Das Amtssitzabkommen enthält keine positivrechtliche Regelung, die einen allfälligen ungerechtfertigten Übergenuss bei der Bf verhindert, sollte sie im Streitzeitraum vom Zentrum vergleichbare Familienleistungen in ungekürzter Höhe bezogen haben, indem die belangte Behörde die Familienbeihilfe unmittelbar an das Zentrum überweist. Die vorrangige Leistungspflicht Österreichs entfällt nicht…
…1994, 91/13/0086). Auch der Umstand, dass Sohn ***1*** und der Gatte der Bf. österreichische Staatsbürger sind, vermögen einen Anspruch auf Familienbeihilfe angesichts der Regelungen im Amtssitzabkommen nicht zu begründen. Gemäß § 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat…
…Mai 2019 bis Mai 2024 zurückgefordert wurde (Rückforderungsbetrag insgesamt EUR 11.999,30). Die Entscheidung wurde mit Artikel X Abschnitt 26 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation (kurz: Amtssitzabkommen IAEO) begründet, wonach Personen…
…für Migrationspolitik-Entwicklung (in der Folge kurz: ICMPD) mit Sitz in Wien beschäftigt ist, nach dem Amtssitzabkommen Anspruch auf die österreichische Familienbeihilfe für ihre im August 2013 geborene Tochter, die nach dem Vater die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und mit der die Bf in einem gemeinsamen…
…wies das Finanzamt den Antrag vom 26.1.2017 auf Zuerkennung der FB für die Tochter als unbegründet ab und verwies dabei auf das Amtssitzabkommen der Republik Österreich mit der IAEO. Die Bf erhob am 23.3.2017 Beschwerde. Mit Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde am…
…Development beschäftigt sind, ebenso wie die internationale Organisation selbst nicht in den Geltungsbereich der VO 883/2004 fallen, sodass sich der Anspruch auf Familienleistungen dieser Beschäftigten nach dem Amtssitzabkommen bzw einer anderen völkerrechtlichen Rechtsgrundlage bestimmt? Frage 3: Ist das Unionsrecht dahin auszulegen, dass internationale Organisationen…
…da aufgrund völkerrechtlicher Verträge, bzw Amtssitzabkommen für Angestellte der UNIDO und deren im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder ein Ausschluss von den Geldleistungen aus dem Ausgleichsfonds für Famillienbeihilfen vorliege, sofern sie nicht ÖsterreicherInnen oder durch das Recht der Europäischen Union gleichgestellte Staatsangehörige eines anderen Staates oder…
…der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. (2) Die Gleichstellung im Sinne des Abs. 1 gilt auch im Bereich der Amtssitzabkommen sowie Privilegienabkommen, soweit diese für Angestellte internationaler Einrichtungen und haushaltszugehörige Familienmitglieder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft einen Leistungsausschluss aus dem Familienlastenausgleich vorsehen. …
…RV/7105260/2016, hat das BFG im Fall eines Asylwerbers entschieden und in diesem Zusammenhang keine Veranlassung, rechtliche Überlegungen zur Legitimationskarte iVm einem Amtssitzabkommen anzustellen. Aus diesem Erkenntnis ist daher für die belangte Behörde nichts gewonnen. VI. Zu den Fragen: Der rechtliche Bezug zum Unionsrecht…
…FLAG 1967 für die Kinder ***1*** und ***3*** für die Zeiträume 08/2022 - 06/2023 zurück. Die Gattin des Bf. sei seit 01.08.2022 bei der CTBTO beruflich tätig, daher sei das Amtssitzabkommen anzuwenden. Die Zulage, die der Gattin ausbezahlt werde, sei eine iSd …
…der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. (2) Die Gleichstellung im Sinne des Abs. 1 gilt auch im Bereich der Amtssitzabkommen sowie Privilegienabkommen, soweit diese für Angestellte internationaler Einrichtungen und haushaltszugehörige Familienmitglieder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft einen Leistungsausschluss aus dem Familienlastenausgleich vorsehen. …
…Bezug der Familienbeihilfe nicht. Die Kindesmutter sei Drittstaatsangehörige und bei der UNO beschäftigt. Damit sei die Mutter gemäß dem Amtssitzabkommen der Republik Österreich mit der UNO von der österreichischen Familienleistung ausgeschlossen. "Die Angestellten der UNO und deren im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder, auf die sich…
…der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. (2) Die Gleichstellung im Sinne des Abs. 1 gilt auch im Bereich der Amtssitzabkommen sowie Privilegienabkommen, soweit diese für Angestellte internationaler Einrichtungen und haushaltszugehörige Familienmitglieder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft einen Leistungsausschluss aus dem Familienlastenausgleich vorsehen. …
…vgl BMF in SWI Heft-Nr 7/2003, 308, für das Amtssitzabkommen für die am Wiener Amtssitz tätigen UNO-Bediensteten). Insoweit kann dem Bf nicht gefolgt werden, wenn in der mündlichen Verhandlung vor dem BFG ausgeführt wird, der Bf sei eben kein Diplomat und das…
…der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. (2) Die Gleichstellung im Sinne des Abs. 1 gilt auch im Bereich der Amtssitzabkommen sowie Privilegienabkommen, soweit diese für Angestellte internationaler Einrichtungen und haushaltszugehörige Familienmitglieder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft einen Leistungsausschluss aus dem Familienlastenausgleich vorsehen. …
…der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. (2) Die Gleichstellung im Sinne des Abs. 1 gilt auch im Bereich der Amtssitzabkommen sowie Privilegienabkommen, soweit diese für Angestellte internationaler Einrichtungen und haushaltszugehörige Familienmitglieder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft einen Leistungsausschluss aus dem Familienlastenausgleich vorsehen. …
…der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. (2) Die Gleichstellung im Sinne des Abs. 1 gilt auch im Bereich der Amtssitzabkommen sowie Privilegienabkommen, soweit diese für Angestellte internationaler Einrichtungen und haushaltszugehörige Familienmitglieder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft einen Leistungsausschluss aus dem Familienlastenausgleich vorsehen. …
…der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. (2) Die Gleichstellung im Sinne des Abs. 1 gilt auch im Bereich der Amtssitzabkommen sowie Privilegienabkommen, soweit diese für Angestellte internationaler Einrichtungen und haushaltszugehörige Familienmitglieder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft einen Leistungsausschluss aus dem Familienlastenausgleich vorsehen. …
…Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen Daraus ergibt sich, dass bei der Interpretation der Amtssitzabkommen nicht nur Bürger:innen anderer EU-Mitgliedstaaten Österreicherinnen gleichzustellen sind, sondern auch anerkannte Flüchtlinge. Durch seine Eigenschaft als anerkannter Flüchtling unterscheidet sich der Sachverhalt…
…der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. (2) Die Gleichstellung im Sinne des Abs. 1 gilt auch im Bereich der Amtssitzabkommen sowie Privilegienabkommen, soweit diese für Angestellte internationaler Einrichtungen und haushaltszugehörige Familienmitglieder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft einen Leistungsausschluss aus dem Familienlastenausgleich vorsehen. …