…Bf. Der Bf. sei im Rahmen der Lizenzgebühren der administrative, österreichische Dachverband, der für seine ordentlichen Mitglieder (Landesverbände und Vereine) tätig werde. Gem. § 5 Abs. 3 KommStG sind Arbeitslöhne nur insoweit steuerpflichtig, als sie mit der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen. Eine Abgrenzung, ob Dienstnehmer des Bf…
…vom 30. Juni 2015 hat die Bf wie folgt begründet: Im Falle des DBA-BRD sei dessen Art. 17 ("Künstler und Sportler") kraft ausdrücklicher Anordnung auch auf die Abgeltung von Urheberrechten gemäß Art. 12 ("Lizenzgebühren") anzuwenden. Dann sei aber auch die DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III…
…würde. Bei Diensterfindungsvergütungen handle es sich um Entgelte aus einem Dienstverhältnis, zu deren Auszahlung der Dienstgeber durch das Patentgesetz verpflichtet sei. Laut Rz 1095 der Lohnsteuerrichtlinien handle es sich dabei um Teile des Arbeitslohnes. So habe der Verwaltungsgerichtshof entschieden (19.01.1962, 1578/59), dass…
…Ablauf einer gewissen Zeit wurden die Modalitäten der Leistungserbringung beibehalten und es erfolgte weder eine Anmeldung zur Sozialversicherung, noch eine Umstellung auf Zahlung eines laufenden monatlichen Arbeitslohnes samt Sonderzahlungen (zB Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration). Dass bei Erbringung der Leistungen in bestehende Zeitvorgaben und eventuell bestehende Dienstzeiten des…
…Organismus des Arbeitgebers. In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, sei nach ständiger Rechtsprechung des VwGH auf weitere Abgrenzungskriterien wie zB das Fehlen eines Unternehmerrisikos zu achten (VwGH 10.11.2004, 2003/13/0018…
…4 B-VG unzulässig, da es sich bei der Frage, ob die Gutschrift von Arbeitslohn dessen Zufluss bewirkt nicht um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 13. Jänner 2017, eingelangt am 18. Jänner 2017, gegen den Bescheid des ***FA*** vom 21. Dezember 2016 zur damaligen StNr. ***BF1StNr1***, mit dem die…
… 150 BAO über das Ergebnis der Außenprüfung beim Bf. vom 12.4.2025): Tz. 2 Lizenzgebühren - Ermäßigter Steuersatz: Der Bf. wäre 95%-Gesellschafter und Geschäftsführer der ***14***. Die Gesellschaft würde ***47***anlagen erzeugen und würde in untergeordnetem Ausmaß mit ***76***geräten handeln. Neben seinen GF…
…die Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 und 5 beziehen." Gem. § 82 EStG 1988 (Haftung) haftet der Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Der Umstand, dass die Voraussetzungen des § 83 Abs. 2 Z 1 und 4 oder…
…Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. d) Ersatzleistungen (Urlaubsentschädigungen, Urlaubsabfindungen sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub sind, soweit sie laufenden Arbeitslohn betreffen, als laufender Arbeitslohn…
…nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) sind: | | | | | | | | | | | | 1. a) | Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Dazu zählen auch Pensionszusagen, wenn sie ganz oder teilweise anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder der Lohnerhöhungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache der Bfin , über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 11. März 2011, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Februar 2011, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer gemäß § 202 BAO…
…persönliche Daten des Arbeitnehmers wie Name, Versicherungsnummer gemäß § 31 ASVG, Wohnsitz usw. anzugeben. (…). Im Sinne der Lohnkontenverordnung sind der gesamte Arbeitslohn, einschließlich sonstiger Bezüge und Vorteile aus dem Dienstverhältnis gem. § 25 EStG 1988, der an die Arbeitnehmer bezahlt wird, sowie sämtliche Bemessungsgrundlagen und lohnabhängige…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 29. Juli 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 26. Juli 2016 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 14. Jänner 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 8. Jänner 2016, betreffend Einkommensteuer 2014 (Arbeitnehmerinnenveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
…dass die GmbH 1 diese Erfindung vorab nutzen darf. Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme eines Partners in die GmbH 1 werden entweder Lizenzgebühren in Rechnung gestellt oder das Patent zum Kauf angeboten. Jedenfalls werden ab diesem Zeitpunkt Unterlassungsansprüche bei nicht Zustandekommen von Vereinbarungen geltend gemacht…
…Arbeitsplatzes“ erhalten, die mit seinem letzten Gehalt von März 2009 ausbezahlt worden ist. Die Zahlung erfolgte somit nicht für eine konkrete vergangene Tätigkeit, sondern soll für den zukünftig entgehenden Arbeitslohn entschädigen. Grundsätzlich steht für Abfindungen lt. Rechtsprechung des BFH dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu, wobei…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit den Haftungsbescheiden vom 5. August 2013 wurde der Beschwerdeführer für die Jahre 2007 bis 2011 als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer in Anspruch genommen. Mit den Abgabenbescheiden vom selben Tag wurden dem Beschwerdeführer für die…
…in Höhe von bis zu 60 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit. Die Steuerfreiheit steht nur zu, wenn beim Steuerabzug vom Arbeitslohn neben den pauschalen Aufwandsentschädigungen keine Reisevergütungen, Tages- oder Nächtigungsgelder gemäß § 26 Z 4 oder Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch SRT Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsges. & Co KG, Breitenfelder Gasse 7, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 08. Mai 2008 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien…