…Verhandlung verzichten. Er hat einer Vorladung zu einer mündlichen Verhandlung [ergänze: wenn er auf diese nicht verzichtet hat] grundsätzlich [Anmerkung: "grundsätzlich" als Ableitung von Grundsatz, also immer] Folge zu leisten, allerdings steht es ihm in Ansehung des Grundsatzes "nemo tenetur se ipsum accusare" frei, sich…
…einen betrieblich veranlassten Forderungsverzicht handelt. Wie soll man dann diese Abklärung von einem Steuerberater verlangen, der mit der Umbuchung einer Bilanzposition konfrontiert wird." Die Aufmerksamkeit des Steuerberaters war offenkundig auf die Frage gerichtet, wie der Schuldenerlass ertragssteuerlich zu behandeln war. Grundsätzlich führt nämlich ein betrieblich…
…118) wurde dieses Rechtschutzdefizit dahingehend behoben, dann nunmehr für die Einsichtnahme von Bankkonten durch Organe der Finanzstrafbehörde gemäß § 99 Abs. 6 eine ausdrückliche Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden erforderlich ist, wobei überdies gegen diese Anordnung eine Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 2 Z 1 B-VG iVm…
…der Strafverfügung den Tatsachen entspricht, wurde diese vollkommen unrichtige Schlussfolgerung ungeprüft in die Begründung des bekämpften Erkenntnisses übernommen. Aus rechtlicher Sicht ist es für den Berufungswerber in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb es der Spruchsenatsvorsitzende in keiner Weise der Mühe wert fand, den tatsächlichen Sachverhalt eigenständig…
…der Entscheidungsfindung selbst nicht beteiligt und bleiben daher funktionell Organe der Abgabenbehörde. Eine Ablehnung wegen Befangenheit des Betriebsprüfers kann daher nur im Abgabenverfahren beim Finanzamt Österreich geltend gemacht werden. Wie vom Beschwerdeführer richtig ausgeführt kann auch ein Verhalten eines Organes der Finanzstrafbehörde, das geeignet ist…
…Entscheidungsfindung selbst nicht beteiligt und bleiben daher funktionell Organe der Abgabenbehörde. Eine Ablehnung wegen Befangenheit des Betriebsprüfers kann daher nur im Abgabenverfahren beim Finanzamt Österreich geltend gemacht werden. Wie von der Beschwerdeführerin richtig ausgeführt kann auch ein Verhalten eines Organes der Finanzstrafbehörde, das geeignet ist…
…Abs. 1 FinStrG eingestellt wird. Zur Begründung wird dazu ausgeführt: „Gemäß § 54 Abs. 1 FinStrG ist das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren vorläufig einzustellen, wenn für die Ahndung des Finanzvergehens das Gericht zuständig ist. Gemäß § 53 Abs. 1 FinStrG ist das Gericht zur Ahndung von Finanzvergehen zuständig, wenn…
…Bf., ***26***, ***118*** und ***119*** ***86***, 2022 dieselben vier Personen wie 2021. Zu diesen Anlastungen wurde mit Beschluss des Spruchsenatsvorsitzenden vom 10.3.2025 eine Berichtigung des Erkenntnisses vorgenommen und klargestellt, dass der Spruchsenat jeweils über 12 Taten für die Jahre 2019, 2020, 2021 und…
…Organ nicht allenfalls ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Spruchsenates (§ 65 Abs. 2 FinStrG), sondern die zuständige Sachbearbeiterin im beauftragten Team der Steuerfahndung ausgewiesen ist. 4.2. Wäre die Finanzstrafbehörde nicht erkennbar, für welche der Spruchsenat bzw. der Spruchsenatsvorsitzende eingeschritten wäre und die Anordnung erlassen habe…
…Organ nicht allenfalls ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Spruchsenates (§ 65 Abs. 2 FinStrG), sondern die zuständige Sachbearbeiterin im beauftragten Team der Steuerfahndung ausgewiesen ist. 4.2. Wäre die Finanzstrafbehörde nicht erkennbar, für welche der Spruchsenat bzw. der Spruchsenatsvorsitzende eingeschritten wäre und die Anordnung erlassen habe…
…geführt. Auch wären bei einer derartigen Konstellation dem Vernehmen nach bloße Gefälligkeitsbestätigungen in einem befreundeten Kreis von Personen nicht gänzlich auszuschließen gewesen. Es war daher die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Stellung der oben beschriebenen Bankauskünfte nach der damaligen Aktenlage tatsächlich erforderlich und auch angemessen. 7…
…die dort angefochtenen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung bestimmter Räumlichkeiten nach Beweismitteln in der gegenständlichen Finanzstrafsache] auf eine Vermutung stützten, die sich auch durch die rechtwidrigen "Durchsuchungshandlungen" nicht als wahr erwiesen habe. In den Bescheiden [Anordnungen] sei ausgeführt, dass "auf Grund des derzeitigen Verfahrensstandes von…
…Organ nicht allenfalls ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Spruchsenates (§ 65 Abs. 2 FinStrG), sondern die zuständige Sachbearbeiterin im beauftragten Team der Steuerfahndung ausgewiesen ist. 4.2. Wäre die Finanzstrafbehörde nicht erkennbar, für welche der Spruchsenat bzw. der Spruchsenatsvorsitzende eingeschritten wäre und die Anordnung erlassen habe…
…Mittel aus verdeckten Ausschüttungen des A aus von ihm kontrollierten Unternehmen stammten. 3.4.9. Es sind daher durch die Finanzstrafbehörde Gmunden Vöcklabruck auf Basis der obigen Ausführungen laut der zum Zeitpunkt der Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten des A an der Anschrift…
…dass auch diese Mittel aus verdeckten Ausschüttungen des A aus von ihm kontrollierten Unternehmen stammten. 3.4.9. Es sind daher durch die Finanzstrafbehörde Gmunden Vöcklabruck auf Basis der obigen Ausführungen laut der zum Zeitpunkt der Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten der B…
…dezidiert klargestellt habe, dass in Folge einer Abmahnung durch die Kasse-E vom 21. April 2018 der Beschwerdeführer danach keine weiteren Implantate mehr gesetzt habe. Angesichts dessen, dass die Staatsanwalt CCCC im Juli 2018 ein Ermittlungsverfahren gegen den Bruder des Beschwerdeführers eingeleitet habe, diesen am…
…16/0119). Gemäß § 167 Abs. 2 FinStrG musste der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Finanzstrafbehörde gestellt werden, wobei der Vorsitzende des Spruchsenates zur Entscheidung über den Antrag berufen gewesen ist. Eine solche Entscheidung des Spruchsenatsvorsitzenden ist nicht ergangen (Finanzstrafakt).
…Verdächtigen A durch die beauftragten Organe der Steuerfahndung in der Örtlichkeit XX2 eine Ausfertigung der verfahrensgegenständlichen Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden ausgefolgt. Im Abschluss wurden nach entsprechender (vergeblicher) Belehrung des Verdächtigen die dortigen von ihm benutzten Geschäftsräume durchsucht und dabei umfangreiche Unterlagen in 35 Ordnern mit den…
…In Bezug auf die Firma ***Bf1*** sei dies aus Karton 38 LfNr. 278 der Steuerakt ***Bf1*** a) 2 Bögen persönliche Besprechungsnotizen und b) Abrechnung betreffend ihn selbst, wo er für einen Mandanten einen Firmenbuchsauszug beschafft habe. Dazu werde vom zuständigen Vorsitzenden des Spruchsenates erwogen: Gem. …
…Organ nicht allenfalls ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Spruchsenates (§ 65 Abs. 2 FinStrG), sondern die zuständige Sachbearbeiterin im beauftragten Team der Steuerfahndung ausgewiesen ist. 4.2. Wäre die Finanzstrafbehörde nicht erkennbar, für welche der Spruchsenat bzw. der Spruchsenatsvorsitzende eingeschritten wäre und die Anordnung erlassen habe…