BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Außenstellenleiter Mag. Johann Fischerlehner über den Antrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 08.01.2026 betreffend Ablehnung des Richters Ri. wegen Befangenheit (§ 268 der Bundesabgabenordnung) beschlossen: I. Der Antrag vom 08.01.2026 wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Außenstellenleiter Mag. Johann Fischerlehner über den Antrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Ablehnung der Einzelrichterin Ri. (§ 268 der Bundesabgabenordnung) vom 8. Jänner 2026 beschlossen: Der Antrag wird als unbegründet abgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Firma_Bf***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Juli 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. Juni 2024 betreffend Ablehnung eines Vertreters gem. § 84 Abs. 1 BAO zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß …
…Adr***, über die Beschwerden vom 12. August 2024 und vom 15. Jänner 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 7. August 2024 und vom 19. Dezember 2024 betreffend Ablehnung eines Vertreters gem. § 84 Abs. 1 BAO, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden gemäß…
…Außenstellenleiterin Richterin Mag.a ***1*** über den Antrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 28. Juli 2025 betreffend Ablehnung der Richterin Mag.a ***2*** im Beschwerdeverfahren zu ***3*** wegen Befangenheit (§ 268 der Bundesabgabenordnung) beschlossen: I. Der Antrag vom 28. Juli 2025 wird als unbegründet abgewiesen. II…
…die die Vertretung anderer geschäftsmäßig, wenn auch unentgeltlich betreiben, ohne hiezu befasst zu sein. Gleichzeitig ist der Vollmachtgeber von der Ablehnung in Kenntnis zu setzen." § 84 BAO verlangt die Vertretungsbefugnis der einschreitenden Person - siehe den Ausdruck "Partei" in diesem Zusammenhang iVm § 284 Abs. 1 BAO…
…Anton Becker, Sechskrügelgasse 12, 1030 Wien, betreffend die Ablehnung des Senatsvorsitzenden SenV, der beisitzenden Richterin und Berichterstatterin bRi, sowie des beisitzenden Laienrichters Lai1 und der beisitzenden Laienrichterin Lai2 wegen Befangenheit (§ 268 der Bundesabgabenordnung) im Verfahren RV/XXX beschlossen: I. Der Antrag vom 01.07.2024…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. April 2017 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien über die Abweisung des Ansuchens um Aussetzung der Einhebung vom 13. April 2017…
…vertreten durch Günther-Johann Klinger, Schulstraße 11 Tür 1, 4716 Hofkirchen/Trattnach, vom 27. März 2023 betreffend Ablehnung des Senatsvorsitzenden und Berichterstatters Ri2 wegen Befangenheit (§ 268 der Bundesabgabenordnung) beschlossen: I. Der Antrag vom 27. März 2023 wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen verfahrensleitende Beschlüsse ist…
…vertreten durch Rechtsanwältin, vom 5. Oktober 2022 betreffend Ablehnung der Einzelrichterin ***1*** wegen Befangenheit (§ 268 der Bundesabgabenordnung) beschlossen: Der Antrag vom 5. Oktober 2022 wird als unbegründet abgewiesen. Gegen verfahrensleitende Beschlüsse ist eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof oder Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof nicht zulässig…
…des Finanzamts Österreich vom 28. Jänner 2021, mit welchem der Antrag vom 18. März 2020 "unter Verweis auf die Eingaben vom 10.07.2018, 11.07.2018 und 30.08.2019, betreffend Ablehnung eines Organs, AD ***11***, gem. § 76 Abs. 1 BAO und diesbezügliche Bescheidausfertigung…
…Kapitalabfluss-Meldegesetz Sachverhalt und Anträge Sachverhalt: 1 Beantragt wurde ein bescheidmäßiger Abspruch über die Befangenheit eines Organs. Mangels subjektiven Ablehnungsrechts und diesbezüglichen Antragsrechts des Beschwerdeführers wurde der Antrag zurückgewiesen. 2 Beantragt wurde der bescheidmäßige Abspruch über eine nach Ansicht des Beschwerdeführers verweigerte Akteneinsicht. Mangels Antragsrechts…
…Sachverhaltselemente einbezogen werden, welche mir als Partei nicht bekannt sind und sohin gegen das Überraschungsverbot verstoßen und welche allenfalls in die rechtliche Würdigung fallen. [...] Bevor ich wiederum in merito auf die einzelnen Punkte eingehe stelle ich bereits jetzt einen Ablehnungsantrag unter Berufung auf § 76 Abs…
…Verfahren erarbeitet hat (siehe die Nachweise bei Ritz, BAO3). [...] Bevor ich wiederum in merito auf die einzelnen Punkte eingehe stelle ich bereits - abgesehen davon dass das Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs ohnehin aufgrund der bekanntgegebenen Rechtsgrundlage unzuständig ist - jetzt einen Ablehnungsantrag unter Berufung auf § 76 Abs…
Insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe von mir nicht aufgehalten werden kann. Ob einem Antrag nach § 212a BAO stattgegeben wird ist ebenso Ermessen der Behörde. Die Abgabenbehörde übersieht, dass willkürliche und nicht nachvollziehbare Berechnungen unzulässig und auch unter Bedacht auf den Zweifelsgrundsatz in…
Ich möchte den nach Ansicht der Behörde unter Umständen abgabenrelevanten Sachverhalt im Verfahren gleich umfassend darlegen und zur Kenntnis bringen, ich möchte mir nicht den Vorwurf machen lassen wollen, durch Nichtaufklärung oder allenfalls verzögertes und lückenhaftes Sachvorbringen respektive unvollständige Vorlage von Unterlagen selbst Unklarheiten oder…
…Jänner 2022 zu BFG 22. 2. 2022, RV/7102838/2021): Der Beschwerdeführer führt eingangs aus, dass er den Ablehnungsantrag in Bezug auf Amtsdirektor ***12*** ***11*** weiter aufrechterhalte, da sich dieser gemäß § 76 Abs. 1 BAO selbst für befangen erklären hätte müssen. Der Beschwerdeführer werde durch…
…Da ein formelles Ablehnungsrecht meinerseits nicht gegeben ist, ist über meinen Antrag gemäß § 78 StPO, welcher auch ergänzend auf § 76 Abs. 1 lit. c BAO abzielt, nicht (gesondert) abzusprechen, sondern hat von Amts wegen eine sachliche Auseinandersetzung mit den nicht gesondert rechtsmittelfähigen Ablehnungsgründen aufgrund meines…
…***Bf1-Adr***, betreffend Aussetzung der Einhebung (Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 8.1.2019 und 27.2.2019) beim Bundesfinanzgericht anhängig zu RV/5100712/2019 über den Antrag auf Ablehnung des Berichterstatters und Senatsvorsitzenden ***Ri1*** vom 18. März 2022 beschlossen: Der Antrag wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Bescheidbeschwerde vom 18.09.2019 des Bf.,, Steuernummer ***BF1StNr1***, Adr. wohnhaft, vertreten durch SBT Steuerberatungs-GmbH&CoKG, 8020 Graz, Metahofgasse 30, gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 22…