bei durchgeführten Änderungen die historischen Gesellschaftsverträge der Bf. für den Beschwerdezeitraum vor. Im Zeitraum…
…zugeflossen und leitet daraus, auf Grund dessen behaupteter Ansässigkeit in der Schweiz, die Anwendung des DBA Österreich-Schweiz ab. SK ist definitiv nicht Gesellschafter der Bf. Es ist aber als erwiesen anzunehmen, dass die Zinsenzahlungen einerseits der M Holding und andererseits der D. zugeflossen sind.…
…zur Gesellschaft stehe und dass seine Bezüge ungeachtet der Höhe seiner Beteiligung an der Kapitalgesellschaft grundsätzlich zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören (vgl. UFS, 22.8.2013, RV/0015-F/09 mit Hinweisen auf Lehre und Rechtsprechung). Daher wäre abkommensrechtlich - bei Bejahung einer Ansässigkeit…
…der Gesellschaft in A-2, Zypern, wäre. Die Beschwerde vom 23.03.2021 sei noch immer anhängig und es wäre sinnvoll, wenn das Finanzamt innerhalb einer gebotenen 6-Monatsfrist über diese Beschwerde entscheiden würde, diese sei Ende August 2021 abgelaufen. Die Bf. stelle aufgrund der…
…Annahme dieser auf zwei RSb-Briefe verteilte Beschwerdevorentscheidungen wurde von ***Ges-1*** ***GesName*** (Gesellschafterin der Beschwerdeführerin und Ehefrau des Empfängers) am 13. Mai 2020 verweigert und die Dokumente vom Zusteller an der Abgabestellt zurückgelassen. Die gesonderte Bescheidbegründung zu all diesen Beschwerdevorentscheidungen (ebenfalls erstellt am 8…
…liege keine rein künstliche Unternehmenskonstruktion vor. Die Ansässigkeit der letztlich Berechtigen in einem Drittland dürfe nicht zur Versagung der Richtlinienvorteile führen. Nach der Rechtsprechung der VwGH sei das Fehlen einer wirtschaftlichen Tätigkeit einer im EU-Raum ansässigen Gesellschaft nicht schädlich, wenn ihre ebenfalls dort ansässige…
…dazu die gesellschaftsrechtlichen Strukturen des jeweiligen Tätigkeitsstaates zu nutzen. Deswegen sei für den österreichischen Marktauftritt eine österreichische GmbH gegründet worden, um eine für potentielle Geschäftspartner verständliche Struktur im Sinne eines regionalen Ansprechpartners zu haben. Die wesentlichen Entscheidungen zur Leitung der im Aufbau befindlichen Gesellschaft wurden…