…typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen. Für die Beurteilung der Frage, ob die streitgegenständliche Tätigkeit Liebhaberei darstellt, ist zunächst festzustellen, ob eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung (Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO) oder eine typischerweise einer besonderen…
…weiterhin Ungewissheit, ob eine Gesamtgewinn erzielbar ist und somit Einkunftsquelleneigenschaft bei der Vermietung des Objektes vorliegt. " Während die vom Bf zuletzt vorgelegte Prognoserechnung unter der Annahme einer Sondertilgung im Jahr 2017 zu einem positiven Gesamtüberschuss von EUR 1.128,78 im 18.Jahr (2024), 4…
…innerhalb dessen ein positiver Gesamtüberschuss erzielt werden muss, um die Annahme von Liebhaberei als widerlegt ansehen zu können. Dass der Bf Echtdaten vorgelegt hat, die eher für das Vorliegen einer steuerlichen Einkunftsquelle sprechen, ist unbestritten (und wurde vom Finanzamt im Ergebnis auch durch die Erlassung…
…ob die angestrebte Tätigkeit aus steuerlicher Sicht als Einkunftsquelle oder als unbeachtliche Liebhabereitätigkeit anzusehen ist. Diesbezüglich ergibt sich aus den hier interessierenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen von Einkünften, über die Annahme einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit und über die…
…Sinne des § 1 Abs 2 LVO Verluste erzielt und bestehen daher Zweifel an deren Einkunftsquelleneigenschaft, so ist vom sich Betätigenden bereits zu Beginn eine Prognose darüber abzugeben, ob die Betätigung unter der Annahme gleichbleibender Bewirtschaftung in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn erwarten lässt. Mittel zur…
…Sinne des § 1 Abs 2 LVO Verluste erzielt und bestehen daher Zweifel an deren Einkunftsquelleneigenschaft, so ist vom sich Betätigenden bereits zu Beginn eine Prognose darüber abzugeben, ob die Betätigung unter der Annahme gleichbleibender Bewirtschaftung in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn erwarten lässt. Mittel zur…
…Erzielung von Einnahmenüberschüssen, reicht der behauptete (subjektive) Wille, Überschüsse zu erzielen, für das Vorliegen einer steuerlich beachtlichen Einkunftsquelle nicht aus (vgl. VwGH 19. 3. 2013, 2010/15/0106). Die Bewirtschaftung einer Kleinlandwirtschaft kann eine Betätigung mit Annahme von Liebhaberei sein (vgl. VwGH 16. 12. 2009…
…an der Zurechnung der Einkünfte. Er könne jedoch ab 2018 das Vorliegen einer Einkunftsquelle nicht bestätigen, denn es sei nicht auszuschließen, dass der 1953 geborene Lebensgefährte in seiner Alterspension das Wohnrecht nutze. Dies könne sich dann innerhalb eines zwanzigjährigen Zeitraumes bewegen. Man könnte auch die…
…Stellungnahme zur Beschwerde Mit dem auf Abweisung der als Berufung bezeichneten Beschwerde gerichteten Schreiben der Außenprüfung wurde den Ausführungen in der Beschwerde im Wesentlichen entgegengehalten, dass die äußerst spärlichen Bemühungen, einen Mieter zu finden, zur Annahme einer Absicht, das Lokal zu vermieten, nicht ausreichen würden…
…gewesen sei - erklärungsgemäße Bescheide erlassen habe, könne sich der Vorstand darauf berufen, dass seine Ansicht - es liege eine Einkunftsquelle iSd § 2 EStG in Form einer Vermietung vor - jedenfalls im Bereich des wirtschaftlich Möglichen bestanden habe. Tatsache sei, dass seitens des Vorstandes die Mieten so festgesetzt…
…Tz 452). Generelles Charakteristikum derartiger Betätigungen ist ein nach der Verkehrsauffassung im besonderen Maße bestehender Bezug zur Lebensführung, der die Annahme, dass auftretende Verluste gerade darauf zurückzuführen sind, rechtfertigt. Daher "müssen schon ganz besondere Verhältnisse vorliegen, um eine Einkunftsquelle anzunehmen" (Quantschnigg, ÖStZ 1990, 137 ff…
…reduziert werden könnten, da die Übersiedlung auf einen Hof im Familienbereich des Gatten vor der Tür stand. Das Kriterium der Verlustentwicklung stellte sohin im gegenständlichen Fall kein gewichtiges Indiz gegen die Annahme einer Einkunftsquelle in den Jahren 2008 und 2009 dar. 2. Verhältnis der Verluste…
…sei hinzugekommen, dass ab 2008/09 mit Ausbruch der Wirtschaftskrise deren Auswirkungen auch in der Auslastung zu spüren gewesen seien. Gerade im Preissegment der Ferienparks seien diese Auswirkungen erheblich gewesen. Eine Einkunftsquelle sei dann anzunehmen, wenn die Wohneinheiten einheitlich als Gewerbebetrieb geführt würden. Nicht nur…
…sei hinzugekommen, dass ab 2008/09 mit Ausbruch der Wirtschaftskrise deren Auswirkungen auch in der Auslastung zu spüren gewesen seien. Gerade im Preissegment der Ferienparks seien diese Auswirkungen erheblich gewesen. Eine Einkunftsquelle sei dann anzunehmen, wenn die Wohneinheiten einheitlich als Gewerbebetrieb geführt würden. Nicht nur…
…Aufl. 2012, § 27, Rz 38). Bei einer Kapitalerhöhung kommt es, unter der Annahme einer fremdüblichen Wertfindung und der Festlegung des Beteiligungsverhältnisses nach Verkehrswerten (d. h. keine Übertragung von Bezugsrechten), zu keiner Vermögensübertragung aus Sicht des Altgesellschafters. Insbesondere tritt hinsichtlich seiner Verfügungsmacht über die Beteiligung keine…
…die Tätigkeit nach der Änderung wird neu beurteilt. Eine Änderung der Wirtschaftsführung ist auch die wesentliche Änderung der Finanzierung durch Tilgung von Fremdkapital aus nicht im Betrieb erwirtschafteten Mitteln (VwGH 29.07.1997, 96/14/0065). Unwägbarkeiten stehen der Annahme einer Einkunftsquelle grundsätzlich nicht entgegen…
…die Tätigkeit nach der Änderung wird neu beurteilt. Eine Änderung der Wirtschaftsführung ist auch die wesentliche Änderung der Finanzierung durch Tilgung von Fremdkapital aus nicht im Betrieb erwirtschafteten Mitteln (VwGH 29.07.1997, 96/14/0065). Unwägbarkeiten stehen der Annahme einer Einkunftsquelle grundsätzlich nicht entgegen…
…dass die Annahme einer Einkunftsquelle ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr gerechtfertigt ist. Maßgebliche Faktoren nach der LVO sind: Ausmaß und Entwicklung der Verluste (Z 1): Das Auftreten von Verlusten in mehreren Jahren reicht für sich allein noch nicht aus, das Fehlen eines Gewinnstrebens anzunehmen…
…bei Eintritt der auf realistischen Zahlen basierenden Annahmen ein Gesamtüberschuss aus der Wohnungsvermietung zweifellos darstelle, sodass jedenfalls das Vorliegen einer Einkunftsquelle zu Recht anzunehmen gewesen sei, zumal deren Vermarktung durch einen professionellen Hotelbetreiber erfolgen sollte. Zum Nichterreichen der Prognosewerte führt die steuerliche Vertretung der Bf…
…der anschließenden Verpachtung des Skibuffets handle es sich ihrer Ansicht nach um eine Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle. Notwendig für eine tatsächliche Berücksichtigung sei allerdings eine Gewinnerzielungsabsicht, es müsse also ein objektiv erkennbares Ertragsstreben geben. Dies müsse zum jeweiligen Zeitraum, für die eine Überprüfung stattfinde…