…Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 9. August 2013 gegen die Verwarnung des Zollamtes Wien vom 12. Juli 2013, Zl. 100000/90.115/05/2010-AFB/Tr, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Eine Revision…
…die Durchführung der bereits überfälligen Meldung nach § 5 WiEReG nicht kontrolliert haben will. Demgemäß geht der Senat von einer wissentlichen und willentlichen Unterlassung der Meldung nach der zweiten Aufforderung aus.Somit ***16*** bei ***22*** ***23*** die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmaie des Finanzvergehens nach § 15 Abs…
…Der Bf. ersucht um ein Absehen von der verhängten Geldstrafe und verweist diesbezüglich auf das Erkenntnis des BFG vom 3. Februar 2017, RV/7500632/2015, in welchem das Gericht von einem geringen Verschulden ausging, von der Verhängung einer Geldstrafe absah und dem Bf. unter Hinweis…
…auf dem Plan die Grundstücksgrenze exakt mit dem „aufstrebenen Mauerwerk“ eingezeichnet ist, im Gegensatz zu Adresse1, wo nur eine Stiege (von drei) sichtbar ist und damit abzuleiten ist, dass die Grundstücksgrenze mit dem Vordach sein muss. c) auch wenn laut Ausführungen des Sachverständigen der MA…
…2: Das Bundesfinanzgericht kann von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn a) in der Beschwerde nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet wird oder b) nur die Höhe der Strafe bekämpft wird oder c) im angefochtenen Bescheid eine 500 Euro nicht übersteigende Geldstrafe verhängt wurde…
…sind für ein Absehen von einer Bestrafung zwei gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und das Vorliegen des geringen Verschuldens des Täters wird unter Berücksichtigung des zitierten Judikates des VwGH sowie des Umstandes, dass es bereits zur geforderten Meldung für das Jahr 2018 zu einer Versäumnis kam…
… 160 Abs. 3 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Parteien des Verfahrens darauf ausdrücklich bis zum Beginn der Verhandlung verzichtet haben. Es ist dies eine Ermessensentscheidung, bei welcher unter anderem das Parteieninteresse mit dem Verfolgungsinteresse abzugleichen ist: Je…
…verantworten (womit für sich allein zwar kein wesentlicher zusätzlicher Erkenntnisgewinn zur Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes mehr zu gewinnen war, aber immerhin bei gleichzeitiger Zurücknahme von Beweisanträgen eine Verfahrensvereinfachung, weil übereinstimmend mit den bereits aus der sonstigen Aktenlage abzuleitendem Erkenntnissubstrat) sowie eben sein nachfolgendes steuerrechtliches Wohlverhalten…
…Fall SPEIL v. Austria, Appl. 42057/98) kann das Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung zwar dann ausnahmsweise als mit der EMRK vereinbar angesehen werden, wenn besondere Umstände ein Absehen von einer solchen Verhandlung rechtfertigen (vgl. hiezu etwa VwGH 17.09.2009, 2008/07/0015). Solche besonderen…
…für ein Absehen von der Nacherhebung des Zollbetrages nach Artikel 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK der Beschwerde der Erfolg versagt werden. § 108 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) idF BGBl I Nr. 180/2004 lautet: "Entsteht außer den Fällen des Abs. 2 eine Zollschuld…
…auf die folgenden Ausführungen vom 24. Februar 2016,13.45 Uhr als E-Mail an die belangte Behörde: … All die Punkte führen zu folgendem Fazit: Die Einfuhr von AD behafteten Gütern bedeutet eine erhebliche Anforderung an Zoll und Wirtschaft. Besonders schwierig stellt sich die…
… 49 Abs. 23 letzter Satz KBGG und den dazugehörigen parlamentarischen Materialien ergibt sich nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes zweifelsfrei, dass eine dieser Maßnahmen das Absehen von der Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld ist. Aus Gründen, deren Beurteilung bzw. Überprüfung nicht in die Kompetenz des BFG fällt…
…Abs 3 Z 2 iVm Abs 5 BAO kann von einer beantragten mündlichen Verhandlung unter anderem dann abgesehen werden, wenn die Beschwerde als zurückgenommen (§ 85 Abs 2, § 86a Abs 1 BAO) zu erklären ist. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung liegt im Ermessen des…
…Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat der Abgabenschuldner einen Anspruch darauf, dass von einer Nacherhebung abgesehen wird. Dagegen ist der Antrag auf Absehen von einer Nacherhebung bereits dann nicht begründet, wenn eine der drei Voraussetzungen fehlt. Für den Irrtum der Zollbehörden verlangt der EuGH ein Handeln…
…Nichteinreichung der Abgabenerklärungen für das Jahr 2015 bei zumindest annähernd vergleichbarer Säumnis eine Zwangsstrafe in Höhe von lediglich EUR 100,00 - mithin einem Drittel der verfahrensgegenständlichen Zwangsstrafe - angedroht hat. Für ein gänzliches Absehen von einer Zwangsstrafe verbleibt jedoch aus nachfolgenden Gründen kein Raum: Zweck der…
…mit Schreiben vom 27.07.2023 sämtliche Fragen beantwortet hat. Bei ausreichender Wertung des tatsächlichen Sachverhaltes hätte sohin die Behörde von einer entschuldbaren Fehlleistung, in eventu von einer bloß vorliegenden leicht fahr lässigen Fehlleistung ausgehen müssen. Beweis: Einvernahme des Geschäftsführers *GF1*; Zeuge: *Zeuge1* Mangels schuldhaften…
…von der mündlichen Verhandlung § 44 Abs. 3 VwGVG: Das Verwaltungsgericht kann von einer Verhandlung absehen, wenn 1. in der Beschwerde nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet wird oder 2. sich die Beschwerde nur gegen die Höhe der Strafe richtet oder 3. im angefochtenen Bescheid eine…
…der Täter während dieser Verjährungsfrist ein vorsätzliches Finanzvergehen, auf welches § 25 FinStrG (Voraussetzungen für ein Absehen von einer Bestrafung oder das Erteilen einer bloßen Verwarnung infolge Geringfügigkeit liegen vor) nicht anzuwenden ist, so tritt die Verjährung nicht ein, bevor auch für die neue Tat die…
…262 Abs. 2 BAO kumulative Voraussetzungen für ein Absehen von der Beschwerdevorentscheidung sind, löst bereits der ungenützte Ablauf der 3-Monatsfrist des § 262 Abs. 2 lit. b BAO die Pflicht der Abgabenbehörde eine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen aus (siehe dazu ErläutRV FVwGG [2007 BlgNR 24. GP…
…Täter während dieser Verjährungsfrist ein vorsätzliches Finanzvergehen begeht, auf welches § 25 FinStrG (Voraussetzungen für ein Absehen von einer Bestrafung oder das Erteilen einer bloßen Verwarnung infolge Geringfügigkeit liegen vor) nicht anzuwenden ist, die Verjährung solange nicht ein, bevor auch für die neue Tat die Verjährungsfrist…