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BFG RV/7103332/20111. Ist die definitive Anführung von Poker als Glücksspiel in § 1 Abs. 2 GSpG verfassungs- und unionsrechtswidrig? 2. Verwirklicht die Bf. das für die Glücksspielabgabenpflicht gemäß § 57 GSpG wesentliche Tatbestandsmerkmal „Ausspielungen“, wenn sie Kartenpokerspiele in Form des Cashgame und in Turnierform anbietet? 3. Gibt es durch den Bezug auf § 2 GSpG eine Konnexität zwischen § 57 GSpG und § 60 Abs. 24 GSpG idFv VfGH 27.6.2013, G 26/2013 ua.?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.12.2014Teil 1/4

…von den Glücksspielabgaben nicht betroffen. Die Bf. ist ein Gewerbebetrieb mit mehreren Betriebsstätten in Österreich und hält Gewerbeberechtigungen zur Ausübung des Gastgewerbes sowie zur Durchführung erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter. In den Räumlichkeiten der Bf. können Besucher Karten spielen (überwiegend Poker) und gleichzeitig Speisen und Getränke…

BFG RV/7101181/20131. Ist § 57 GSpG verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist? (Folgezeitraum, daher wie BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012) 2. Löst eine Gewerbeberechtigung zum Halten erlaubter Kartenspiele mangels einer Ausspielung diese aus dem Glücksspielgesetz, sodass keine Glücksspielabgabe anfällt (§ 60 Abs. 36 GSpG)? 3. Liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, wenn die Glücksspielabgabe für die veranstalteten Kartenpokerspiele höher ist als Umsatz, der aus dem Tischgeld erzielt wird? 4. Sind die Spielbanken von den Glücksspielabgaben befreit um eine Doppelbesteuerung mit der Spielbankabgabe zu vermeiden (§ 57 Abs. 6 GSpG)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.08.2017Teil 1/2

…Die Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG knüpfe ausdrücklich an „Ausspielungen“ an. Da die Bf. ihre Einnahmen primär aus dem Verkauf von Speisen und Getränken, nicht aber aus der Durchführung von Glücksspielen erziele, erfülle sie nicht den Unternehmerbegriff, weswegen auch die §§ 57 ff GSpG nicht…

BFG RV/2100687/2014Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame und in Turnierform, sowie des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2019Teil 1/4

…gleichzeitig Speisen und Getränke konsumieren. Die Bf. stelle dazu im Rahmen der Gewerbeberechtigung gegen angemessenes Entgelt (das sogenannte „Tischgeld“) räumlich gebundene Sachleistungen sowie personelle Dienstleistungen zur Verfügung. Bei den Besuchern könne es sich um einzelne Personen, aber auch um Spielergemeinschaften in Form von Clubs und…

BFG RV/2101805/2014Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame und in Turnierform, sowie des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2019Teil 1/3

…gleichzeitig Speisen und Getränke konsumieren. Die Bf. stelle dazu im Rahmen der Gewerbeberechtigung gegen angemessenes Entgelt (das sogenannte „Tischgeld“) räumlich gebundene Sachleistungen sowie personelle Dienstleistungen zur Verfügung. Bei den Besuchern könne es sich um einzelne Personen, aber auch um Spielergemeinschaften in Form von Clubs und…

BFG RV/2101801/2014Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame und in Turnierform, sowie des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2019Teil 1/3

…gleichzeitig Speisen und Getränke konsumieren. Die Bf. stelle dazu im Rahmen der Gewerbeberechtigung gegen angemessenes Entgelt (das sogenannte „Tischgeld“) räumlich gebundene Sachleistungen sowie personelle Dienstleistungen zur Verfügung. Bei den Besuchern könne es sich um einzelne Personen, aber auch um Spielergemeinschaften in Form von Clubs und…

BFG RV/2100414/2013Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame und in Turnierform, sowie des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2019Teil 1/2

…gleichzeitig Speisen und Getränke konsumieren. Die Bf. stelle dazu im Rahmen der Gewerbeberechtigung gegen angemessenes Entgelt (das sogenannte „Tischgeld“) räumlich gebundene Sachleistungen sowie personelle Dienstleistungen zur Verfügung. Bei den Besuchern könne es sich um einzelne Personen, aber auch um Spielergemeinschaften in Form von Clubs und…

BFG RV/7103493/20141. Hat die Aufhebung des Wortes „Poker“ in § 1 Abs. 2 GSpG durch VfGH 27.6.2013, G 26/2013 ua. die Auswirkung, dass keine Glücksspielabgaben zu erheben sind? 2. Liegt bei der ungleichen Besteuerung von Poker im Lebendspiel und Onlinepoker dieselbe Problematik wie bei der Werbeabgabe für Printmedien, aber nicht für Onlinewerbung, vor? 3. Liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, wenn die Glücksspielabgabe für die veranstalteten Kartenpokerspiele höher ist als der Umsatz, der aus dem Tischgeld erzielt wird? 4. Sind die Spielbanken von den Glücksspielabgaben befreit um eine Doppelbesteuerung mit der Spielbankabgabe zu vermeiden? 5. Löst eine Gewerbeberechtigung zum Halten erlaubter Kartenspiele mangels einer Ausspielung diese aus dem Glücksspielgesetz, sodass keine Glücksspielabgabe anfällt (§ 60 Abs. 36 GSpG)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.10.2017Teil 1/5

…aufgrund der Übergangsbestimmungen des § 60 Abs. 24 GSpG nicht vom Glücksspielgesetz erfasst werde. Da die Bf. ihre Einnahmen primär aus dem Verkauf von Speisen und Getränken, nicht aber aus der Durchführung von Glücksspielen erziele, erfülle sie nicht den glücksspielrechtlichen Unternehmerbegriff iSd § 2 Abs. 2 GSpG…

BFG RV/7101232/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden. (Siehe BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012 an Masseverwalter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 1/6

…auf. Sie sei finanziell nicht am Kartenspiel der Spielergruppen beteiligt und habe auch keinen Anteil am Spielgewinn oder den Einsätzen. Die Bf. beziehe ihren Umsatz zum überwiegenden Teil aus ihrem Speisen – und Getränkeangebot, zu einem kleinen Teil aus dem entgeltlichen Zurverfügungstellen von Sachmitteln und Dienstleistungen…

BFG RV/7101758/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2016Teil 1/6

…auf. Sie sei finanziell nicht am Kartenspiel der Spielergruppen beteiligt und habe auch keinen Anteil am Spielgewinn oder den Einsätzen. Die Bf. beziehe ihren Umsatz zum überwiegenden Teil aus ihrem Speisen – und Getränkeangebot, zu einem kleinen Teil aus dem entgeltlichen Zurverfügungstellen von Sachmitteln und Dienstleistungen…

BFG RV/7104278/2009Anwendung der Gaststättenpauschalierungs-VO bei geringen Speisenumsätzen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.12.2015

…dass ein Steuerpflichtiger Speisen und Getränke anbietet und die Umsätze überwiegend aus derartigen Konsumationen erzielt. Die Gründe für das Fehlen eines größeren Speisenangebotes sind insoweit unerheblich und reicht das alleinige Anbieten von Speisen und Getränke für die Anwendung der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung nicht aus. Die Bf…

BFG RV/2100658/2014§ 184 BAO: Schätzung eines Kebabrestaurants mittels Hefeverbrauchs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2019Teil 2/2

…und damit mangelnde Vergleichbarkeit der beiden Branchen zeigt sich schon durch die jeweilige Definition (Quelle: Systematik der Wirtschaftstätigkeiten ÖNACE 2008, Statistik Austria, 2008): "Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.", Klassifikation I 56.10-2, definiert: "Buffets und Imbissstuben: Hierher gehört das Anbieten von Speisen…

BFG RV/1100072/20141) Vorlage einer Beschwerde an das BFG ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung, 2) Qualifikation als Gaststätte im Sinne der Gaststättenpauschalierungsverordnung 1999, BGBl. II Nr. 227/1999, 3) Taxierlöskalkulation im Zuge einer BP
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.07.2016

…nicht als Gaststätten iS der Verordnung erkannt hat, die den Gästen keine frisch in einem Küchenbereich zubereiteten Speisen anbieten (C-Imbiss und E, siehe oben). Insofern gehen die Ausführungen des Beschwerdeführers im Vorlageantrag hinsichtlich der Relevanz/Irrelevanz von Formmängeln und der Vergleichbarkeit mit anderen, in …

BFG RV/5300030/2020Abgabenhinterziehungen Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben bei einem Buschenschank, absolute Verjährung, Übernehmbarkeit abgabenrechtlicher Schätzungen in Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.07.2023Teil 4/6

…Getränke und Speisen der Öffentlichkeit anbietet unterliegt der Gewerbeordnung 1994. Gem. § 2 Abs. 1 Zi 5 der Gewerbeordnung ist der Buschenschank vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen, solange dieser auf Basis der einzelnen landesgesetzlich geregelten Buschenschankgesetze ausgeübt wird.Laut § 1 NÖ Buschenschankgesetz sind nur Besitzer von…

BFG RV/3100233/2016Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen für die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.10.2017

…anbieten (Vorliegen von zumindest einer „kleinen Speisekarte“) und dafür über die infrastrukturelle Einrichtung einer Küche verfügen (VwGH 5.9.2012, 2012/15/0120, 25.7.2013, 2013/15/0208, 28.5.2015, 2012/15/0104). Üblicherweise in Handelsbetrieben angebotene Produkte zählen keinesfalls zu den Speisen…

BFG RV/5100342/2013Gaststättenpauschalierung - nur wenn ausreichendes Speisenangebot selbst zubereitet wird.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.09.2015

…Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden. Die Zuordnung eines Unternehmens zum Gaststättengewerbe iSd Gaststättenpauschalierungs-VO hat nach Rz 4294 der ESt-RL 2000 idgF nach der allgemeinen Verkehrsauffassung zu erfolgen. Eine Gaststätte ist danach ein Dienstleistungsbetrieb, dessen primärer Leistungsinhalt in der Bewirtung von…

BFG RV/7400179/2016Wiener Vergnügungssteuergesetz 2005: Besteuerung eines Tanzlokals (Bonusbänder, Getränkepreise und Raumpauschsteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.05.2023Teil 1/2

…Berechnung der Vergnügungssteuer vom Entgelt aus dem Verkauf von Speisen und Getränken, wenn für eine nach dem Entgelt zu besteuernde Veranstaltung kein Eintrittsgeld eingehoben worden sei, entschieden, dass das Entgelt für die "Bonusbänder" einen Bestandteil des Entgelts für die Getränkekonsumation darstelle. Trotz Vorliegens der Voraussetzungen…

BFG RV/3100112/2018Umsatzsteuerliche Beurteilung von Wettvermittlungsumsätzen in den Jahren 2007 bis 2010.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2018

…Vermittler und der Unternehmen_1 als Wettanbieter. Leistungen wie die Zurverfügungstellung von Sitzmöglichkeiten, sanitären Anlagen und Konsumationsmöglichkeiten von Speisen und Getränken seien nicht Gegenstand des Wettvermittlungsvertrages. Auch würden diese Leistungen vom Beschwerdeführer nicht an die Unternehmen_1 erbracht, sondern an die Gäste des Lokals und…

BFG RV/3100199/2016Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen für die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2018

…Jahre 2011 und 2012] durch rund 300 Öffnungstage durch 3 € bis 3,5 € (Preise laut Speisekarte]). Wenngleich gemäß § 2 Abs. 2 der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung 1999 in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung, das Angebot von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen und das…

BFG RV/1100101/20131) Wiederaufnahme des Verfahrens infolge neu hervorgekommener Tatsachen 2) Anwendbarkeit der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 227/1999, bei einer Bar, in der das Speisenangebot lediglich Snacks umfasst 3) Hinzurechnung eines Sicherheitszuschlages infolge formell und materiell nicht ordnungsmäßiger Bücher und Aufzeichnungen 4) Zurückweisung unzulässiger Vorlageanträge.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2016Teil 1/2

…verstehen sei, dass sie nur für Betriebe anwendbar sei, die Speisen und Getränke anbieten würden, wobei sowohl die Konsumation von Speisen als auch die Konsumation von Getränken in einem relevanten Ausmaß zum Gesamtumsatz des Betriebes beitragen müsse. Den Ausführungen des unabhängigen Finanzsenates sei entgegenzuhalten, dass…

BFG RV/7102710/2025Rückforderung eines Fixkostenzuschusses I für Mietzinse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.02.2026

…samt allfälliger damit verbundener Fitness-, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Barbetrieb, Massage, Ausschank von Speisen und Getränken, Fitness- und Gesundheitseinrichtungen, Kino etc.) handeln darf. Weiters ist in diesem Vertragspunkt festgehalten, dass selbstständige Unternehmerinnen im Rahmen des Saunabetriebes sexuelle Dienstleistungen anbieten. Der bis zum fünften eines…