…Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch UGP Ullmann Geiler & Partner Rechtsanwälte, Maria-Theresien-Straße 17-19, 6020 Innsbruck, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. März 2020 und des Amtsbeauftragten vom…
…des Amtsbeauftragten auf eine "schuldangemessene" Bestrafung berechtigt, weshalb sich der Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer (€ 720,00 von einer möglichen Geldstrafe) nicht zur Gänze auf die verbleibende Geldstrafe auswirkt. Aufgrund der erforderlichen Berücksichtigung der überlangen Verfahrensdauer war jedoch ein Unterschreiten der Mindestgeldstrafe gemäß § 23 Abs…
…geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden des Beschuldigten vom 27. Dezember 2018 und des Amtsbeauftragten vom 3. Jänner 2019 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt…
…Amtsbeauftragten am 31. Juli 2018 (Finanzstrafakt Bl. 103 ff) nicht fortgeführt worden war, weshalb noch ein Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer auf € 30.000,00, das sind 17,63 % der Strafrahmens, vorzunehmen ist. Von diesem Gesamtgeldstrafenbetrag sind nun die bereits verhängten Geldstrafen, also € 2…
…laut Pkt. B) ein Abschlag auf € 40.000,00 vorzunehmen gewesen wäre. Infolge der Abschwächung des Strafverfolgungsanspruches der Republik Österreich infolge Zeitablaufes seit Tatbegehung ist dieser Geldstrafwert weiter zu verringern auf € 30.000,00. Zusätzlich ist aber auch noch die überlange Verfahrensdauer, zumal…
…lediglich € 16.000,00 abzumildern. Damit hätte die dem Beschuldigten aufzuerlegende Geldstrafe die Mindeststrafhöhe von 10 % des Strafrahmens lediglich unwesentlich überschritten. Eine weitere Abmilderung der Geldstrafe - noch ohne Bedachtnahme auf einen Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer - wäre zumal in Anbetracht der Vorgangsweise des nunmehrigen Beschwerdegegners…
…des VwGH folgend ist ein Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer betragsmäßig auszuweisen (22.10.2015, Ro 2015/16/0029), dazu wird wegen der nicht vom Bf. zu verantwortenden mehrjährigen Liegedauer zwischen Erlassung des Einleitungsbescheides und Vorlage an den Spruchsenat ein Abschlag von € 3.000,00…
…die gerichtlich verhängten Geldstrafen im Ausmaß von insgesamt € 105.000,00 (= 10,34 % des Strafrahmens) nur bedingt ausgesprochen wurde - seine tatsächliche finanzielle Belastung aus den Schuldsprüchen nur insgesamt € 55.000,00 (ohne Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer: € 65.000,00) betragen hat…
…zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung zumal in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention jedoch nicht (siehe nachstehend), wenngleich - noch ohne Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer - die Geldstrafe nunmehr nahe an diese Grenze heranzuführen ist. 7. Bestünde beim Beschuldigten ein durchschnittliches Verschulden, hielten…
…200,00 festzusetzen war; wovon noch ein Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer auf die spruchgemäße Höhe vorzunehmen war. Aus den gleichen Erwägungen war auch die Ersatzfreiheitsstrafe entsprechend zu verringern. Die Verfahrenskosten gründen sich auf die zitierte Gesetzesstelle. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 3…
…besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung zumal in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention jedoch nicht (siehe nachstehend), wenngleich - noch ohne Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer - die Geldstrafe im unteren Bereich des Strafrahmens auszumessen ist. 18.2. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung zumal in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention jedoch gerade noch nicht (siehe nachstehend), wenngleich - noch ohne Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer - die Geldstrafe nunmehr bereits nahe an diese Grenze heranzuführen ist. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1…
…besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung zumal in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention jedoch nicht (siehe nachstehend), wenngleich - noch ohne Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer - die Geldstrafe nunmehr nahe an diese Grenze heranzuführen ist. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit…
…veranlasst hat, gegenüber. In gesamthafter Abwägung dieser Argumente und unter Bedachtnahme auf die derzeitige persönliche und (wohlgeordnete) wirtschaftliche Situation des Beschuldigten war der Ausgangswert auf einen Betrag von € 3.000,00 abzumildern. Zusätzlich war auch noch ein Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer vorzunehmen, sodass sich…
…wovon noch ein Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer auf die spruchgemäße Höhe vorzunehmen war. Eine bloße Verwarnung oder ein völliger Wegfall einer Bestrafung kommt jedoch aufgrund der Wichtigkeit der Einhaltung einer ausreichenden Sorgfalt im Zuge einer Zolldeklaration in Anbetracht des andernfalls denkbaren hohen Schadenspotenziales nicht in…
…von der aber die in der Strafverfügung vom 1. Juli 2011 bereits ausgesprochene Geldstrafe von € 1.200,00 sowie ein Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer von € 800,00 abzuziehen sind, sodass sich für die nunmehr zu bestrafenden Finanzverfahren ein Geldstrafbetrag von € 2.000…
…auf die Sorgepflicht des Beschuldigten auf € 3.600,00 und in der Folge in Anbetracht seiner angespannten Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf € 2.400,00 abzumildern. Überdies ist auch noch ein Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer vorzunehmen (zwischen dem Einspruch gegen die Strafverfügung am 10…
…Vermögensverhältnisse und der angegriffenen Gesundheit des Beschuldigten wäre dieser Wert weiter auf € 6.000,00 abzumildern. Ein Abschlag von € 1.000,00 wegen überlanger Verfahrensdauer ergäbe eine Geldstrafe von etwa € 5.000,00. Um dem mangels einer Berufung des Amtsbeauftragten bestehenden Verböserungsverbot…
…eigenen Angaben ist mit einer Verringerung um die Hälfte zu berücksichtigen, sodass sich eine Geldstrafe von € 6.000,00 ergäbe. Zusätzlich ist auch ein Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer im Ausmaß von einem Drittel vorzunehmen, weshalb sich nunmehr in gesamthafter Betrachtung eine Geldstrafe von nunmehr…
…laut seinen eigenen Angaben ist mit einer Verringerung um die Hälfte zu berücksichtigen, sodass sich eine Geldstrafe von € 30.000,00 ergäbe. Zusätzlich ist auch noch ein Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer vorzunehmen, weshalb sich in gesamthafter Betrachtung eine Geldstrafe von nunmehr lediglich € 25…