… 217 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht den Bestand eines formellen Abgabenzahlungsanspruches voraus; das ist die Verpflichtung einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KLEINBROD Steuerberatung GmbH, Rohrbach 31, 6850 Dornbirn, über die Beschwerde vom 07.02.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. Jänner 2021…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Name in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin_Adresse, vertreten durch die Steuerberaterin, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 01. März 2011, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für das Jahr 2005 nach Durchführung einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerden vom 12.04.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 30.03.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) und Festsetzung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Mag. (FH) Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.7.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Jänner 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Jänner 2026 betreffend Rückforderung eines Fixkostenzuschusses 800…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende (Berichterstatterin) Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber, die Richterin Andrea Wimmer-Bernhauser, sowie die fachkundigen Laienrichter Albert Scheiblauer MLS und KomzlR Christian Gerzabek in der Beschwerdesache der ***1*** - GmbH, vormals ***2*** GmbH, nunmehr ***3***, vertreten durch…
Der Senat ist zur Überzeugung gelangt, dass für die Baurechtseinräumung von Anfang an kein Baurechtszins vereinbart wurde, sondern die Zahlungen der Gemeinde an die KG von jährlich € 1.741.224,00 dem späteren Rückerwerb der Liegenschaften durch die Gemeinde dienen sollen. Es wurde überzeugend…
…Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen . Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraus (VwGH 23.3.2001, 2000/16/0080). Vom Abgabenanspruch zu unterscheiden ist der Abgabenzahlungsanspruch; das ist die Verpflichtung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung der ***1*** ***2*** ***3***-***4***, ***5***, ***6***, vertreten durch LBG Wien Steuerberatung GmbH, 1030 Wien, Boerhavegasse 6, vom 4. Dezember 2012 gegen die Bescheide des (damaligen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 3. November 2014 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Herrn Ing. BF, ADRh, vertreten durch Möstl & Pfeiffer Steuerberatungs GmbH, Villefortgasse 11, 8010 Graz , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19.10.2010, ErfNr.***1…
Die Bf. besteht aus zwölf Spielbankbetrieben. Gemäß § 28 Abs. 2 GSpG wird die Bemessungsgrundlage für die Spielbankabgabe gebildet: - aus den Jahresbruttospieleinnahmen eines jeden Spielbankbetriebes - werden Ausspielungen über Glücksspielautomaten durchgeführt, wird von den Jahresbruttospieleinnahmen aus Glücksspielautomaten eines jeden Spielbankbetriebes die gesetzliche Umsatzsteuer abgezogen - Die Jahresbruttospieleinnahmen beziehen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux über die Beschwerde des a, vertreten durch Peter Müller, Wirtschaftstreuhänder-Steuerberater, Nägelesgarten 10, 6850 Dornbirn, gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 des Finanzamtes Feldkirch vom 21. März 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
Es konnte daher der Wert, der sowohl vom ***Versicherung_Tochterfirma***, als auch vom Rechtsvertreter des Bf. selbst im Zuge des Vergleiches herangezogene Wert von ca. EUR 15.000, genauer: EUR 14.945,04 (unbedenklich festgestellter Leasingauflösungswert), zugrunde gelegt werden. 3. Rechtliche Beurteilung a. Rechtslage Gem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der Frau BF, ADR, vertreten durch Möstl & Pfeiffer Steuerberatungs GmbH, Villefortgasse 11, 8010 Graz , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19.10.2010, ErfNr.***1, StNr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH WP- und StB GmbH, Kraßniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 4.11.2011 betreffend…
Ebenso steht fest, dass ***F.*** in der Art eines bevollmächtigten Projektleiters zur "Errichtung eines Datencenters im ***X-Y***" für die Bf langjährig tätig geworden ist. Als glaubhaft und wahrscheinlich ist zu erachten, dass für diese selbständige Tätigkeit mit ***F.*** ein "Erfolgshonorar" für die Realisierung dieses…