…Änderungen oder auch nur ansatzweise erkennbare Anträge finden sich auf diesem nicht. Dessen ungeachtet wertete das Finanzamt den retournierten Überprüfungsbogen als Antrag auf (Weiter-)Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe für den Sohn des Beschwerdeführers und wies mit Bescheid vom 15.4.2014 den "Antrag vom…
…freier Beweiswürdigung festgestellt - die Grundlage für die Erstellung der Ausgangsrechnungen dar. Die elektronisch erfassten Grundinformationen zum jeweiligen Reparaturfall werden in der Werkstatt um händische Anmerkungen von Materialverbrauch und zusätzlich erbrachten Leistungen ergänzt. Erst die händischen Ergänzungen über Materialverbrauch und Leistungserbringung am Reparaturauftrag ermöglichen die vollständige…
…Mängelbehebungsverfahren im Sinne des § 85 Abs. 2 BAO zugänglich." Da im Sinne der wiedergegebenen Ausführungen von Urtz sowie des Bundesfinanzgerichts im obigen Erkenntnis (vgl. hiezu auch die Anmerkungen von Mitterlehner, "Was ist bei einem Gruppenantrag zu beachten? - Umfangreiche Fallstricke bei den Formvorschriften des § 9 Abs…
…2019", auf welche der Beschwerdeführer im Schreiben vom 30.01.2025 verwies, wurde dem Bundesfinanzgericht nicht vorgelegt. Ergänzende Anmerkungen zur Beweiswürdigung allgemein: Hinsichtlich der mit den Schreiben vom 30.01.2025 und vom 18.02.2025 vom Beschwerdeführer vorgelegten Anlagen war festzustellen, dass, soweit über…
…aus Gewerbebetrieb auf 927.137,59 Euro geändert (bisher: 926.313,59 Euro). In der Begründung wird auf die Ausführungen im BP Bericht wird verwiesen. Weiters finden sich folgende Anmerkungen: "Zusätzliche Bescheidabänderung laut Prüfungsfeststellungen TZ 3. Abweisende Erledigung in der BVE zu TZ 4, 6…
…435) erbrachte folgende Rückantwort vom 10. Oktober 2018 (vorgelegtes Aktenkonvolut; Schreiben in Übersetzung; Anmerkungen des Bundesfinanzgerichtes in eckiger Klammer): "Staatsanwaltschaft beim Tribunale Ordinario di Venezia Sektion Justizpolizei - Guardia di Finanza qqqiiii Venedig, 10. Oktober 2018 Betrifft: Ermittlungsauftrag betreffend Strafverfahren n. xx/18 ROG An die…
…Selbstberechnungen erfolgten in folgenden Monaten: | Zeitraum | Fälligkeit | angemeldet | entrichtet | Anmerkungen | 05/2004 | 15.07.2004 | 03.06.2004 | 09.06.2004 | | 06/2004 | 16.08.2004 | 02.07.2004 | bis 17…
…abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Anmerkungen: Unabhängiger Finanzsenat = Bundesfinanzgericht Berufungswerberin (Bw.) = Beschwerdeführerin (Bf.) Berufung = Beschwerde Änderungen lt. Finanzverwaltungsgerichtsgesetz 2012 - FVwGG 2012 1. Verfahrensablauf: Die Beschwerdeführerin (Bf.) besitzt in…
…für dieses Studium allerdings nur bis 30.4.2014 gemeldet. In diesem Studium abgelegte Prüfungen sind nicht aktenkundig. Den Anmerkungen in der Beihilfendatenbank ist zu entnehmen, dass dem Finanzamt Mitschriften aus dem ersten Studienjahr vorgelegt wurden, weshalb von einer Rückforderung der Familienbeihilfe für diesen Zeitraum…
…Beschwerdeführerin darauf hin, dass ihre Tochter "seit 01.09.2014 berufstätig ist." Laut Versicherungsdatenauszug des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ist die Tochter der Beschwerdeführerin seit 1.9.2014 als Angestellte bei der A AG beschäftigt. Den Anmerkungen in der Beihilfendatenbank ist zu entnehmen, dass laut…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt 1. Schulischer Werdegang und bisherige Berufsausbildung des Kindes 1.1. Den Anmerkungen des Finanzamtes in der Beihilfendatenbank ist zu entnehmen, dass der am 1990 geborene Sohn des Beschwerdeführers erst am 28.6.2006 den Besuch der Hauptschule…
…Ab Februar 2002 erfolgten in folgenden Monaten Selbstberechnungen: | Zeitraum | Fälligkeit | angemeldet | entrichtet | Anmerkungen | 02/2002 | 15.04.2002 | 22.04.2002 | 25.03.2002 | verspätet angemeldet | 04/2002 | 17.06.2002 | 23…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin bezog für das Kind den Grundbetrag an Familienbeihilfe und beantragte nach den Anmerkungen in der Beihilfendatenbank mit einem am 4.3.2011 beim Finanzamt eingelangten Formblatt Beih 3 die Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung…
…des Kindes K betreffend den Zeitraum Mai 2009 bis Oktober 2011 wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Den Anmerkungen in der Beihilfendatenbank ist zu entnehmen, dass das anspruchsvermittelnde Kind ( K , geb…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin bezieht für das anspruchsvermittelnde Kind Familienbeihilfe. Nach den Anmerkungen in der Beihilfendatenbank (DB 7) wurde am 8.8.2012 ein Antrag auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung dieses Kindes eingebracht…
… Entscheidungsgründe Für das am 0.0.0000 geborene Kind K wurde laut Anmerkungen in der Beihilfendatenbank bis einschließlich Februar 2004 Familienbeihilfe (ohne Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung) bezogen. Mit einem am 14.12.2012 beim Finanzamt eingelangten Formblatt Beih 1 beantragte der beschwerdeführende Kindesvater die (neuerliche…
…H. ab 08/2022 fest. Das Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit wurde zunächst verneint, um es in den Anmerkungen gleichzeitig wieder zu relativieren:"…der Untersuchte war seit 08/2022 nicht in der Lage, sich den Unterhalt zu verschaffen, ist es auch derzeit nicht. Es…
…2023 machte er keine Angaben. Mit Beschluss vom 27.2.2026 wurde der Bf. ausdrücklich aufgefordert, sämtliche pauschalen Anmerkungen hinsichtlich der beruflichen Veranlassung zu konkretisieren. Dem kam er nicht nach. Die steuerliche Vertretung brachte in Bezug auf die Portokosten in der Vorhaltsbeantwortung vom 31.3…
…Konkrete Hinweise ergeben sich diesbezüglich auch nicht aus den vom Bf. vorgelegten Aufstellungen bzw. Unterlagen. Es gibt nur Anmerkungen bzgl Verwendung wie "Arbeitsplatz", "Entwicklungsumgebung", "Software- /Gerätetest" ohne die berufliche Verwendung konkret darzulegen bzw. glaubhaftgemacht zu haben. Die berufliche Verwendung und Nutzung des E-Readers sowie…
…die im Anspruchsüberprüfungsschreiben als IBAN der Bf. angegeben ist; Anmerkung des Richters) zu Gunsten von ***12*** (***IBAN_2***), ohne Zahlungsreferenz, mit Zusatztext "mate" Quittung Überweisungsauftrag vom 11.07.2024 um 08:11 über EUR 140,00 von Auftraggeber ***IBAN_1*** zu Gunsten von ***13*** (***IBAN…