…Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch UGP Ullmann Geiler & Partner Rechtsanwälte, Maria-Theresien-Straße 17-19, 6020 Innsbruck, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. März 2020 und des Amtsbeauftragten vom…
…des Amtsbeauftragten auf eine "schuldangemessene" Bestrafung berechtigt, weshalb sich der Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer (€ 720,00 von einer möglichen Geldstrafe) nicht zur Gänze auf die verbleibende Geldstrafe auswirkt. Aufgrund der erforderlichen Berücksichtigung der überlangen Verfahrensdauer war jedoch ein Unterschreiten der Mindestgeldstrafe gemäß § 23 Abs…
…geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden des Beschuldigten vom 27. Dezember 2018 und des Amtsbeauftragten vom 3. Jänner 2019 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt…
…Amtsbeauftragten am 31. Juli 2018 (Finanzstrafakt Bl. 103 ff) nicht fortgeführt worden war, weshalb noch ein Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer auf € 30.000,00, das sind 17,63 % der Strafrahmens, vorzunehmen ist. Von diesem Gesamtgeldstrafenbetrag sind nun die bereits verhängten Geldstrafen, also € 2…
…laut Pkt. B) ein Abschlag auf € 40.000,00 vorzunehmen gewesen wäre. Infolge der Abschwächung des Strafverfolgungsanspruches der Republik Österreich infolge Zeitablaufes seit Tatbegehung ist dieser Geldstrafwert weiter zu verringern auf € 30.000,00. Zusätzlich ist aber auch noch die überlange Verfahrensdauer, zumal…
…lediglich € 16.000,00 abzumildern. Damit hätte die dem Beschuldigten aufzuerlegende Geldstrafe die Mindeststrafhöhe von 10 % des Strafrahmens lediglich unwesentlich überschritten. Eine weitere Abmilderung der Geldstrafe - noch ohne Bedachtnahme auf einen Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer - wäre zumal in Anbetracht der Vorgangsweise des nunmehrigen Beschwerdegegners…
…des VwGH folgend ist ein Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer betragsmäßig auszuweisen (22.10.2015, Ro 2015/16/0029), dazu wird wegen der nicht vom Bf. zu verantwortenden mehrjährigen Liegedauer zwischen Erlassung des Einleitungsbescheides und Vorlage an den Spruchsenat ein Abschlag von € 3.000,00…
…zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung zumal in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention jedoch nicht (siehe nachstehend), wenngleich - noch ohne Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer - die Geldstrafe nunmehr nahe an diese Grenze heranzuführen ist. 7. Bestünde beim Beschuldigten ein durchschnittliches Verschulden, hielten…
…besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung zumal in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention jedoch nicht (siehe nachstehend), wenngleich - noch ohne Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer - die Geldstrafe im unteren Bereich des Strafrahmens auszumessen ist. 18.2. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung zumal in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention jedoch gerade noch nicht (siehe nachstehend), wenngleich - noch ohne Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer - die Geldstrafe nunmehr bereits nahe an diese Grenze heranzuführen ist. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1…
…besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung zumal in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention jedoch nicht (siehe nachstehend), wenngleich - noch ohne Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer - die Geldstrafe nunmehr nahe an diese Grenze heranzuführen ist. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit…
…veranlasst hat, gegenüber. In gesamthafter Abwägung dieser Argumente und unter Bedachtnahme auf die derzeitige persönliche und (wohlgeordnete) wirtschaftliche Situation des Beschuldigten war der Ausgangswert auf einen Betrag von € 3.000,00 abzumildern. Zusätzlich war auch noch ein Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer vorzunehmen, sodass sich…
…wovon noch ein Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer auf die spruchgemäße Höhe vorzunehmen war. Eine bloße Verwarnung oder ein völliger Wegfall einer Bestrafung kommt jedoch aufgrund der Wichtigkeit der Einhaltung einer ausreichenden Sorgfalt im Zuge einer Zolldeklaration in Anbetracht des andernfalls denkbaren hohen Schadenspotenziales nicht in…
…Da die überlange Verfahrensdauer darauf zurückzuführen ist, dass den Vertagungsbitten des Beschuldigten gefolgt wurde, sah der Senat keine Veranlassung für einen gesondert auszuweisenden Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer. Die ausgesprochene Geldstrafe und die Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen der Vielzahl der begangenen Taten und deren Schuldgehalt und erfüllen nach…
…Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung zumal in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention jedoch nicht (siehe nachstehend), wenngleich - noch ohne Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer - zumindest beim Erstbeschuldigten die Geldstrafe nunmehr nahe an diese Grenze heranzuführen ist. 5.2. Wäre beim Erstbeschuldigten von einem durchschnittlichen Verschulden auszugehen…
…das sind 16,28 % des Strafrahmens, abzumildern ist. Ein Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer führt zu einer Gesamtgeldstrafe von € 18.000,00, wovon noch überdies die bereits in der Strafverfügung ausgesprochene Geldstrafe im Ausmaß von € 1.500,00 abzuziehen ist. Die über A zu…
…12.2024 in Abwesenheit der Beschuldigten, jedoch in Anwesenheit der Amtsbeauftragten ***51*** sowie der Schriftführerin ***52*** zu Recht erkannt: Die Schuldbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Wegen überlanger Verfahrensdauer wird ein Abschlag von € 500,00 zu der verhängten Geldstrafe vorgenommen. Die Geldstrafe beträgt demnach €…
…mündlichen Verhandlung am 10. Jänner 2016 in Anwesenheit des Beschuldigten, seines Verteidigers, des Amtsbeauftragten und der Schriftführerin zu Recht erkannt: Aus Anlass der Beschwerde wird wegen überlanger Verfahrensdauer ein Abschlag von € 2.000,00 vorgenommen. Die Geldstrafe nach § 33 Abs. 5 FinStrG beträgt demnach…
…einem Abschlag um die Hälfte, womit sich eine Geldstrafe von € 15.000,00 ergibt, welche noch über der oben angesprochen 10%-Grenze des § 23 Abs. 4 FinStrG liegt. Überdies ist aber auch noch ein Abschlag von einem Drittel dieses Strafbetrages wegen überlanger Verfahrensdauer vorzunehmen…
…2 Z 1 VbVG zu werten, dass die Schädigung bei der Geltendmachung von Vorsteuern aus Deckungsrechnungen groß ist. Unter Berücksichtigung der genannten Strafzumessungsgründe und eines Abschlages wegen überlanger Verfahrensdauer von € 400,00 war die Geldbuße mit € 2.000,00 auszumessen. Gemäß § 23 Abs…