…Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr vom 7. Mai 2014 beantragte die Bf. als Anmelderin durch die Verwendung des Codes 4200 als Angabe zum Feld 37 des Einheitspapiers die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung. Zum Feld 8 (Empfänger) des Einheitspapiers war die deutsche UID-Nummer der Bf…
…November 2010 und dann erst wieder ab 5. August 2014 im ZMR als ihren Hauptwohnsitz gemeldet gehabt. Auch als Zustelladresse für alle amtlichen Schriftstücke sei von ihr erst ab 2014 die Adresse ***WienYY***, angegeben worden. Aus den vorgelegten Bestätigungen und Angaben der Bf. gehe hervor…
…Entgegen der Darstellung in der Beschwerdevorentscheidung wurde diese Lieferung auch ordnungsgemäß in der ZM gemeldet (siehe AS 8). Seitens der Außenprüfung wurde bemängelt, dass auf dem aktenkundigen "Speditionspapier" die folgenden Angaben fehlen sollen: Adresse und Lieferort des Empfängers Vermerk über die Zahlung der Fracht Begleitpapier…
…dass der KFZ-Händler nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes vorgegangen ist, als er die gegenständliche Lieferung als ig. Lieferung steuerfrei belassen hat, da diese beiden Angaben in einem nicht unauflösbaren Widerspruch stehen und auch unterschiedliche steuerliche Auswirkungen, z.B. im Bereich der ZM…
…und der ZMR Abfragen vom 23.5.2024). Vor diesem Hintergrund durfte das Bundesfinanzgericht die obigen Sachverhaltsfeststellungen gemäß § 167 Abs. 2 BAO als erwiesen annehmen. Im vorliegenden Fall ist lediglich strittig, ob der Bf. im streitgegenständlichen Zeitraum neben seinem in der Schweiz gelegenen Wohnsitz in…
…hat und der Bf. als Halter des angeführten PKWs anzusehen wäre, weil im Falle eines geschäftsführenden GmbH-Gesellschafters grundsätzlich davon ausgegangen werden könne, dass der geschäftsführende GmbH-Gesellschafter selbst über das auf die GmbH zugelassene Fahrzeug verfügt. Den vom Bf. gemachten Angaben in seiner Einvernahme…
…der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat am 17. September 2020 einen äußerst unglaubwürdigen Eindruck hinterlassen, wobei ihre Angaben, in denen sie an ihre bisherigen Behauptungen festgehalten habe, als Schutzbehauptungen gewertet worden seien. Insbesondere auf Nachfrage ihrer Wohnsituation habe sie von sich aus drei Wohnungen in…
…hier maßgeblichen Umsatzsteuerfestsetzungszeitraum 08/2008 an die C-GmbH gezahlt hat. Die Beschwerde ist daher in diesem Punkt abzuweisen. Bemessungsgrundlagen und Höhe der Abgaben Umsatzsteuer 2007: siehe beiliegendes Berechnungsblatt Umsatzsteuerfestsetzungszeitraum 02/2008: | Summe Umsatzsteuer lt. Bescheid vom 10.03.2009 Summe Vorsteuer lt…
…nach Ungarn und in Drittländer verhandelt. Auch die Aussagen des Herrn Kp waren teilweise sehr widersprüchlich. KP verfügte ebenfalls über keine ordnungsgemäße Buchhaltung. Die Verbringung der Waren nach Österreich konnte ebenfalls weder bestätigt noch dementiert werden. Auch stimmten die Zahlen der ZM-Meldungen nicht überein…
…Rechtmittel finden in den Verfahrensunterlagen keine Bestätigung. Aufgrund der Angaben des Bf vom 19.9.2013 ist lediglich von einer angemieteten Gemeinschaftsunterkunft des Bf und seiner rumänischen Forstarbeiterkollegen auszugehen, deren Kosten von den Bewohnern anteilig getragen wurden. Für die Verwendung eines Firmenschildes blieb der Bf…
…05.2019 setzte das FA die Grunderwerbsteuer mit 3,5 % der Gegenleistung von € 155.000,00, somit mit € 5.425,00, fest. Zur Begründung wurde auf die Angaben in der Abgabenerklärung verwiesen. (Anm.: Im Bescheid wurde unter "Betrifft" irrtümlich der Kaufvertrag mit 22…
…Rechnet der Leistungsempfänger, auf den die Steuerschuld übergeht, mittels Gutschrift ab, richtet sich die Rechnungsausstellung nach den Vorschriften des Mitgliedstaates, in dem die Lieferung ausgeführt wird. Sind für die Rechnungsausstellung die Vorschriften dieses Bundesgesetzes maßgebend, muss die Rechnung zusätzlich folgende Angaben enthalten: einen ausdrücklichen Hinweis…
…nicht bei der BF. BF. hat zu Recht einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Österreich erklärt, da die Ware auch tatsächlich in Österreich erworben wurde. Der Fehler - Aufzeichnung der falschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der BF. und inkorrekte Angaben in der ZM - durch ihre Schwestergesellschaften kann der BF nicht…
…Detail konnte sie zu der ***C GmbH*** keine Angaben machen, gab betreffend die ***B GmbH*** an, sie wüsste keine Namen mehr und betreffend ***D GmbH***, ***E GmbH***, ***H GmbH*** und ***I GmbH*** kenne sie nur die Vornamen. Auch ***V*** gab in der Niederschrift vom 23…
…ZMR als Nebenwohnsitz gemeldet. Es wurden bei dem Nebenwohnsitzen von Frau Bf1 höhere Betriebskosten vorgelegt, als von der Liegenschaft AdresseX. Die Rechnungen von Frau Bf1 wurden weiterhin auf die Adresse des alten Hauptwohnsitzes und nicht an den neuen behaupteten Hauptwohnsitz in der AdresseX gesendet. Der…
…An der österreichischen Anschrift lebe er demnach mit seiner Ehegattin. Aufgrund der Angabe des Bf, dass er in Österreich ein Kfz mit ausländischem Kennzeichen verwende, wurde ihm nach einem Aktenvermerk des Finanzamtes am 22.11.2017 ein Formular „NoVA 2“ ausgehändigt. Nach der ZMR-Meldeauskunft…
…hätte der Beschwerdeführer laut eigenen Angaben in Österreich verbracht. Was den oben angeführten längeren Beobachtungszeitraum betreffe, seien weitere Umstände entscheidend: a Von 10.4.2017 bis 24.6.2017 und von 12.10.2017 bis 15.11.2017 hätte der Beschwerdeführer wieder Arbeitslosengeld in Österreich…
…und in sich widerspruchsfrei. Sie schilderte all die von ihr wahrgenommenen Vorgänge sachlich und ohne erkennbarer Tendenz, das Geschehen zu dramatisieren, abzuschwächen oder gar den Bf. zu be- oder entlasten. Auch bei näherer Befragung blieb die Zeugin bei ihren Angaben und war in der Lage…
…seinen gemeldeten Hauptwohnsitz (laut ZMR), nach eigenen Angaben seinen Lebensmittelpunkt, seine Familie (Vater und geschiedene Ehefrau mit zwei gemeinsamen Kindern) sowie eine nichtselbständige Teilzeit-Arbeitstätigkeit (siehe ua. Dienstvertrag) im Inland. Daneben ist er ua. Geschäftsführer der Fa. B-GmbH mit Sitz in Ort1/Italien (italien…
…siehe ZMR-Abfragen). Der Bf war ab 3.6.2013 als Arbeiterlehrling bei der Fa. Y-GmbH mit Arbeitsort in A-Ort2 tätig und hat im Jahr 2013 (7 Monate) ein Einkommen von rund € 3.800 bezogen (lt. Sozialversicherungsdaten-Abfrage; eigene Angaben in der…